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24.09.04 , 11:53 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Rundfunkgesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 4 – Änderung des Rundfunkgesetzes Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die medienpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 331.04 / 24.09.2004



Rundfunkgesetzänderung ist eine runde Sache

Nach langwierigen Verhandlungen und mehreren Anhörungen ist es uns nun gelungen, ein Gesamtpaket zu schnüren, das allen aktuellen Belangen gerecht wird: Wir haben die Frage der Regionalfenster geklärt, die kulturelle Filmförderung finanziell besser abgesichert und die Möglichkeit zur Zertifizierung von Empfangsgeräten, oder besser gesagt Digitaldecodern, ge- schaffen.
Die Frage nach dem Produktionsort von Regionalfenstern hat uns besonders lange beschäf- tigt. Es war wichtig, eine Lösung zu finden, die mit der europäischen Niederlassungsfreiheit und der allgemeinen Berufsfreiheit des Grundgesetzes vereinbar ist.
Worum es geht: Die Regionalfenster, zu deren Produktion die Privatsender verpflichtet sind, sollen auch in der Region produziert werden, über die sie berichten. Diese Pflicht ist nun im Gesetz festgeschrieben. Damit wird hoffentlich die Gefahr gebannt, dass die hauseigenen Nachrichtensender der großen privaten Fernsehsender zentral die Regionalfensterprogram- me produzieren. Gut wäre es natürlich, wenn die Anforderungen, die wir an die Fensterpro- gramme stellen, bundesweit einheitlich gestaltet werden.
Sehr froh bin ich darüber, dass es uns gelungen ist, die kulturelle Filmförderung als Pflicht- aufgabe der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien festzuschreiben. Hierdurch wollen wir eine zwar kleinteilige, aber reichhaltige Filmlandschaft in Schleswig- Holstein voranbringen beziehungsweise sichern.
1/2 Kulturelle Filmförderung ist Nachwuchsförderung, die sonst nicht öffentlich betrieben wird. Das ist Wirtschafts- und Imageförderung in einem. Und es wird die Finanzpolitiker freuen, dass wir damit keine neuen Ausgaben beschließen, da sich die Förderung lediglich aus den bisher schon gezahlten Mitteln der Rundfunkabgabe der Privatsender speist.
Und auch der dritte Punkt der Gesetzesänderung kommt der regionalen Wirtschaft zugute, er dient zudem dem Verbraucherschutz. Die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien kann Gütesiegel für bedienungsfreundliche Ausgestaltung der Digitaldecoder vergeben. Hiervon profitieren auch regionale Firmen.
Zudem damit wird die Einführung des DVBT-Fernsehens, des digitalen Antennenfern- sehens, für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert: Die benötigten zusätzlichen Emp- fangsgeräte werden auf ihre bedienungsfreundliche Ausgestaltung zertifiziert. Das schafft Übersichtlichkeit und hilft, das Angebot zu überschauen.

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