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Jürgen Weber zu TOP 3 + 8: Wichtiger Schritt zur Verbesserung unserer Hochschullandschaft
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 10.11.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 3 + 8 – Änderung des Hochschulgesetzes + Umwandlung der Muthesius-Hochschule in eine KunsthochschuleJürgen Weber:Wichtiger Schritt zur Verbesserung unserer HochschullandschaftMit der heutigen 2. Lesung der HSG-Novelle setzen wir den letzten wichtigen Baustein der Empfehlungen der Erichsen-Kommission zur Reform der Hochschulstrukturen im Lande in dieser Legislaturperiode um. Wir stärken die Kompetenzen und Handlungs- möglichkeiten der Hochschulleitungen und tragen damit zur effizienteren Arbeit der Gremien der Hochschulen bei.Ein zweiter wichtiger Punkt ist die rechtliche Absicherung der Zentrenbildung im Uni- versitätsklinikum Schleswig-Holstein. Und schließlich schaffen wir die rechtlichen Vor- aussetzungen für die Umwandlung der Muthesius-Hochschule in eine Kunsthochschu- le.Wir haben die umfangreichen Anhörungen intensiv ausgewertet und den Gesetzent- wurf der Landesregierung in ein paar Punkten noch verbessert. So soll künftig der Vorsitzende des Senats aus der Mitte des Gremiums gewählt werden. Wir verzichten auf die ursprüngliche Regelung, die den Rektor qua Amt zum Vorsitzenden machen wollte. Auch eine flexiblere Lösung der Amtszeiten für ehrenamtliche Rektoren kleiner Hochschulen haben wir eingefügt. Schließlich haben wir auch Anhörungspflicht der Hochschulfrauenbeauftragten in Angelegenheiten, die die Belange der Frauen in der Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Hochschule berücksichtigen, im Hinblick auf die Arbeit der Rektorate und Dekanate präzisiert.Wichtig für die weitere Arbeit der Zentren war es uns, eine Regelung zu finden, mit der der Vorstand des Klinikums sowohl mit einer Leiterin oder einem Leiter einer zentralen Einrichtung wie auch mit Oberärzten ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründen zu können. Das erschließt dem Klinikum die Möglichkeit für zusätzliche Einnahmen. Dezidiert nicht gefolgt sind wir Wünschen aus der Anhörung, die Mitbestimmungsrech- te der Mitarbeiter einzugrenzen sowie die bisherigen tariflichen Bindungen zu verlas- sen.Mit dem gemeinsamen Inkrafttreten der Hochschulgesetznovelle und des Gesetzes zur Umwandlung der Muthesius-Hochschule in eine Kunsthochschule schaffen wir ei- nen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung unserer Hochschullandschaft in Schleswig-Holstein.