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26.08.04 , 10:24 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 33: Hartz IV bringt mehr Gerechtigkeit

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 26.08.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 33 – Bericht zur Umsetzung von „Hartz IV“ in Schleswig-Holstein

Wolfgang Baasch:

„Hartz IV“ bringt mehr Gerechtigkeit

„Hartz IV“ oder richtig: „Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeits- markt“, wie „Hartz IV“ eigentlich richtig heißt, ist vom Willen geprägt, die Chancen von Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Langzeitarbeitslosigkeit soll spürbar verringert werden. Ein zentraler Ansatz hierbei ist die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – eine Zusammenlegung, die ein grundlegender Schritt zur Verände- rung unserer Systeme der sozialen Sicherung ist. Der viel und zu Recht kritisierte „Verschiebe-Bahnhof“ zwischen den bisherigen Leistungserbringern, der Agentur für Arbeit und den kommunalen Sozialhilfeträgern, wird endlich beendet. Ab dem 01. Ja- nuar 2005 gibt es Leistungen aus einer Hand.

„Hartz IV“ schafft die Vorraussetzung, die Betroffenen künftig gezielter und effektiver in Arbeit zu vermitteln. Dass dieser Weg von der Schleswig-Holsteinischen Landesregie- rung konsequent unterstützt wird, zeigt der vorliegende Bericht der Landesregierung. Unsere bewährten regionalen Beschäftigungsgesellschaften werden weiterhin vom Land gefördert und bleiben ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeitsmarkt- und Be- schäftigungspolitik. Für die Integration und die Qualifizierung von langzeitarbeitslosen ist das Förderprogramm „Arbeit für Schleswig-Holstein“ in den nächsten zweieinhalb Jahren mit über 30 Mio. € ausgestattet. Herr Minister Dr. Rohwer, für Ihren Bericht und für Ihre Aussage, die regionale Ar- beitsmarktintegration in dieser Form zu fördern, ein herzliches Dankeschön! Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Zum Bericht der Landesregierung: Der Bericht, der einen Fragenkatalog der FDP-Fraktion abarbeitet, macht deutlich: „Hartz IV“ bringt mehr Gerechtigkeit, wenn auch immer noch einige Inhalte differenziert hinterfragt werden müssen. Zugleich gilt es aber auch, die Sorgen und Nöte von Be- troffenen ernst zu nehmen. Es gilt, Protest und Unverständnis nicht pauschal abzu- wehren, sondern die Ziele und berechtigten Fragen von Betroffenen aufzunehmen. Ein so komplexes Regelwerk ist nicht selbst erklärend.

Konkret bedeutet die Aussage „Hartz IV bringt mehr Gerechtigkeit“, dass Familien und Alleinerziehende durch höhere Kinderzuschläge besser gestellt und besser gefördert werden. Die Chancen von jungen Leuten werden verbessert, denn „Hartz IV“ schreibt vor, dass mindestens 53 % der unter 25-jährigen Arbeitssuchenden aktiviert werden. Viele Kommunen in Schleswig-Holstein gehen noch weiter. Sie wollen jedem und jeder in dieser Altersgruppe ein Qualifizierungs- oder Beschäftigungsangebot unterbreiten.

Künftig haben alle erwerbsfähigen Arbeitslosenhilfe- oder Sozialhilfeempfänger die gleichen Ansprüche auf Förderung. Ihnen stehen Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem Arbeitsförderungsrecht zur Verfügung. Arbeit soll sich wieder lohnen. Wer zum Arbeitslosengeld II hinzuverdient, der behält mehr davon als früher in der Sozialhilfe. Auch für ein geringes Einkommen zu arbeiten ist besser, als gar nichts zu tun. Wer ar- beitet, hat auf jeden Fall mehr Geld im Portemonnaie als derjenige, der keine Eigenini- tiative zeigt.

Uns liegt nun dieser informative Bericht vor, der die Umsetzungsschritte zu „Hartz IV“ in Schleswig-Holstein beschreibt. Uns ist bekannt, dass die Lebenssituation von vielen Sozialhilfeberechtigten und von Arbeitslosenhilfebeziehern, die zum Teil auf ergän- zende Sozialhilfe angewiesen waren, sich maßgeblich verbessern wird. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass die Antragstellerin in Person ihres sozial- -3-



politischen Sprechers Dr. Heiner Garg erklärt: „Hartz IV hat etwas Bedrohliches: Es klingt wie Pershing II.“ Diese Aussage hat wohl weniger mit Aufklärung und Information zu tun, als mit dem sonst aus den Reihen der PDS bekannten Populismus, für den sich die FDP im Westen nicht zu schade ist.

