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10.11.04 , 12:41 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zum Hochschulgesetz und zur Muthesius-Hochschule

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 3 + 8 – Hochschulgesetz und Umwandlung der Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Muthesius-Hochschule in eine Kunsthochschule Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die hochschulpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Angelika Birk: Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 366.04 / 10.11.2004


Modernes Management und demokratische Selbstverwaltung gehören zusammen
Modernes Management und demokratische Selbstverwaltung gehören zusammen - von diesem Gedanken haben wir uns leiten lassen und nach längerer kontroverser Debatte die vorliegenden Änderungsanträge formuliert.
Das Gesetz mit unseren Änderungsvorschlägen ermöglicht den Hochschulen genau die- se moderne Verwaltung mit Zielvereinbarungen und flexibleren Managementstrukturen. Die Landesregierung verpflichtet sich, einmal in der Legislaturperiode einen Hochschul- plan zur Kenntnis zu geben, aus dem das Forschungs- und Lehrprofil des gesamten Landes ersichtlich wird. Die Hochschulen sind gut beraten, rechtzeitig für diesen landes- weiten Hochschulplan die Entwicklungspläne ihrer jeweiligen Hochschule vorzulegen.
Endlich wird auch die neue Klinikstruktur der Unikliniken in Leistungszentren, wie dies in modernen Großkrankenhäusern schon längst üblich ist, gesetzlich verankert.
Das Gesetz beinhaltet außerdem die Umwandlung der Muthesius-Hochschule zur Kunsthochschule. Durch die Einbeziehung der Studierenden in den Umwandlungspro- zess zur Kunsthochschule hat die Hochschulleitung gezeigt, dass Hochschuldemokratie und Qualitätssicherung nicht nur leere Schlagworte sind. Dies setzt sich jetzt fort: Vor- bildlich wird zur Zeit das Bewerbungsverfahren für eine Reihe von Kunstprofessuren durchgeführt. Erstens sind die Professuren zunächst befristet, es wird sogar zum Teil von Teilzeit-Professuren ausgegangen. Zweitens lässt sich die Muthesius-Hochschule von einer hochkarätigen internationalen Kommission bei der Personalauswahl beraten.
Diese Beispiele sollen Schule machen und deswegen werden wir demnächst das dritte und letzte gesetzliche Reformpaket für die Hochschulen des Landes beraten: Das Ge- setz über leistungsgerechte Besoldung.
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