Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

22.09.04 , 16:55 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zur Umsetzung der Hartz-Gesetze

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 8 – Ausführung des Zweiten Buches Sozialge- Durchwahl: 0431/988-1503 setzbuch / Änderung und Aufhebung anderer Rechts- Zentrale: 0431/988-1500 vorschriften Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Internet: www.gruene-landtag-sh.de Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk: Nr. 317.04 / 22.09.2004



Landesregierung leistet ihren Beitrag zur Umsetzung der Hartz-Gesetze In verschiedenen öffentlichen Debatten haben die GRÜNEN ihre Kritikpunkte an der Hartz-Gesetzgebung artikuliert, so z.B. zu den Zuverdienstmöglichkeiten, der Schonung von Altersvorsorgevermögen oder der Rechte erwerbssuchender Frauen. Außerdem ha- ben wir uns wiederholt dafür eingesetzt, dass die kommunale Ebene mit der Bundes- agentur für Arbeit auf gleicher Augenhöhe kooperieren kann. Letzteres soll durch das vorliegende Landesgesetz in Schleswig-Holstein konkretisiert werden.
Mit diesem Landesgesetz, das zum 01.01.2005 in Kraft treten soll, schafft das Land die rechtliche Voraussetzung für das Inkrafttreten der Hartz-Gesetze in Schleswig-Holstein.
Die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen werden klar gestellt und ins- besondere die Kreise zur Aufgabendelegation an ihre Gemeinde ermächtigt. Eindeutig verpflichtet sich das Land, die Erstattung der Bundesgelder an die kommunale Ebene weiter zu geben.
Es besteht jetzt die Chance, die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz in einer Anlauf- stelle – also gemeinsam mit den anderen Angeboten, im Jobcenter zu konzentrieren.
Diskussionsbedarf sehen wir im Bereich der demokratischen Kontrolle der neuen Job- center. Bisher waren die Sozialdezernate in die kommunale Selbstverwaltung eingebun- den und wurde von gewählten KommunalvertreterInnen kontrolliert. Wir wollen, dass die- se Formen der bewährten kommunalen Demokratie auch in die neue Arbeitsform transfe- riert werden. Außerdem stände es den zukünftigen Jobcentern gut an, ihren Reformpro- zess von Beiräten, in denen auch freie Träger und
1/2 gesellschaftliche Gruppen, wie zum Beispiel auch Organisationen von Arbeitslosen- und SozialhilfeempfängerInnen vertreten sind, begleiten zu lassen.
Aus Lübeck liegt uns zudem der Hinweis vor, dass der Vertrag zwischen Arbeitsagentur und Hansestadt weder die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten der Arbeitsagen- tur, noch der der Hansestadt in der zu gründenden gemeinsamen Arbeitsgemeinschaft von Kommune und Arbeitsagentur vorgesehen ist. Auch hier beschäftigt uns, ob dieser Fehler durch Landesrecht heilbar ist.
Zurecht weist uns die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten darauf hin, dass es an in vielen Sozialbehörden an einem internen Beschwerdemanagment fehlt. Bei der Neugründung der Jobcenter sollte die Chance genutzt werden, auch auf diesem Feld neue Wege zu gehen.
Last but not least: Durch die neuen Bundesgesetze wird auch das Kindertagesstättenge- setz des Landes Schleswig-Holstein berührt.
Durch die im Entwurf der Landesregierung vorgeschlagene Änderung des Kindertages- stättengesetzes kann es passieren, dass Kinder von Eltern mit Transfereinkommen zu- künftig für die Kindertagesstätte bezahlen müssen.
Das war und ist nicht unser Ziel, da uns sehr daran gelegen ist, dass gerade Kinder aus sozial schwachen Familien die Kindertagesstätte besuchen. Die bildungspolitische De- batte heute morgen im Landtag hat uns gezeigt, dass wir mit diesem Anliegen nicht allein stehen, denn inzwischen betonen alle Landtagsfraktionen die Notwendigkeit der Bildung durch Kindertagesstätten für alle Kinder.
Ein erhöhtes Transfereinkommen – weil bisherige Zahlungen nicht mehr extra geleistet, sondern pauschaliert werden – darf nicht dazu führen, dass Eltern vor die Wahl gestellt werden, ob sie für ihr Kind von diesem Geld neue Winterstiefel kaufen oder Kinderta- gesstättenbeiträge bezahlen. Wir werden dieses Thema in der Ausschussberatung auf- greifen.
Wir unterstützen die Landesregierung in ihrem Bemühen durch Aufklärung und Koopera- tion aller beteiligten Beratungseinrichtungen, die neuen Regelungen der Hartz- Gesetzgebung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber transparent zu machen und so- weit wie möglich soziale Härten zu vermeiden.
Wir werden den Gesetzentwurf der Landesregierung zügig beraten, aber natürlich auf ei- ne fachliche Anhörung nicht verzichten. Um dies noch vor Jahresende zu schaffen, schlagen wir vor, dass sich der federführende Sozialausschuss sehr rasch über einen Terminplan verständigt.


***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen