Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

26.08.04 , 10:13 Uhr
FDP

Heiner Garg zu HARTZ IV: "Existenzangst der Menschen ernst nehmen "

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 280/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 26. August 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Arbeit/HARTZ IV



www.fdp-sh.de Heiner Garg: „Existenzangst der Menschen ernst nehmen“ Anlässlich der Debatte zu TOP 33 (Umsetzung von „HARTZ IV“) legte der stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg, folgendes Positionspapier vor:
„Die Menschen haben Angst. Existenzangst. Deswegen gehen sie auf die Straße. An dieser Angst trägt die rot-grüne Bundesregierung erhebliche Schuld. Nicht, weil sie mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einen richtigen Schritt macht, sondern weil sie bei der Vermittlung dieses notwendigen Reformschritts sich nicht um die betroffenen Menschen bemüht, keine gemeinsame Sprache findet, arrogant agiert und reagiert.
Die Vielstimmigkeit der Ministerpräsidenten und Kommunalpolitiker vor allem der beiden großen Parteien verunsichert die Menschen ebenfalls.
Auch hier in Schleswig-Holstein. „Kiel ist nicht Berlin“. Wenn dies so ist, muss sich Ministerpräsidentin Heide Simonis entscheiden, ob sie diese Reform mittragen möchte oder sich verdrücken will.
Die Kieler Sozialdemokraten müssen jetzt klar sagen, ob sie weiterhin den politischen Gegner für „jede Gemeinheit gegen Arbeitslose“ verantwortlich machen oder sich für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einsetzen wollen.
Von Anfang an hatten die sog. „HARTZ-Reformen“ eine Schieflage: An den strukturellen Ursachen der Arbeitslosigkeit – starre Tarifstrukturen, ein für Niedrigqualifizierte zu hohes Lohnniveau, zu hohe Lohnnebenkosten sowie zu geringe Arbeitsanreize für Sozialhilfeempfänger – gehen sie weitgehend vorbei. „HARTZ IV“ schafft keinen zusätzlichen Arbeitsplatz. Es darf deshalb nie der Eindruck
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 erweckt werden, „HARTZ IV“ schaffe auch nur einen einzigen Arbeitsplatz.
Anstatt in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs Arbeitsmarktreformen vorzunehmen, wurden vor 6 Jahren mit Arbeitsbeginn der rot-grün Bundesregierung die ersten Reformen wieder rückgängig gemacht, um sie jetzt wieder durch die Hintertür in Form des sog. „HARTZ-Konzeptes“ wieder einzuführen:
- Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz für Kleinunternehmen wurde zunächst verschärft, um dann wieder gelockert zu werden: Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern waren von den strengen Anforderungen des Kündigungsschutzes ausgenommen. Rot-Grün setzte diese Grenze auf 5 Mitarbeiter herunter, um dann die Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2003 eingestellt worden sind, wieder nach der alten Regelung vom Kündigungsschutz auszunehmen.
- Geringfügig Beschäftigung. Sog. „630-Mark-Jobs“ wurden mit einem Wust an bürokratischen Auflagen und hohen Beiträgen so unattraktiv gemacht, dass Millionen dieser Jobs verschwanden oder im Wege der Schwarzarbeit erledigt. Diese wurden durch das sog. „HARTZ- Konzept“ wieder als sog. „Minijobs“ wieder eingeführt und als neues Erfolgskonzept verkauft.
- Scheinselbständigkeit. Selbständige mit nur einem Auftraggeber wurden als Scheinselbständige abqualifiziert und passten nicht ins Weltbild. Erst wurde diese Form der Beschäftigung wegreformiert um dann als sog. „Ich-AG“ mit einer staatlichen Subvention wieder eingeführt.
- ABM. Widersprüchlich ist für die Betroffenen, dass bei den öffentlichen Beschäftigungsprojekten zum einen die Bundesagentur für Arbeit die herkömmlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wegen Erfolglosigkeit rigoros zusammenstreicht zum anderen die rot-grüne Bundesregierung in den nächsten Monaten rund 600.000 so genannte Arbeitsgelegenheiten oder sog. „1-Euro-Jobs“ in Kindertagesstätten, Berufsschulen oder Pflegeheimen schaffen will.
