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02.11.04 , 15:18 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zu den Bundeswehr-Standorten

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Zu den bekannt gewordenen Standortschließungen und Dienstpostenverlagerungen er- klärt der Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Mit der „Weisung für die Weiterentwicklung der Bundeswehr“ hat der Bundesverteidi- gungsminister Peter Struck neue Eckpunkte für die Bundeswehr vorgegeben. Bis zum Jahr 2010 soll die Bundeswehr von derzeit ca. 290.000 auf 250.000 SoldatInnen und von derzeit ca. 127.000 Zivilbeschäftigten auf 75.000 reduziert werden. Entscheidungen zu Standorten sollen sich ausschließlich an militärischen und betriebswirtschaftlichen Ge- sichtspunkten orientieren. Andersherum heißt das, Standorte werden nicht aus regionalpolitischen Gründen aufrecht erhalten.
Die Schließung von 13 Standorten in Schleswig-Holstein und der Abbau von 5000 Dienstposten bis 2010 treffen strukturschwache Gebiete. Schleswig-Holstein braucht jetzt angesichts der Entscheidungen von Minister Struck in erster Linie intelligente und zukunftsfähige Strategien, um auch die Chancen der Standort-Konversion zu nutzen. In der Metropolregion wird es vorrangig um Konversationsvorhaben geben, die wirtschaft- lich-industrielles Engagement zum Ziel haben. In peripheren Lagen werden dies in der Regel Projekte in den Bereichen Tourismus, Freizeit und Wellness sein. Diese Leitpro- jekte müssen mit der Tourismus-Offensive des Landes verbunden werden.
Der noch freie Betrag von ca. 15 Millionen Euro aus dem Konversionsanteil des Regio- nalprogramms ist reserviert für Projekte in den Konversionstandorten. Das reicht aber bei weitem nicht. Die Forderung nach einem Konversionsprogramm des Bundes muss bekräftigt werden. Wir unterstützen ebenfalls die Forderung der Ministerpräsidentin, nicht mehr benötigte militärische Grundstücke grundsätzlich für einen Euro an die Standortgemeinde zu übergeben. Damit dies möglich wird, soll dies mit einer Revisi- onsklausel verbunden sein. Wenn die Konversion Erfolg hat, wird eine Ertragswert- schätzung des Grundstückes abzüglich der Kosten der Sanierung durchgeführt und es kommt gegebenenfalls zu einer Nachzahlung an den Bund. ***

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