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23.09.04 , 15:11 Uhr
SPD

Jürgen Weber zu TOP 10: Alle Chancen, ein Erfolgsmodell zu werden

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 23.09.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 10 – Gesetz zur Umwandlung der Muthesius-Hochschule in eine Kunsthochschule


Jürgen Weber:

Alle Chancen, ein Erfolgsmodell zu werden

Die Muthesius-Hochschule in Kiel hat eine wechselhafte Geschichte hinter sich. 1907 als Teil der Kieler Gewerbeschule gegründet, erhielt sie 1910 den Titel „Technische und kunstgewerbliche Fachschule“. Den institutionellen Status einer „Fachschule für Gestaltung“ erhielt sie 1972. Zwei Jahre später wurde sie als Fachbereich Gestaltung in die Fachhochschule Kiel überführt. 1994 schließlich wurde sie als Fachhochschule für Kunst und Gestaltung verselbständigt.

Schon bald setzte eine Diskussion über die Weiterentwicklung der Muthesius- Hochschule ein. Diese Diskussion war lange Zeit geprägt durch verschiedene Exper- tengutachten, die sich vor allem mit der Neuordnung der Bauwesen-Studiengänge be- schäftigten. Damit stand dann auch die Zukunft des Studienfaches Architektur auf dem Prüfstand. Zuletzt hatte das „Erichsen-Gutachten“ unterstrichen, dass der von der Muthesius-Hochschule geplante Ausbau des Studiengangs Architektur nicht sinnvoll sei.

Der Weg zu einer Kunsthochschule mit neuem Profil wurde formal begonnen mit der Bitte der Landesregierung im Juni 2003 an den Wissenschaftsrat, zur Aufnahme der Muthesius-Hochschule in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsge- setzes (HBFG) Stellung zu nehmen. Damit war das Anerkennungsverfahren für die
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Muthesius-Hochschule als Kunsthochschule auf den Weg gebracht. Im Juli dieses Jahres konnten wir nun den einstimmigen positiven Beschluss des Wissenschaftsrates zur Kenntnis nehmen. Das war und ist ein guter, das ist ein wichtiger Meilenstein für die Hochschulentwicklung in unserem Land.

Ich zitiere aus der Empfehlung des Wissenschaftsrates: „Die Muthesius-Hochschule ist ... als Kunsthochschule geeignet, mit ihrer Konzeption das bestehende deutsche Hochschulsystem zu bereichern. Aufgrund ihrer Konzeption eines interdisziplinären Studiums zwischen Kunst und Design kann die Muthesius-Hochschule modellbildend wirken, sofern es gelingt, das geplante Konzept unter Einschluss der Empfehlung des Wissenschaftsrates umzusetzen. Die Hochschule schließt zudem eine Lücke an kunsthochschulgerechter Ausbildung im Land Schleswig-Holstein mit den Studiengän- gen Kommunikations-, Industrie- sowie Interiordesign und Freie Kunst.“

Einen wichtigen Aspekt möchte ich dabei besonders herausstreichen: Es ist eine be- sondere Leistung der gesamten Hochschule, ein schlüssiges zukunftsweisendes Kon- zept für ein interdisziplinäres Studium vorgelegt zu haben, und es ist bewundernswert, wie über Jahre hinaus nicht zuletzt die Studierenden engagiert mitgestaltet und an der Weiterentwicklung mitgearbeitet haben. Dafür möchte ich ihnen auch einmal an dieser Stelle danken und ein besonderes Lob aussprechen.

Die neuen Studiengänge, die sich vollständig in der gestuften Studienstruktur (Bache- lor, Master) abbilden, sollen durch eine größtmögliche Flexibilisierung der Studien- und Prüfungsordnungen unterstützt werden. Das ist eine wichtige Aufgabe, die schnell zu erledigen ist.

Durch eine schrittweise Erhöhung des Budgets der Hochschule bis 2008 und mit den Zielvereinbarungen haben Landtag sowie Landesregierung und Hochschule den Rah- men gesetzt. Erfreulicherweise kann das inhaltliche Konzept für die Kunsthochschule -3-



auch personell dadurch unterstützt werden, dass in den nächsten Jahren insgesamt zehn Professuren neu zu besetzen sind.

Die Muthesius-Kunsthochschule hat also alle Chancen, zu einem Erfolgsmodell zu werden. Wir wollen heute in Erster Lesung dafür den rechtlichen Rahmen durch das Umwandlungsgesetz schaffen. Die notwendigen Änderungen im Hochschulgesetz des Landes werden wir im zur Zeit anliegenden Novellierungsverfahren des Hochschulge- setzes einbringen und dann gemeinsam im November hier verabschieden. Ich kann mir eigentlich nichts anderes vorstellen, als dass der Landtag dies einmütig tun wird.

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