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Monika Heinold zum Lotto-Verkauf
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 3 – Lotto-Verkauf Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 324.04 / 23.09.2004Lotto ade!Der Finanzausschuss hat sich ausführlich mit der Frage der Wirtschaftlichkeit des Ver- kaufs beschäftigt. Festzustellen ist: Die Höhe der Lotteriesteuer und der Zweckerträge verringert sich durch den Verkauf nicht.Die Investitionsbank ist ein bewährter und guter Partner des Landes. Der jährliche Über- schuss aus Lotto geht zwar dem Land vorerst verloren – aber ab dem Moment, wo die I- Bank Überschüsse macht, kommen die Mittel den vom Land definierten Förderzwecken der I-Bank zu Gute.Der Landesrechnungshof hat den Verkauf auf seine Wirtschaftlichkeit und seine Rechts- sicherheit hin überprüft und dem Parlament damit eine Hilfestellung für die Entschei- dungsfindung gegeben. Dabei hat der Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit und die Kre- ditfrage anders bewertet als die Landesregierung und zudem die Frage der Eu- Konformität aufgeworfen.Im Finanzausschuss ist vom Rechungshof und Finanzministerium dargestellt worden, warum die jeweiligen Wirtschaftlichkeitsberechnungen voneinander abweichen: Zins- schätzungen sind zurzeit schwer prognostizierbar, die Folgen der „Regionalisierung der Lottoeinnahmen“ sind schwer kalkulierbar.Ich gehe davon aus, dass die Zahlen und Annahmen der Regierung genauso belastbar sind wie die des Rechnungshofes und dass wir beide Berechnungen gleichberechtigt ne- beneinander stehen lassen können.Zur Frage des EU-Wettbewerbsrechtes hat der Finanzminister ausgeführt, dass er sich im Bundesfinanzministerium rückversichert hat, dass der von der Landesregierung vor- geschlagene Weg EU-konform ist.1/2 Der dritte strittige Punkt war die Frage, ob die Einnahmen aus dem Verkauf haushalts- rechtlich wie ein Kredit des Landes bewertet werden müssen.Da das Land den aufgenommenen Kredit der Investitionsbank nicht durch anschließende laufende Zahlungen bezahlt, sondern die Investitionsbank ihre Belastung aus dem Kauf der Gesellschaftsanteile durch die Einnahmen des Glücksspiels finanziert, teilen wir die Einschätzung des Rechnungshofes nicht.In der Abwägung aller Argumente kommt meine Fraktion zu der Bewertung, dass wir dem von der Regierung vorgeschlagenen Weg folgen. ***