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Zutrittsberechtigungssystem des Landtages mit Datenschutzaudit ausgezeichnet
120/2004 Kiel, 23. September 2004Zutrittsberechtigungssystem des Landtages mit Datenschutzaudit ausgezeichnetAuf Initiative des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie des Datenschutzgremiums und im Auftrag der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) das neu im Landtag installierte Zutrittsberechtigungssystem nach Maßgabe des Landesdaten- schutzgesetzes auditiert.Das Zutrittsberechtigungssystem ist Kern des von der Baukommission des Landta- ges nach ausführlicher fachlicher Beratung durch das Landeskriminalamt und Spezi- alfirmen verabschiedeten Sicherheitskonzeptes für das Landeshaus. Zielsetzung des Sicherheitskonzeptes ist, einerseits ein hohes Maß an Sicherheit für Abgeordnete, Mitarbeiter, Journalisten und Besucher des Landeshauses zu erreichen, andererseits aber auch weiterhin das Parlament als „offenes Haus“ für alle Bürgerinnen und Bür- ger zu gewährleisten.Der Zutritt zu dem Landeshaus, dem Bürogebäude des Landtages im Karolinenweg sowie zu einzelnen Bereichen dieser Gebäude ist durch Türen gesichert, deren Öff- nung nur mit einer Chipkarte möglich ist, die die Benutzerin und den Benutzer als berechtigt ausweist. Die datenschutzgerechte Ausgestaltung dieses Systems ist in enger Zusammenarbeit mit dem Datenschutzgremium des Landtages und bei früh- zeitiger Einbeziehung des ULD erfolgt.Die Forderung des Datenschutzgremiums, die Datenspeicherung auf das Unabweis- bare zu beschränken, ist umgesetzt worden. Protokollierungen erfolgen grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme gilt allein für die IT-Räume, in denen die Server des Parla- 2mentsnetzes untergebracht sind. Zur Gewährleistung der Datensicherheit sensibler Daten des Landtages und der Fraktionen werden alle gewährten und abgewiesenen Zutritte für die Dauer von einem Monat gespeichert. Der Zugang der Administratoren zu den Daten ist auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt. Ein „Ausspionieren“ oder eine Überwachung anhand der von den Nutzern verwendeten Karten durch Drit- te ist technisch nicht möglich. Bewegungsprofile der Abgeordneten und anderer Nut- zer oder gar „Sozialprofile“ werden daher nicht erstellt.Mit Hilfe eines detaillierten Datenschutzmanagements ist sichergestellt, dass dieses Datenschutzniveau auch in Zukunft eingehalten wird.Landtagspräsident Heinz-Werner Arens stellte bei der Überreichung des Audit- Zeichens durch den Landesbeauftragten für Datenschutz Dr. Thilo Weichert fest: „Der Landtag muss nicht nur ein sicheres, sondern insbesondere auch ein „offenes Haus“ für die Bürgerinnen und Bürger sein. Das Datenschutzaudit gibt allen die Ge- wissheit, dass sie sich jederzeit vertrauensvoll an die Abgeordneten wenden können, ohne elektronische Spuren zu hinterlassen.“Der Vorsitzende des Datenschutzgremiums, Abgeordneter Thomas Rother, erklärte hierzu: „Ich freue mich, dass dem Recht der Abgeordneten, der Journalisten und an- derer Nutzer des Landeshauses auf Datenschutz bei der Konzeption und Installation des Zutrittsberechtigungssystems in vollem Umfang Rechnung getragen worden ist. Mit diesem Audit setzt der Landtag die im Jahr 2002 mit der Durchführung zweier Auditverfahren begonnene Reihe von Datenschutzaudits fort und demonstriert, welch hohen Stellenwert das Thema Datenschutz im Schleswig-Holsteinischen Landtag einnimmt.“