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Ekkehard Klug: Hochschulgesetzgebung bleibt Reformbaustelle
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 359/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, 10. November 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLHochschulpolitik/Hochschulgesetznovellen www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: Hochschulgesetzgebung bleibt Reformbaustelle In seinem Redebeitrag zu TOP 3 und TOP 8 – (Hochschulgesetz- novellen/Zweite Lesung) erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Die Hochschulgesetzgebung wird auch nach dieser Zweiten Lesung zu mehreren Vorlagen eine Baustelle bleiben. Allfällige Konsequenzen aus der anstehenden Föderalismusreform sprechen für dieses Feststellung ebenso wie das im kommenden Jahr zu erwartende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Studiengebühren. Übrigens: Zu diesem Verfassungsrechtsstreit hat laut „SPIEGEL-online“ kein SPD-regiertes Bundesland eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt. Auch zu der gestern in Karlsruhe durchgeführten mündlichen Anhörung wurde kein Vertreter der „A-Länder“ angemeldet. Offenbar sehen die SPD-Länder die Bundesbildungsministerin in dieser Sache auf verlorenem Posten. Offen sind zudem dringend notwendige Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil zur Juniorprofessur und zu den befristeten Beschäftigungsverhältnissen im Hochschulbereich. Bei der Anhörung, die der Bildungsausschuss des Landtages im August zur Hochschulgesetznovelle durchgeführt, haben auch die Vertreter der schleswig-holsteinischen Rektorate und der Personalräte den hier bestehenden Handlungsbedarf nachdrücklich unterstrichen. Dabei sollte man nach Auffassung der FDP- Fraktion unbedingt auf das vom Bundesgesetzgeber zuletzt vorgegebene Zwölfjahreskorsett verzichten, es also nicht in neuer Form wieder auferstehen lassen.Zu den unterschiedlichen Vorlagen, die in die vorliegende Beschluss- empfehlung des Bildungsausschusses Eingang gefunden haben (oder auch nicht), sei folgendes angemerkt:1. Die Aufwertung der Muthesius-Hochschule zur Kunsthochschule wird auch von der FDP-Fraktion unterstützt.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 2. Die HSG-Novelle der Landesregierung lehnen wir mit Blick auf mehrere Kritikpunkte ab. Ein Vorschlagsrecht der Rektoren für die Prorektoren halten wir nicht für sinnvoll, weil es die Rechte der Hochschulgremien zu sehr einschränkt und einer angemessenen Vertretung aller Bereiche einer Hochschule entgegenwirken kann. Außerdem sollten die Hochschulsenate unseres Erachtens auch allgemeine Empfehlungen zur Verwendung von Personal- und Sachmitteln geben können. Schließlich sind wir der Auf- fassung, dass die Hochschulen künftig über eine vollständige Personalhoheit verfügen sollten - und nicht nur für einen Teil der Professorenstellen (§ 44 Absatz 2 Ziffer 5). Landesregierung und Koalitionsfraktionen verzichten hier auf einen konsequenten Ausbau der Hochschulautonomie.Mit Blick auf diese Kritikpunkte werden wir die Ausschussvorlage ablehnen, obwohl auch wir einzelne Punkte befürworten - wie insbesondere die Aufwertung der Muthesius-Hochschule oder die Ermöglichung privatrechtlicher Dienstverträge für Oberärzte am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein.3. Zur Hochschulgesetznovelle der CDU-Fraktion habe ich in der Ersten Lesung am 29. April ausführlich Stellung genommen.Soweit die Union eine Stärkung der Hochschulautonomie anstrebt - insbesondere auch im Bereich der Personalhoheit - entspricht dies auch unseren bereits seit vielen Jahren vertretenen Positionen.Auf unsere Ablehnung stoßen hingegen andere Vorstellungen der CDU- Fraktion, insbesondere im Hinblick auf die Einführung eines Landeshochschulrats oder die für § 20 a HSG vorgeschlagene Regelung zur projektbezogenen Vergabe von Hochschulmitteln. Würde man einen Teil der Landeszuschüsse für „Projekte“ reservieren, so stünde dies in einem eklatanten Widerspruch zu dem in den letzten Jahren erfolgreich beschrittenen Weg zu Globalhaushalten und einer größeren Finanzautonomie der Hochschulen. Damit schränkt die Union ihr Bekenntnis zur Hochschulautonomie ebenso massiv ein wie durch den besagten „Landeshochschulrat“. Einen solchen „Hochschul-Sowjet“ wollen wir nicht, und auch keine unserer Hochschulen will ein solches Gremium.Die Vorliebe der Union für solche Räteorgane ist mir schleierhaft. Wie würde die CDU wohl reagieren, falls jemand auf die Idee käme, einen „Landesagrarrat“ zu installieren, besetzt mit sieben Personen, die hauptberuflich nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben, aber mit wesentlichen Koordinationsaufgaben für die Landwirtschaftspolitik betraut werden? Ich bin sicher, die CDU würde – mit Herrn Carstensen an der Spitze - den ersten schleswig-holsteinischen Bauernkrieg vom Zaun brechen.Die von der Union vorgeschlagene Klausel zur Kooperation mit Hamburg ist außerdem unseres Erachtens eher ein Hindernis für sinnvolle gemeinsame Lösungen, als dass sie solche Entwicklungen fördern würde. Die jüngste Absprache der beiden Landesregierungen zu Lasten der Universität Kiel, zum Abbau der Fächer Archäologie und Slavistik, müsste hier eigentlich auch für die CDU ein hinreichendes Warnzeichen sein.Zusammenarbeit mit Hamburg ist da sinnvoll, wo sie zur Entwicklung von Stärken beiträgt. Wer jedoch über die Hochschulen hinweg „par ordre de Mufti“ hochschul- und kulturpolitisch schädliche Eingriffe „von oben“ verordnet, der macht den Hochschulstandort Schleswig-Holstein nicht stärker, sondern er schwächt ihn.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/