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24.09.04 , 16:31 Uhr
CDU

Dr. Johann Wadephul: Mehr Transparenz durch Stärkung der Informationszugangsrechte

Nr. 483/04 24. September 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



TOP 9 Dr. Johann Wadephul: Mehr Transparenz durch Stärkung der Informationszugangsrechte Bereits am 14. Mai 1998 hat sich dieser Landtag erstmalig mit einer Forderung des SSW befasst, ein Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen zu verab- schieden.
Da die Landesregierung der Aufforderung unverzüglich einen entsprechenden Ge- setzentwurf vorzulegen, nicht nachkam, hat der SSW 1999 einen eigenen Gesetz- entwurf in die parlamentarische Beratung eingebracht, der mit einigen Modifikationen am 26. Januar 2000 in zweiter Lesung beraten und beschlossen wurde.
Zum damaligen Zeitpunkt lag nur ein entsprechendes Gesetz des Landes Branden- burg vor, das als erstes Bundesland seinen Bürgerinnen und Bürger umfassende Informations- und Zugangsrechte eingeräumt hat.
Mittlerweile haben weitere Bundesländer wie zum Beispiel Berlin und Nordrhein- Westfalen entsprechende Gesetze verabschiedet. Der Deutsche Journalistenverband hat sich noch Anfang diesen Monats für die Ver- stärkung staatlicher Informationspflichten gegenüber den Bürgern ausgesprochen und die Einigung zwischen Koalition und Bundesregierung auf Eckpunkte eines In- formationsfreiheitsgesetzes für den Bund als Schritt in die richtige Richtung bezeich- net.
Festzustellen ist: Eine Stärkung der Informationszugangsrechte der Bürgerinnen und Bürger ist wün- schenswert. Durch mehr Transparenz lässt sich die Nachvollziehbarkeit von Verwal- tungsentscheidungen und damit deren Akzeptanz erhöhen. Gleichzeitig wird den Bürgerinnen und Bürgern die Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen auf Landesebene und auf kommunaler Ebene wesentlich erleichtert.
Außerdem haben das Umweltinformationsgesetz und die Informationsfreiheitsgeset- ze gezeigt, dass die Zahl der Bürger- beziehungsweise Verbraucheranfragen kei- neswegs zu einem Zusammenbruch der betroffenen Behörden geführt haben. Auch der zunächst befürchtete massenhafte oder auch nur teilweise Missbrauch der Auskunftsansprüche war bisher nicht zu verzeichnen.
Mehr Mut zur Offenheit statt Ängstlichkeit der Wirtschaft und der Behörden vor den wissbegierigen Bürgerinnen und Bürgern ist gefragt. Insofern greift der SSW mit sei- nem Gesetzentwurf einen wichtigen Punkt auf, wenn er einer Flucht ins Privatrecht vorbeugen will.
Durch die Aufgabe der bisherigen Bezugnahme beim Behördenbegriff auf das Lan- desverwaltungsgesetz und die neue Formulierung der „informationspflichtigen Stel- len“ lehnt der Gesetzentwurf sich an die Formulierung im noch zu verabschiedenden Umweltinformationsgesetz auf Bundesebene an.
Inwieweit es jetzt schon sinnvoll ist, Änderungen vorzunehmen, die in entsprechen- der Form auch noch bis zum Februar 2005 auf Bundesebene vollzogen werden müs- sen, werden wir im Innen- und Rechtsausschuss zu prüfen haben.

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