In der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird derzeit über die von Minister Clement genannte Zahl gerätselt. Nach den bisherigen Hochrechnungen der BA werden lediglich 350.000 Arbeitsgelegenheiten benötigt. Dazu zählen die ortsüblich entlohnten Arbeitsangelegenheiten, wie auch die sog. „1-Euro-Jobs“. Davon sind derzeit etwa 250.000 bereits vorhanden, 100.000 müssten zusätzlich geschaffen werden. Mit dem Bundeswirtschaftsministerium hat die BA vereinbart, dass 53% der Langzeitarbeitslosen unter 25 Jahren und 23% der älteren Erwerbslosen mit Programmen aktiviert werden sollen. Daraus ergeben sich nach den Berechnungen der BA 750.000 Angebote. Abzüglich der bestehenden Programm wie Weiterbildungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder geförderte Beschäftigung ergibt sich aus Sicht der BA die Zahl von 350.000 Arbeitsgelegenheiten.
Der rot-grüne Zickzackkurs hat nur dazu geführt, dass Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunehmend unsicherer wurden.
Die Folge war absehbar: Der Arbeitsmarkt wurde immer weiter zementiert. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Die Bundesanstalt für Arbeit in eine Bundsagentur umgewandelt und zur größten Baustelle der Republik erklärt.
Seit der Verkündung des sog. „HARTZ-Konzeptes“ vor zwei Jahren
- kommen täglich 460 neue Arbeitslose hinzu, - gehen täglich rund 1.547 sozialversicherungspflichtige Jobs verloren und - die Zahl der offenen Stellen sinkt täglich um 220.
Gleichzeitig verlassen derzeit 15 bis 30% unserer hoch talentierten Akademiker unser Land, weil sie in Deutschland keine Perspektive mehr sehen. Allein 18.000 Deutsche mit Hochschulabschluss und Arbeitserlaubnis sind als Forscher in den Vereinigten Staaten beschäftigt. Hinzu kommen noch einmal rund 6.000 deutsche Nachwuchsforscher mit „postdoc“ Status.
Auf der anderen Seite verlässt allein in Schleswig-Holstein jeder Zehnte, an den Haupt- und Förderschulen sogar jeder neunte, der 320.000 Schüler vorzeitig und ohne Abschluss die Schule und verabschiedet sich in der Regel in die Arbeitslosigkeit.
Allen der rund 4,4 Mio. offiziell gemeldeten arbeitslosen Frauen und Männer wird deutlich, dass keines der Module des sog. „HARTZ- Konzeptes“ auch nur im Ansatz die großartigen Ankündigungen erfüllt hat:
- Die Personal-Service-Agenturen (PSA) : Ein Totalausfall. Statt der versprochenen 350.000 neuen Arbeitsplätzen im Jahr haben nur 15.622 Arbeitslose durch die staatlich geförderte Zeitarbeit wieder eine dauerhafte Beschäftigung. Die erfolgreiche Vermittlung wurde dabei durchschnittlich mit 21.700 € subventioniert.
- Das Programm „Kapital für Arbeit“: Einstellung im März 2004 wegen Erfolglosigkeit. Bei Subventionen von fast 72.000 € je Vollarbeitsplatz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau sind statt der erhofften 120.000 nur 12.862 Stellen gefördert worden.
- Mit Hilfe der sog. „Ich-AG“ sind statt der jährlich 500.000 rund 180.000 Existenzgründer gefördert worden, von denen bereits 30.000 wieder pleite sind. Da rächt es sich, dass die Antragsteller für eine sog. „Ich-AG“ bisher keinen Businessplan geschweige denn ein Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlegen mussten.
- Die umfirmierte Behörde in eine „Bundesagentur für Arbeit“ (BA) soll mit ihren rund 93.000 Mitarbeitern sich mehr der Förderung und Vermittlung von Arbeitslosen verschreiben und weniger der Verwaltung des bisherigen Zustandes. Passiert ist dabei nichts. Die Behörde ist aufgrund ihrer Strukturen mehr mit sich selbst beschäftigt, als mit den Arbeitssuchenden.
Von den rund 4,4 Mio. Arbeitslosen in Deutschland ist der OECD zufolge jeder zweite länger als 12 Monate ohne Job – ein trauriger internationaler Rekord. Dabei gibt kaum ein anderes Land gibt so viel Geld aus wie die Bundesrepublik und in kaum einem anderem Land sind die Erfolge so dürftig wie hier. In Deutschland dauert es länger als in den meisten übrigen Industrienationen, einen Arbeitslosen wieder in Beschäftigung zu Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 bringen. Dafür ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen fast nirgendwo höher.
