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Gisela Böhrk zu TOP 4: Fensterprogramme vollständig im Land produzieren
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 24.09.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 4 – Änderung LandesrundfunkgesetzGisela Böhrk:Fensterprogramme vollständig im Land produzierenEs geht bei der Änderung des Landesrundfunkgesetzes um drei unterschiedliche Be- reiche: 1. Um die Sicherung einer authentischen Regionalberichterstattung der privaten Fernsehveranstalter. 2. Wir wollen der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien die Möglichkeit eröffnen, die Gebrauchstauglichkeit von Digitalen Empfangs- geräten für Rundfunk und Fernsehen zu zertifizieren und ein Gütesiegel zu verleihen. 3. Um die Verdeutlichung, dass zu den Aufgaben der ULR im Rahmen ihrer Aufgabe, die Medienkompetenz zu fördern, auch die Förderung von Filmpro- jekten gehört.Zu 1: Nach § 25 Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag sind die beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogramme, das sind RTL und SAT1, jeweils ver- pflichtet, ein Regionalfensterprogramm zu schaffen. Ziel ist, die inhaltliche Vielfalt der beiden großen Vollprogramme durch regionalbezogene Sendungen zu erhöhen. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Sie müssen „aktuell die Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kultu- rellen Lebens in Schleswig-Holstein darstellen“. Das ist der sog. Schleswig-Holstein- Bezug. Einigkeit in der Sache besteht mit der CDU hierüber und auch darin, dass die Fensterprogramme, wie der CDU-Entwurf es formuliert, durch Gestaltung, Produktion und technische Abwicklung einen „authentischen Schleswig-Holstein-Bezug zu ge- währleisten haben.“Der CDU-Entwurf lässt aber offen, wie die Forderung nach Authentizität konkret erfüllt werden soll. Wir wollen aber ausdrücklich festlegen, was seitens der Veranstalter ge- tan werden muss, um aktuell, vielfältig und auch authentisch über und aus Schleswig- Holstein berichten zu können, nämlich die Sendebeiträge in Schleswig-Holstein zu gestalten und zu produzieren und sie im Sendegebiet technisch zu einer Sendung zu- sammen zu führen.Die Programmmacher müssen in der Region zu Hause sein und die Themen dort selbst erleben, aufbereiten und produzieren. Das heißt, nicht nur die Zutaten der Sup- pe sollen aus Schleswig-Holstein kommen, sondern die ganze Suppe soll in der Regi- on gekocht werden. Nur so können die Fenster überhaupt die an sie vom Gesetz ge- stellten inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Unter technischen Gesichtspunkten ist es kein Problem, in einer zentralen Redaktion mit Studio, etwa in Köln-Hürth (RTL) oder Berlin (SAT1), täglich eine halbstündige Magazinsendung über Schleswig-Holstein herzustellen. Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass sich die Sender die finanziel- len Lasten ihrer regionalen Pflicht durch Zentralisierung zu verringern suchen.Die Änderung zielt nicht darauf ab, regionale Wirtschaftspolitik zu betreiben, wie die Rechtsbeistände der an Kostensenkung interessierten Privatsender zu insinuieren versuchen. Vielmehr sorgt sie durch Vorgaben für den Standort von Redaktion, Pro- duktion und Sendeabwicklung dafür, dass die Veranstalter die personellen und techni- -3-schen Ressourcen dort bereitstellen und vorhalten, wo das regionale Geschehen statt- findet.Aus unserer Sicht ist der Vorschlag europarechtlich unbedenklich. Selbst wenn anzu- nehmen wäre, dass die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit berührt werden, ist dies mit Blick auf Meinungsfreiheit, Programmvielfalt und Pluralismus, e- benfalls tragende Werte der Europäischen Union, gerechtfertigt. Regionalprogramme sind für eine umfassende Meinungsbildung in der Demokratie erforderlich. Durch abs- trakt-generelle Vorschriften lassen sich die notwendigen Inhalte nur schwer vorgeben. Deshalb sind gerade Vorschriften, die einen inhaltsbezogenen Ressourcenrahmen schaffen, als verhältnismäßig anzusehen.Die derzeitigen Überlegungen im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu den Regio- nalfenstern, das sog. Rheinland-Pfalz Modell, wonach die Regionalfenster als eigen- ständige Lizenz an unabhängige Unternehmen vergeben werden sollen, zielen in die- selbe Richtung. Der neue Landtag wird sich damit zu befassen haben,Punkt 2: Bei digitalen Fernsehen, gleich ob Satellit, Kabel, oder Terrestrik (Antenne) scheitern nicht wenige Bürger und Bürgerinnen an den Decodern, den Set-Top-Boxen. Diese stellen sich mehr und mehr als ein Zugangshindernis für die Zuschauer heraus. Unse- re hiesige Medienanstalt hat gemeinsam mit der Forschungsstelle für Industrieanthro- pologie an der Uni Kiel und unter Beteiligung der Geräteindustrie ein technisches Prüf- programm entwickelt. Auf ihrer Grundlage kann Digitaldecodern, die bestimmte Anfor- derungen erfüllen, ein Gütesiegel für Benutzer- und Bedienungsfreundlichkeit verlie- hen werden. -4-Das ist kein vergleichender Warentest, bei dem unter verschiedenen Geräten der Testsieger ermittelt wird. Das Gütesiegel besagt, dass das damit ausgezeichnete Ge- rät von einer unabhängigen Stelle geprüft wurde und die Anforderungen für Benutzer- und Bedienerfreundlichkeit erfüllt. Es ist eine Orientierungshilfe beim Decoderkauf und kann ein Zugangshindernis für Fernsehzuschauer abbauen helfen. Es kann die erfolg- reiche Markteinführung des digitalen Fernsehens befördern.Die Anhörungen haben gezeigt, dass die Geräteindustrie eine solche Zertifizierung ebenso befürwortet wie die IHK und die Verbraucherzentrale. Wir haben hier mit der ULR und dem ausführenden Institut der Uni Kiel einen Führungsvorteil, den wir nutzen wollen und der ein nicht zu unterschätzender positiver Imagefaktor für das Land als technologisch aufgeschlossen, innovativ und verbraucherfreundlich darstellen kann. Wir gehen davon aus, dass die ULR ihre Chance nutzen und das Siegel zu einem bundesweit anerkannten Label entwickeln wird.Die dritte Änderung schließlich soll helfen, die Förderung der Medienkompetenz nicht allein oder vorwiegend auf ihre technischen Aspekte zu fokussieren, sondern den kul- turellen Aspekt in das Blickfeld zu rücken. Die Filmkultur, die Medienkultur, auch die Auseinandersetzung von Nachwuchskünstlern mit den elektronischen Medien von Film über Video und Internet stellt einen unschätzbaren Beitrag zur Förderung der Medien- kompetenz dar. Der Verein Kultureller Filmförderung hat hier Herausragendes geleis- tet. Diese Arbeit zu stabilisieren und abzusichern ist sinnvoll im Rahmen der Förde- rung der Medienkompetenz die die ULR dankenswerterweise betreibt.