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Siegrid Tenor-Alschausky zu TOP 2: Durch Privatisierung Verbesserung der therapeutischen Versorgung
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 24.09.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 2 – Gesetz zur Umwandlung psychiatrischer Einrichtungen und EntziehungsanstaltenSiegrid Tenor-Alschausky:Durch Privatisierung Verbesserung der therapeutischen VersorgungPrivatisierung ist für Sozialdemokraten kein Selbstzweck. Auch deshalb führte der Vor- schlag der von der Landesregierung eingesetzten Strukturkommmission, die „psy- chatrium GRUPPE“, also die ehemaligen Fachkliniken Heiligenhafen und Neustadt, sowie die Fachklinik Schleswig von Anstalten des öffentlichen Rechts in Gesellschaf- ten mit beschränkter Haftung umzuwandeln, zu intensiven Beratungen. Ich möchte an dieser Stelle den beteiligten Häusern, insbesondere Frau Ministerin Trauernicht und Herrn Staatssekretär Fischer, Frau Ministerin Lütkes und Frau Staatssekretärin Diede- rich sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre kundige und engagierte Ar- beit danken.Was ist das Ziel des uns jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs? Das Fachklinik- Umwandlungsgesetz schafft die landesrechtliche Voraussetzung, den für eine Privati- sierung erforderlichen Formwechsel von Anstalten des öffentlichen Rechts in privat- rechtliche Gesellschaften vorzunehmen. Nach diesem Formwechsel kann die Veräu- ßerung der Geschäftsanteile an private Erwerber erfolgen.Während die Veräußerung der Bereiche der „regulären Psychiatrie“ keine größeren rechtlichen Probleme aufwirft, stellen sich im Zusammenhang mit dem Verkauf der fo- rensischen Anteile Fragen. Es werden hoheitliche Aufgaben, nämlich der Vollzug von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung nach §§ 63 und 64 Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-StGB und die präventive Unterbringung nach den Vorschriften des Psych KG an Priva- te übertragen.Wir Sozialdemokraten halten es aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen für unabdingbar, weitest gehende Einwirkungsmöglichkeiten des Landes zu erhalten; d.h. für uns: Das Land darf nicht auf die Rechtsaufsicht beschränkt sein, sondern muss die Fachaufsicht ausüben. Dies ist im Beleihungsvertrag mit einem privaten Betreiber festzuschreiben.Schon bei der ersten Lesung des damals vorliegenden Gesetzentwurfs wurde deutlich, dass dieser noch intensiver Beratungen in den beteiligten Fachausschüssen bedurfte. Dieser schwierigen fachlichen Beratung, die leider unter einem gewissen zeitlichen Druck stattfinden musste, haben sich fast alle Fraktionen mit der erforderlichen Intensi- tät gestellt.So war interfraktionell vereinbart worden, am 2. September eine Anhörung im Sozial- ausschuss durchzuführen, an der u.a. ein Vertreter der von der Landesregierung be- auftragten Rechtsanwaltskanzlei, der Geschäftsführer der psychatrium-GRUPPE, der Geschäftsführer der Fachklinik Schleswig, die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der psychatrium-GRUPPE, die Vorsitzende des Gesamtpersonalrats der Fachklinik Schleswig sowie ein Vertreter ver.dis teilnahmen. Eine Anhörung, von der alle Anwe- senden profitiert haben, eine Anhörung, die die Klärung schwieriger Fragen ermöglich- te.Zu unserem Bedauern wurde diese bedeutsame Anhörung leider von keinem der CDU-Sozialausschussmitglieder wahrgenommen! Was mag der Grund gewesen sein?Ich möchte hier noch einmal allen, die an der Anhörung teilgenommen haben, für ihre konstruktive Mitarbeit danken. Für uns Sozialdemokraten und die Fraktion Bündnis -3-90/Die Grünen führte die Auswertung der Anhörung zu der Ihnen jetzt als Drucksache 15/3641 vorliegenden Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.Betonen möchte ich folgende vorgeschlagenen Änderungen zum Ursprungsgesetz- entwurf: In §4 Absatz 2 wird die Geschäftsführung der psychatrium-Gruppe veranlasst, mit dem gebildeten Betriebsrat Vereinbarungen zu treffen, wonach bisher bestehende Dienst- vereinbarungen in Betriebsvereinbarungen umgewandelt werden. § 16 des Maßregelvollzugsgesetzes regelt die Anliegenvertretung neu. Neben ei- ner/einem in der Psychiatrie und im Maßregelvollzug tätigen Ärztin oder Arzt, einer Psychologin/einem Psychologen, einer in Maßregelvollzugsangelegenheiten erfahre- nen Person mit der Befähigung zum Richteramt, einer Person auf Vorschlag der Ver- einigung der Angehörigen und Freunde psychisch kranker Menschen wird dieser neu zu gründenden Besuchskommission auch die oder der Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten angehören.Mit dem durch den Beschluss des Sozialausschusses im Einvernehmen mit dem betei- ligten Innen- und Rechtsausschuss vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umwand- lung psychiatrischer Einrichtungen und Entziehungsanstalten wird erreicht, was von uns schon in der 1. Lesung eingefordert wurde: Die Angebote der Kliniken mit ihrer besonderen Fachlichkeit können bewahrt und weiterentwickelt werden. Die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gewahrt. Die Durchführung des Maßregelvollzugs durch einen entsprechenden Beleihungsver- trag sichert die Fachaufsicht des Landes.Wir erwarten durch die Privatisierung eine Verbesserung der therapeutischen Versor- gung und die schrittweise Behebung der baulichen Mängel. -4-Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zur Beschlussvorschlag des Sozialausschusses, der ihnen mit der Drucksache 15/3641 vorliegt.