Dabei sind die rund 1 Mio. Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II, die nach Schätzungen der BA eine besonders intensive Betreuung brauchen, noch gar nicht einberechnet. Bereits heute kommen ein Arbeitsvermittler der BA auf rund 750 zu Betreuende. Der von HARTZ angestrebte Betreuungsschlüssel von 1:75 würde rund weitere 13.300 Fallmanager benötigen, die derzeit aber fehlen, da die übrigen Mitarbeiter der BA mit der Berechnung von Ansprüchen beschäftigt sind. Die BA strebt deshalb zunächst einen Betreuungsschlüssel von 1:150, wofür immer noch 6.700 Fallmanager benötigt werden.
Mit dieser seit 30 Jahren geübten Politik, die Arbeitslosen lediglich zu verwalten, muss jetzt endlich Schluss sein.
Die Menschen haben erkannt, dass unter der Losung „Fördern und Fordern“ zwar viel gefordert – aber das eigentliche Ziel, Arbeitslose wieder ins Berufsleben zu integrieren, nicht erreicht wird.
Denn „HARTZ IV“ schafft keinen zusätzlichen Arbeitsplatz. Es darf deshalb nie der Eindruck erweckt werden, dass dadurch einer geschaffen würde.
Für die Betroffenen bedeutet „HARTZ IV“ zunächst nichts anderes als ein radikaler Eingriff in jahrzehntelang gewachsene Besitzstände.
Vielmehr erhalten sie immer mehr das Gefühl für etwas bestraft zu werden, wofür sie nichts können: für ihre Arbeitslosigkeit.
Weil man ihnen staatliche Unterstützung in dem Moment entzieht, wo sie sie am dringendsten brauchen und Eigeninitiative angesichts des Arbeitsmarktes ins Leere läuft.
Deshalb muss, wenn alle die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wirklich wollen, für jeden einzelnen Betroffenen erkennbar sein, wo und wie gefördert wird. Fehlt diese Perspektive dann fehlt auch der Wille, sich diesen Anforderungen zu stellen.
Kernstück von „HARTZ IV“ ist die Verbesserung der Arbeitsvermittlung. Stichwort: Passgenaue Vermittlung. Parallel hierzu muss aber der Arbeitsmarkt flexibilisiert werden, damit überhaupt Arbeitsplätze geschaffen werden können, auf die vermittelt werden kann.
Da wirkt die wochenlange Diskussion über Detailregelungen fast wie ein Ablenkungsmanöver:
- Auszahlungstermin: War ursprünglich vorgesehen, dass ehemalige Bezieher von Arbeitslosenhilfe die erste Zahlung erst Anfang Februar erhalten, soll die Auszahlung jetzt einheitlich zum Monatsanfang erfolgen. Nun soll schon Anfang Januar an alle gezahlt werden, die bedürftig sind. Das schließt Empfänger von Arbeitslosenhilfe aus, die ein ausreichendes Partnereinkommen haben. Alle anderen erhalten ab Januar eine soziale Grundsicherung - egal, ob sie aus der Arbeitslosen- oder der Sozialhilfe kommen. Im Jahr 2005 erhalten damit alle, die bedürftig sind, zwölf Zahlungen. Das ursprüngliche Ziel Finanzminister
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 5 Eichels, rund 1,9 Mrd. Euro dadurch einzusparen, wurde fallen gelassen.
- Kinderfreibetrag: Künftig soll für alle Kinder von Empfängern des Arbeitslosengeldes II von Geburt an ein Freibetrag von je 4100 Euro gelten. Dieser Betrag, der nicht als Vermögen auf die Höhe der Hilfe angerechnet wird, war bisher nur für Kinder ab dem 15. Lebensjahr vorgesehen, für jüngere nur 750 Euro. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit den neuen Freigrenzen mögliche bürokratische Kontrollen - etwa der Sparbücher und der Ausbildungsversicherungen für Kinder - ausgeschlossen werden.
Gestritten wird noch darüber inwieweit
- Härtefallregelungen bei Al tersvorsorgevermögen geschaffen
und
- wie die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei ALG II- Beziehern berücksichtigt werden sollen. Denn arbeitswillige Arbeitslosengeld II- Bezieher müssen feststellen, dass ihnen bei den sog. „1-Euro-Jobs“ so viel abgezogen wird, dass der Anreiz zu einer Arbeitsaufnahme zu gering ist.