Es bleibt aber dabei: „Hartz IV“ bietet für viele Menschen, die von Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfebedürftigkeit seit vielen Jahren betroffen sind, Chancen. Es versucht, nicht auf Dauer Arbeitslosigkeit zu verwalten, sondern sie zu bekämpfen, abzubauen und aktive Arbeitsmarktpolitik in allen Bereichen einzufordern.

Einige kritische Bemerkungen möchte ich noch machen. Zum Beispiel gibt es ein Ver- mittlungsproblem für Maßnahmen im Bereich von „Hartz IV“. Von „Ein-Euro-Jobs“ zu sprechen, ist nicht sachgerecht, denn entsprechende Regelungen praktizieren wir im Bereich der Sozialhilfe schon seit vielen, vielen Jahren. Es geht darum, Arbeit anzubie- ten, bei der der normale Leistungsbezug weitergewährt wird und zusätzlich 1 bis 2 Eu- ro pro Arbeitsstunde gezahlt werden. In der Sozialhilfe nannte sich dies „Arbeit mit Mehraufwandsentschädigung“. Das Lübecker Modell war seinerzeit bundesweit ein Vorreiter für diese Integrationsleistung für Sozialhilfeberechtigte.

Die Politik muss zu ihrem Wort stehen, die kommunalen Ebenen in voller Höhe zu ent- lasten. Wir begrüßen die Aussage der Landesregierung sehr. Sie schafft für Schles- wig-Holstein die notwendige Klarheit. Dass dies andernorts ganz anders gehandhabt wird, machen die Aufschreie von kommunalen Politikern und Bürgermeistern in Nie- dersachsen deutlich. Die dortige CDU/FDP-Landesregierung will von den eigentlich 250 Mio. Euro, die den niedersächsischen Städten und Gemeinden als Entlastungen zustehen, 158 Mio. € in die eigene Tasche wirtschaften, so dass nur noch 92 Mio. Eu- ro für die Kommunen in Niedersachsen überbleiben. Dass so ein Verhalten auch zu Verunsicherungen andernorts führen kann, ist verständlich – hier in Schleswig-Holstein entlasten wir Kommunen in voller Höhe mit denen ihnen zustehenden finanziellen Mit- -4-



teln. Dies ist ein wohltuender Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Fairness in den Beziehungen zwischen Land und Kommunen.

Ein weiterer Punkt bleibt die pünktliche und zuverlässige Zahlung der Unterstützungs- leistungen ab dem 01. Januar 2005. Die Umsetzung erfordert überall bei der Agentur für Arbeit und bei den kommunalen Sozialämtern große Anstrengungen. Für diese Aufgabe, die vor Ort mit großem Engagement angegangen wird, gilt es den Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern auch zu danken. Sie leisten viel, um die fristgerechte Zahlbar- machung des Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes für mehr als 100.000 Langzeit- arbeitslose und ihre Familien sicherzustellen. Die Arbeitsgemeinschaften zwischen Agentur für Arbeit und Kommunen, aber auch diejenigen Landkreise, die sich für das Optionsmodell entscheiden wollen, haben noch sehr viel Arbeit vor sich.

Mit „Hartz IV“ wird ein entscheidender Schritt zum Abbau der Arbeitslosigkeit, auch in Schleswig-Holstein, getan. Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, „Hartz IV“, und den von der Bundesregierung eingeführten Verbesserun- gen, dass alle Anspruchsberechtigten die Leistungen ab dem 01. Januar 2005 erhalten werden und dass es für Kinder einen einheitlichen Freibetrag von 4.100 Euro ab der Geburt geben wird, wird noch einmal deutlich: „Hartz IV“ bringt mehr Gerechtigkeit!

Dies gilt aber nur, wenn neben den veränderten Zahlungen und Einschränkungen, die auf die Betroffenen zukommen, auch die Förderung der Arbeitslosengeld II- Berechtigten stattfindet. Gezielte Einzelfallbetreuung, Angebote zur Qualifizierung und für Beschäftigung dürfen nicht irgendwann stattfinden, sondern sind von Anfang an Bestandteil des „Fordern und Fördern“.

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