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Claus Ehlers: Zu diesem Gesetz keine Zustimmung
Nr. 522/04 10. November 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deAgrarpolitik TOP 4 Claus Ehlers: Zu diesem Gesetz keine Zustimmung Nach ausführlichen Diskussionen im Vorfeld ist es letztlich nicht gelungen, auch im Ausschuss eine ebenso umfassende Beratung durchzuführen. Der Wunsch, die kurz- fristig eingegangene Stellungnahme eines beteiligten Unternehmens mit einer Anhö- rung zu untermauern, hat leider keine Mehrheit gefunden.Mir ist sehr wohl bekannt, dass ein Anwalt beide Beseitigungs-Unternehmen vertritt und daher in der Bewertung keine großen Unterschiede bestehen. Dennoch wäre es richtig gewesen, nicht nur ein Unternehmen zu berücksichtigen.Der Gesetzentwurf ist erforderlich geworden, um eine Verordnung der Europäischen Union umzusetzen. Wir hatten bisher nicht das Gefühl, dass hier in Schleswig- Holstein ein Defizit besteht. Dennoch muss gehandelt werden.Im Verlaufe der Diskussion hat sich ergeben, dass die Tierkörperbeseitigung am rati- onellsten beim Land in einer Hand gebündelt werden sollte. Diese Option bleibt wei- terhin offen, sofern die Kreise und kreisfreien Städte in der Lage sind, die Verantwor- tung entschädigungsfrei an das Land zu übergeben. Die finanziellen Unwägbarkeiten dürfen nicht das Land belasten. Ich hoffe, dass alle Beteiligten in einer nicht allzu fernen Zukunft auf einen Nenner kommen.Die Kritik der Beseitigungsfirmen an dem vorliegenden Gesetzentwurf ist nicht leicht- fertig und weitgehend nachvollziehbar.Grundsätzlich legen wir Wert darauf, dass die derzeitigen Unternehmen die Beseiti- gungsaufgaben weiterhin durchführen. Dennoch wird spätestens mit Auslaufen aller Verträge eine Ausschreibung ins Haus stehen und damit insbesondere das Entgelt- gefüge auf eine neue Basis gestellt werden. Der Bauernverband hat deutlich ge- macht, dass eine Ausschreibung in seinem Interesse ist.Bis dahin müssen die Tierkörperbeseitigungsanstalten ebenso wie die Landwirtschaft mit den festgelegten Entgelten leben können. Der Stellungnahme der Tierkörperbeseitigungsanstalten ist zu entnehmen, dass seit Jahren mit dem zuständigen Ministerium bzw. dem Tierseuchenfonds Rechtsstreitig- keiten um eine marktgerechte Entlohnung geführt werden. Der Stellungnahme ist weiterhin zu entnehmen, dass der Gesetzentwurf Regelungen enthält, die nicht ge- richtsfest sind. Mit dem neuen Gesetz werden daher höchstwahrscheinlich Grund- steine für weitere Rechtsstreitigkeiten gelegt.Zwar wird niemals ein Unternehmen der Überzeugung sein, zu hohe Gewinne zu erzielen und die Landwirtschaft wird immer der Überzeugung sein, zu hohe Entgelte zu bezahlen, aber demnach erlaube ich mir die Frage, ob der vorliegende Gesetz- entwurf in allen Details juristisch sauber formuliert ist.Vertreter der Firma Nagel haben uns gegenüber darüber geklagt, dass mit ihnen nicht über den Gesetzentwurf gesprochen worden ist. Wenn dies zutrifft, ist dies ein bedauerlicher Fehler. Landesregierung und Tierseuchenfonds sollten ihre Haltung in dieser Frage noch einmal überdenken, wenngleich dies für dieses Gesetz zu spät ist.Nicht unmittelbar aus dem Gesetzentwurf, aber aus der Begründung geht hervor, dass künftig größere Veränderungen auf die Beteiligten zukommen können. Das Stichwort lautet: Ausschreibung.Wie können die beiden Unternehmen planen, insbesondere bei teueren Investitio- nen, wenn sie keine Planungssicherheit haben?Der Gesetzentwurf löst nicht das Problem und ist möglicherweise nicht gerichtsfest. Deshalb lehnen wir den Entwurf ab.