- Voreilig erstellte und verschickte Fragebögen stoßen nicht nur auf den Protest von Datenschützern. Keiner der Betroffenen weiß, was er auf den mindestens 16 Seiten beantworten soll, und was nicht. Es ist dann ein schwacher Trost, dass auch die Mitarbeiter in der Bundesagentur für Arbeit nicht genau wissen, wie die Fragen beantwortet werden sollen. Dass es auch anders geht, zeigt z.B. die Rendsburger Stadtverwaltung, die ihren Fragebogen für die Sozialhilfebezieher auf 1 Seite reduziert hat.
Wie die praktische Umsetzung vor Ort aussehen soll, ist noch gar nicht bekannt. Der Bericht der Landesregierung macht deutlich, dass eine termingerechte Umsetzung schwierig wird:
- Weder sind für die optierenden Kommunen die Auswahlkriterien bekannt, nach denen diese durch das Land ausgewählt werden können, wenn mehr als vier Kreise und kreisfreie Städte eine Option ausüben wollen - noch steht fest, in welcher Rechtsform eine sog. „Arbeitsgemeinschaft“ zwischen Bundesagentur und Kreis bzw. kreisfreie Stadt firmieren soll.
- Wie darüber hinaus reine Kooperationen zwischen der Bundesagentur und den Kommunen aussehen sollen und rechtssicher gestaltet werden können, ist noch nicht geklärt.
- Die Bundesagentur für Arbeit und etwaige in einer Arbeitsgemeinschaft eingetretene Kommunen haben vor dem 1. Oktober 2004 kein einsetzbares IT-System zur Umsetzung der neuen SGB II- Aufgaben zur Verfügung. Derzeit liegt zur Leistungssachbearbeitung bei der BA nur die Grundversion „A2LL“ vor. Darüber hinaus ist noch nicht geklärt, ob Kommunen und BA dieses Programm aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen überhaupt gemeinsam benutzen können. Gerüchten zur Folge wird die BA dieses Programm nur dann zur Verfügung stellen können, wenn eine Arbeitsgemeinschaft gegründet wird. Übt eine Kommune ihr Optionsrecht Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 6 aus, muss sie sich ein eigenes Programm zulegen.
- Was mit den Mitarbeitern in den Kommunen passieren soll und welche Kosten auf die Kommunen zukommen, wenn sie optieren, wenn sie kooperieren oder eine Arbeitsgemeinschaft mit der BA gründen, ist ungeklärt.
- Inwieweit regionale Beschäftigungsgesellschaften direkt beauftragt werden können oder sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen müssen, weiß keiner so genau.
Wie man das Prinzip des „Forderns und Förderns“ besser machen kann, zeigen andere Länder. Zwei Beispiele:
• Dänemark. In Dänemark erhalten Arbeitssuchende bis zu 4 Jahre lang 90% des letzten Bruttogehalts – maximal 1.815 € monatlich - das versteuert werden muss. Mit einer Kombination aus minimalen Kündigungsschutz und einer maximalen Versorgung hat Dänemark einen Arbeitsmarkt geschaffen, der so flexibel ist, wie kein anderer in Europa. Die Folgen: Dänemark hat damit laut OECD in 2003 eine Arbeitslosenquote von 5,6% erreicht. Denn die Mitarbeiter in den sog. „Jobbutiken“ entwickeln individuelle Handlungspläne für die Arbeitssuchenden. Zum Vergleich: nur 14 Wochen dauert es im Schnitt, bis ein Arbeitsloser in eine neue Stelle vermittelt ist. In Deutschland sind es 35 Wochen.
• Schweiz. Auch hier erhalten Arbeitssuchende bis zu 80 Wochen 70 bis 80% des letzten Einkommens bei einer Bemessungsgrenze von 5.787 € monatlich. Auch hier existiert nur ein Minimum an Kündigungsschutz und die Zahlung von Abfindungen sind eher die Ausnahme. Sogar die Altersgruppen von 50 Jahren aufwärts haben – im Gegensatz zu uns – eine reelle Chance, wieder Arbeit zu finden. Immerhin gehen 25% der Männer zwischen 65 und 70 Jahren einer Arbeit nach.
