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24.09.04 , 11:59 Uhr
CDU

Joachim Wagner: Raumordnerische Ungleichgewichte schnellstens beseitigen

Nr. 478/04 24. September 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Wirtschaftspolitik TOP 25 Joachim Wagner: Raumordnerische Ungleichgewichte schnellstens beseitigen Mit Bekanntmachung des Innenministeriums - Landesplanungsbehörde - vom 21. April 2004 wurde das Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesraumord- nungsplanes eingeleitet. Da dieses Vorhaben auch im Einzelhandel bekannt ist, wird zurzeit gerade von Discountern versucht, die bisherigen lückenhaften Regelungen auszunutzen. Daher drängen wir auf eine schnelle Verabschiedung der Teilfort- schreibung. Ich möchte mich in meiner Rede Beschränken auf die Ziffer 7.5, die sich mit den Einkaufseinrichtungen größeren Umfanges beschäftigt.
Wir müssen immer mehr feststellen, dass die Güter des täglichen Bedarfs zwar zu niedrigen Preisen erhältlich sind, aber zunehmend nicht mehr wohnortnah. Die Ver- sorgung kann nur noch mittels PKW oder ÖPNV erfolgen. Den kleinen „Tante-Emma- Läden“ ging es schon lange an den Kragen, nun sind auch die bisherigen größeren Einzelhandelsgeschäfte sprich „Supermärkte“ betroffen. Discounter schießen überall wie Pilze aus dem Boden, eine „Waffengleichheit“ gibt es schon lange nicht mehr im Wettbewerb, weil raumordnerische Ungleichgewichte bestehen, die schnellstens be- seitigt werden müssen.
So ist es unseres Erachtens richtig, im Rahmen des Zentralitätsgebotes (Absatz 3) großflächige Einzelhandelseinrichtungen oder zentrenrelevante Sortimentsstrukturen nur in zentralen Orten vorzusehen. Richtig ist es auch, dass insbesondere Discounter nicht wie bisher in Wohn- und Gewerbegebieten, sondern nur noch in ausgewiese- nen Sondergebieten angesiedelt werden sollten. Dies darf aber nicht bedeuten, dass die Kommunen in ihrer gesetzlich garantierten Planungshoheit beeinträchtigt werden dürfen, sondern nur, dass sie die übergeordneten Planungsinteressen als Rahmen zu berücksichtigen haben.
Die Formulierung zum Beeinträchtigungsverbot (Absatz 4) können wir ebenfalls mittragen, dennoch ist hier sorgsam darauf zu achten, nicht über eine landesplaneri- sche Zielsetzung an den Rand des Eingreifens in die Freie Marktwirtschaft zu kom- men. Ziel sollte letztlich die Bewahrung und Stärkung der Funktionsfähigkeit der ge- wachsenen Innenstädte sein, ein reiner Wettbewerbsschutz für bestehende Unter- nehmen darf daraus nicht resultieren. In diesem Zusammenhang sei darauf hinge- wiesen, dass eine Beurteilung des Zieles Beeinträchtigungsverbot bei Großvorha- ben in der Regel immer eine aktuelle Einzeluntersuchung erfordern dürfte, was sicher zu aufwendigen und kostspieligen Gutachten führen wird.
Das gleiche gilt für das in Ziffer 5 geforderte Kongruenzgebot. Es ist zwar lobens- wert, im Folgenden dann exakte Zahlen hinsichtlich Einwohnerschwellenwerten und Verkaufsflächen vorzugeben, nur scheint uns dieses mit dem rahmensetzenden Cha- rakter des Landesraumordnungsplanes nur schwerlich vereinbar. Eine Überarbeitung dieses Absatzes scheint uns daher dringend geboten. So sind z.B. mindestens einige konkrete Größenordnungen zu überprüfen. Ob z.B. Eine Begrenzung auf höchstens 800 qm Verkaufsfläche in Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung heute noch wirtschaftlich ist, sei stark bestritten. Hier wäre z.B. eine Anhebung auf 1000-1200 qm zu prüfen. Einem aktuell zu erbringenden Nachweis der Raum- und/oder Stand- ortverträglichkeit im Rahmen der Einzeluntersuchung sollte landesplanerisch mehr Bedeutung beigemessen werden als einem weitgehend schematischen, quasi ver- ordneten zentralörtlichen Kongruenzverbotes.
Lassen Sie mich insbesondere auf die Problemlage in der Metropolregion Hamburg eingehen. Für die Stadtrandkerne im Hamburger Umland hat die Freie und Hanse- stadt Hamburg die Kernstadtfunktion. Durch die vorgesehene Regelung würde die Einzelhandelsentwicklung vor Ort einseitig von Entscheidungen des benachbarten Bundeslandes abhängen. Dies wäre nur tragbar, wenn eine entsprechend wirksame Regelung auch von Hamburg anerkannt und verbindlich geregelt wäre. Nur so kön- nen nachteilige Auswirkungen großflächiger Einzelhandelseinrichtungen in den an der Landesgrenze gelegenen Bezirken Hamburgs auf das schleswig-holsteinische Umland vermieden werden.
Die Forderung im Absatz 11 nach interkommunal abgestimmten Konzepten und Pla- nungen ist zeitgemäß und daher zu begrüßen. Da jedoch im Einzelhandel eine ge- wisse „Schnelllebigkeit“ vorhanden ist, sollte hier kein zu enger Maßstab angelegt werden.
Insgesamt unterstützt meine Fraktion die vorgesehenen Änderungen. Wir beantra- gen, den Entwurf zügig zu überarbeiten und zur weiteren Beratung in den Wirt- schaftsausschuss zu überweisen. Danach sollte die Teilfortschreibung so schnell wie möglich auf den Weg werden, bevor weitere Unternehmen unter Ausnutzung der alten Regelungen nicht mehr zu verändernde Tatbestände schaffen.

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