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10.11.04 , 16:37 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 11: Hartz IV im Interesse der Betroffenen zügig umsetzen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 10.11.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 11 – Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie zur Änderung und Aufhe- bung anderer Rechtsvorschriften (Hartz IV)


Klaus-Peter Puls:

Hartz IV im Interesse der Betroffenen zügig umsetzen!

Am 01. Januar 2005 tritt bundesweit das II. Sozialgesetzbuch in Kraft, mit dem die Zu- sammenführung von bisheriger Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Sozi- alhilfeempfänger realisiert wird. Zur Umsetzung in Schleswig-Holstein bedarf es landes- rechtlicher Regelungen, insbesondere für die Sicherung der vom Bundesgesetzgeber zugesagten finanziellen Entlastung der Kommunen. Diese Regelungen wollen wir heute in zweiter Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung beschließen.

Ehe ich darauf zu sprechen komme, lassen Sie mich aber doch eine allgemeine Vorbe- merkung zu der so genannten Hartz-IV-Gesetzgebung insgesamt machen: Bei allem fi- nanziellen Gerangel zwischen den verschiedenen politischen Ebenen sollten wir nicht aus den Augen verlieren, für wen die Gesetze gemacht sind, welchen Gruppen von Menschen sie helfen sollen. Und wir sollten im weiteren Verfahren alles in unserer Macht Stehende dazu beitragen, dass im Zusammenwirken von Bundesarbeitsverwal- tung und kommunaler Sozialverwaltung gewährleistet wird, dass es am 01. Januar auch tatsächlich los geht, und zwar 1. mit der angekündigten verbesserten Betreuung und Vermittlung von Langzeitar- beitslosen (das ist ja das eigentliche Ziel) und


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



2. mit der Auszahlung des neuen Arbeitslosengeldes II zur Sicherung des Lebens- unterhalts für all die Betroffenen, denen nicht sofort ein Arbeitsplatz oder eine Ar- beitsgelegenheit angeboten werden kann.

In finanzieller Hinsicht ist der Gesetzentwurf der Landesregierung nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit allen kommunalen Landesverbänden in den gemeinsa- men Ausschussberatungen dahingehend verändert worden, dass insbesondere im Ver- hältnis der Kreise zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein von allen Seiten akzeptierter Kompromiss zu Stande gekommen ist.

Mit der heutigen Ausschussempfehlung werden die unterschiedlichen finanziellen Be- und Entlastungen, die durch Hartz IV in den Kreisen und kreisangehörigen Kommunen entstehen, angemessen zum Ausgleich gebracht. Für dieses von den kommunalen Landesverbänden einvernehmlich selbst eingebrachte Lösungsmodell darf ich mich – sicherlich im Namen des ganzen Hauses – bei allen drei kommunalen Landesverbän- den auch von dieser Stelle herzlich bedanken.

Der nachgereichte Vorschlag der kommunalen Landesverbände, zusätzlich „eine ge- setzliche Regelung über die Weiterleitung der Entlastungen des Landes an die Kommu- nen“ im Landesausführungsgesetz zu verankern, werden wir als SPD-Landtagsfraktion nicht übernehmen. Den darauf gerichteten CDU-Antrag werden wir ablehnen.

Es mag, wie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände schreibt, „sachgerecht und zweckmäßig erscheinen“, eine Regelung über die Weitergabe der Entlastungen des Landes im Ausführungsgesetz zu verankern; wir halten dies jedoch nicht für erforderlich: Im Gesetzentwurf selbst (S. 3 f) wird ja schon ausdrücklich darauf abgestellt, • dass die mit Hartz IV vorgesehene finanzielle Entlastung der Kommunen mit dem Landesgesetz tatsächlich realisiert wird, -3-



• dass der Anteil des Bundes an den Unterkunftskosten vom Land unmittelbar in die Kommunen transferiert wird und • dass das Land „darüber hinaus seine Netto-Entlastungen an die Kommunen wei- terleiten“ wird.

Eine ausdrückliche Paragrafen-Regelung ist dafür aus unserer Sicht entbehrlich: • Wir vertrauen darauf, dass unsere rot-grüne Landesregierung nach dem 20. Feb- ruar die im Gesetzentwurf gemachten Zusagen einhält. • Die CDU traut sich für den unwahrscheinlichen Fall ihres eigenen Wahlsieges of- fenbar selbst nicht über den Weg.

Ein letzter Hinweis auf den rot-grünen Änderungsantrag zu Artikel 7 des Gesetzent- wurfs: Damit die betroffenen Menschen pünktlich zum 01. Januar 2005 ihre neuen Rechte geltend machen können, wollen wir im jetzigen Stadium nicht gleichzeitig die Landesausführungsgesetze zum bisherigen Bundessozialhilfegesetz und zum bisheri- gen Grundsicherungsgesetz (im Alter und bei Erwerbsminderung) komplett überarbei- ten. Sie sollen für die nicht erwerbsfähigen Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger bis auf weiteres erhalten bleiben, damit auch für diesen Personenkreis mit dem Jahres- wechsel der Leistungsbezug und die notwendige staatliche Unterstützung gewährleistet bleiben.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

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