Nur, wenn wir es endlich schaffen, verkrustete Regelungen auf dem Arbeitsmarkt aufzubrechen, haben wir überhaupt eine Chance, die vielen Arbeitswilligen wieder in Lohn und Brot zu bringen, statt sie weiter auf staatlichen Verschiebebahnhöfen hin und her zu verschieben, ohne, dass die Betroffenen nur eine Chance haben, wieder auf dem regulären Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Viele der sozialpolitisch motivierten Neuregelungen, seien es die Regelungen
- im Kündigungsschutzgesetz, - in der Mitbestimmung, - beim Teilzeit- und Befristungsgesetz oder - bei der Befristung von Arbeitsverträgen
haben sich als Zugangsbarrieren entpuppt, die eine Teilhabe von Arbeitslosen am ersten Arbeitsmarkt immer mehr erschweren.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sollte zumindest einen der staatlichen Verschiebebahnhöfe abschaffen. Dies ist nicht vollständig geglückt, denn es ist zu befürchten, dass eine völlig überforderte Bundesagentur für Arbeit weder alleine noch in der Form Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 7 einer Kooperation eine Förderung der Arbeitssuchenden erreichen kann. Dann werden sich neue Verschiebebahnhöfe auftun.
Ehrlicher wäre es gewesen, den Menschen von vornherein zu sagen, was mit der Reform tatsächlich bezweckt wird: eine drastische Kürzung der Arbeitslosenhilfe aus Finanznot.
Den Betroffenen hätte man so den kollektiven Vorwurf erspart, Faulenzer oder Schwarzarbeiter zu sein, die man nur mit der richtigen Mischung aus Strafandrohung und Betreuung zur Arbeit tragen muss. Und da es selbst den Geduldigsten dämmert, dass Arbeitsplätze bei diesen Rahmenbedingungen bis auf weiteres ein knappes Gut bleiben werden, wehren sie sich.“

Hintergrund:
Arbeitslosenzahlen:
Bundesrepublik: 4.359.934 Frauen und Männer im Juli 2004.
Offiziell ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der Arbeitslosenzahl um 6.700. Addiert man dazu noch die derzeit gut 84.000 Teilnehmer an Trainingsmaßnahmen, die seit Januar 2004 nicht mehr als Arbeitslose gelten, würde sich im Vergleich zum Vorjahr sogar ein Anstieg um 90.000 auf 4,45 Millionen ergeben.
Im zweiten Quartal 2004 sank die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,3 Prozent auf 38,2 Millionen.
Schleswig-Holstein: 135.300 Frauen und Männer im Juli 2004. Das sind 0,7% mehr als vor einem Jahr. Quote: 9,7%.
Die aktuelle Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vom Juli 2004 sank im Vorjahresvergleich um 18.200 oder 2,3% auf 774.300. Die Arbeitsplatzverluste lagen damit über dem westdeutschen Trend (minus 1,8% ).

ALG II:
Bundesweit betroffener Personenkreis:
- von 2,8 Mio. sind rund 1 Mio. Sozialhilfeempfängern erwerbsfähig; - 2,1 Mio. Langzeitarbeitslose.
Rund 500.000 Betroffene werden nach ersten Schätzungen von Experten ihre Ansprüche auf eine staatliche Unterstützung ganz verlieren, weil sie oder ihre Familienangehörigen zu viel Vermögen und andere Einkünfte haben.
Schleswig-Holstein:
- rund 115.000 Sozialhilfeempfänger in Schleswig-Holstein.
Damit rangiert Schleswig-Holstein mit einer Quote von 4,1% Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 8 Sozialhilfeempfänger an der Bevölkerung unmittelbar nach den Stadtstaaten an vierter Stelle in der Bundesstatistik. Davon arbeitsfähig: etwa 46.113 Personen (Schätzung der Landesregierung im Sept. 2003, Umdruck 15/3693).
- Die Zahl der Langzeitarbeitslosen nahm im Juli 2004 im Vergleich zum Vorjahr um 6.300 oder 15,2 Prozent auf 48.000 zu. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen erhöhte sich von 31,1% auf derzeit 35,5%.
Die Landesregierung geht von rund 130.000 Bedarfsgemeinschaften aus (KA, Drs.: 15/3569).
Bundeswirtschaftsminister Clement rechnet in seinem Umverteilungsschlüssel mit 112.900 ALG II-Empfängern für Schleswig- Holstein (Quelle: Tagesspiegel).



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen