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23.09.04 , 12:16 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: Festschreibung der Sportförderung

Nr. 466/04 23. September 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Finanzpolitik TOP 3 Hans-Jörn Arp: Festschreibung der Sportförderung
Die Einnahmen aus dem Lottospiel sind in Schleswig-Holstein mittlerweile zu einem wesentlichen Instrument der Finanzpolitik geworden. Mit über 78 Mio. Euro Einnah- men aus den Zweckerträgen der Lotterien allein im Jahr 2004 sind diese Mittel inzwi- schen Eckpfeiler der rot-grünen Finanzpolitik bei den Zuschüssen und Zuwendungen an Vereine, Verbände und Kommunen.
Dieses ist auch dringend notwendig, denn aus den regulären Haushaltsmitteln ist schon lange keine vernünftige Förderung mehr finanzierbar.
Da bleibt also nur noch das Glücksspiel, um überhaupt noch Vereinen und Verbän- den finanzielle Mittel bereitstellen zu können. Vielleicht sollten Sie, Herr Finanzminis- ter, gleich selbst Lotto spielen für den Landeshaushalt. Übrigens hätten Sie mit unse- rem Privatisierungsvorschlag viel mehr Mittel zur Verfügung gehabt.
Mit den 78 Mio. Euro werden nicht nur der Sport, die Naturverbände, die Kultur und die Wohlfahrtsverbände gefördert, sondern auch soziale Leistungen und die Kinder- tagesstätteneinrichtungen.
Maßnahmen zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs oder die Insolvenzbera- tungsstellen werden aus diesem Topf bedient.
Allein 32 Mio. Euro fließen schon an die Kreise und kreisfreien Städte für Kinderta- gesstätten. Weitere 2,5 Mio. Euro werden weiterhin für die Ausbildung in der Alten- pflege verwandt.
Beides sind Aufgaben, die eigentlich nur aus Landeshaushaltsmitteln finanziert wer- den sollten. Denn Wahrheit und Klarheit müssten die Eckpfeiler einer soliden und transparenten Finanzpolitik sein.
Der nun verbleibende Betrag, der nicht mal mehr die Hälfte der Einnahmen aus dem Lottospiel beträgt, soll nun wirklich den schon genannten Institutionen zugute kom- men. Aber zur Verwunderung aller stehen nicht Sportvereine und Kulturverbände im Vordergrund ihres Antrages.
Es werden Einzelmaßnahmen wie die Emanzipation gleichgeschlechtlicher Lebens- weisen, Projekte für Migratinnen und Migranten, alles Lieblingsprojekte Rot-Grüner Ideologie unterstützt. Die Stiftung Naturschutz wird gar mehrfach gefördert und es ist den Menschen im Lande nicht beizubringen, dass wir für die Ausstattung unserer Polizeistationen und der Schulen kein Geld haben, die Stiftung Naturschutz aber of- fensichtlich nach wie vor keinerlei finanzielle Probleme hat.
Wir wollen, dass alle diese Projekte ganz, wenn sie dann durch uns gefördert wer- den, aus regulären Haushaltsmitteln bestritten werden.
Wir fordern in unserem Antrag, die gesetzlich festgesetzte Unterstützung für Sport zu dynamisieren. Wir wollen, dass im § 8 des hier diskutierten Gesetzentwurfs 8 %, mindestens 6,3 Mio. Euro der Einnahmen zur Förderung des Sports zur Verfügung gestellt werden und über den Gesetzentwurf hinaus diese Einnahmen entsprechend der jährlichen Inflationsrate dynamisiert werden.
Aus den dann noch verbleibenden Mitteln ist – wie bisher – die Kultur im Lande zu fördern. Die Verbände und Organisationen in der Kulturarbeit, wie der Landeskultur- verband und der Landesmusikrat leisten – überwiegend ehrenamtlich – eine wichtige Arbeit für das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein. Diese ehrenamtliche Arbeit gilt es unbedingt zu erhalten und zu fördern.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

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