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Günther Hildebrand zu TOP 4
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Nr. 360/2004 Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Kiel, Mittwoch, den 10. November 2004 Veronika Kolb, MdLAgrar/Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz www.fdp-sh.de Günther Hildebrand zu TOP 4 In seinem Redebeitrag zu TOP 4 (Ausführung des Tierische Neben- produktebeseitigungsgesetzes) erklärte der agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Aufgrund zahlreicher Krisen und Skandale im Lebens- und Futtermittelsektor in Europa – ich erinnere nur an BSE, Schweinepest oder Dioxinkontaminationen - kam es in den letzten Jahren zu einer wahren Flut von Rechtsakten auf europäischer und nationaler Ebene; um das verlorene Verbrauchervertrauen wieder zurückzugewinnen. Das geltende Veterinär- und Hygienerecht war kaum noch überschaubar. Insoweit ist eine grundlegende Überarbeitung und Zusammenfassung der bestehenden Regeln in einer europaweit geltenden Verordnung begrüßenswert. Es ist ein guter Ausgangspunkt, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau auf allen Stufen der Lebensmittelherstellungskette sicherzustellen.Allerdings sollten wir uns nicht der Illusion hingeben, dass mit der bereits seit dem 30.10.2002 in Kraft getretenen EU-Verordnung und dem in Folge erlassenen deutschen Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sowie dem heute zum Beschluss anstehenden Ausführungsgesetz Schleswig- Holsteins alles in Butter wäre. Nein! Denn was uns heute an Regeln vorliegt – und wozu auch die rot/grüne Landesregierung hierzulande ihr Scherflein beiträgt – trägt nicht gerade zur Rechtsklarheit und Rechtsvereinfachung bei.Das fängt ohne Zweifel auf EU-Ebene an – ich stelle das nur fest und mache daraus hier auch niemandem einen Vorwurf: Denn bei dem, was da alles geregelt ist und wie es geregelt ist – in Anhängen, mit Quer- und Rückverweisen, in zahlreichen Änderungserlassen – verwundert es nicht, dass es bereits heute häufig zu missverständlichen Auslegungen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und damit auch zu kontroversen Diskussionen zur korrekten Durchführung kommt.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Und die nationalen Regelungen machen das nicht besser, im Gegenteil. Denn sie geben dem betroffenen Berufsstand nicht nur das Gefühl, dass wieder einmal über ihren Kopf hinweg entschieden wird sondern sie dafür auch noch die unbestellte Zeche zahlen dürfen.Jahrelang haben die Tierbesitzer bereits die Mittel des Tierseuchenfonds - anders als in vielen anderen Bundesländern – vollständig aus ihren Beiträgen aufgebracht. Auch jetzt beim Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes haben sich Kreise und Land im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern vollständig aus der Kostenbeteiligung zurückgezogen. Und das obwohl sie Träger der Aufgabe sind. Stattdessen werden die Kosten im Hinblick auf gefallene Tiere voll auf die Landwirte übertragen. Da wäre es meines Erachtens nur Recht und billig gewesen, dem Berufsstand wenigstens ein Mitwirkungs- oder Prüfrecht bei der Kostenprüfung und Entgeltfestsetzung einzuräumen. Aber Fehlanzeige. Jegliche Änderungsbemühungen, wie sie beispielsweise auch von der Landwirtschaftskammer angeregt wurden, wurden sofort im Keim erstickt. Eine berufsständische Mitwirkung im Bereich Landwirtschaft ist bei dieser Landesregierung einfach nicht erwünscht. Dabei leidet unsere hiesige Landwirtschaft wahrlich unter Wettbewerbsverzerrungen genug – die Landesregierung bräuchte nicht immer noch weitere Steine ins Getriebe zu werfen.Es steht außer Frage, dass wir unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge als Landesgesetzgeber bei der Erzeugung von Lebensmitteln nicht die Verantwortung der Produzenten übernehmen können, die allein er zu verantworten hat. Aber die Beseitigung von Tierkörpern ist nicht nur eine Sache des Produzenten. Sie dient vorrangig dem Schutz der tierischen und menschlichen Gesundheit sowie der Verhütung vor der Verbreitung von Krankheitserregern. Das stellt eine originäre Schutzaufgabe des Staates dar. Und die sollten wir deshalb mit den Beteiligten lösen. Mitwirkungs- oder jedenfalls Prüfrechte hätten dem Ausführungsgesetz deshalb gut zu Gesicht gestanden.Unsere Aufgabe ist es, keine weiteren Belastungen durch Landesgesetze hervorzurufen. Dem wird das vorliegende Ausführungsgesetz nicht gerecht.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/