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Veronika Kolb zur Umsetzung von HARTZ IV
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 362/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 10. November 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdLSoziales/Hartz IV/SGB II/Ausführungsgesetz www.fdp-sh.de Veronika Kolb zur Umsetzung von HARTZ IV In ihrem Redebeitrag zu TOP 11 (Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) sagte die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Veronika Kolb:„Der jetzt in der zweiten Lesung zu beschließende Gesetzentwurf ist in einem entscheidenden Punkt nachgebessert worden. Ich freue mich, dass der Landtag mehrheitlich den von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände gemachten Änderungsvorschlag hinsichtlich der Kostenerstattung der kreisangehörigen Gemeinden aufgegriffen hat.Denn eines wurde in den Beratungen deutlich: Die Umsetzung von „Hartz IV“ leidet vom Anfang an dem großen Problem, dass einerseits die Entlastung der Kommunen immer wieder verkündet worden ist – andererseits diese genau dann, wenn es um konkrete Entlastungen geht, alleine gelassen werden.Hier zeigt sich das Problem des fehlenden Konnexitätsprinzips: Der Bund schafft an - und die Kommunen leben in der Unsicherheit, ob die versprochenen Entlastungen überhaupt bei Ihnen ankommen.Das jetzige Verfahren ist das beste Beispiel. Demnach verlieren die Kreise die bisherige Gemeindebeteiligung an den Sozialhilfekosten und damit entstehen bei den kreisangehörigen Gemeinden je nach Sozialstruktur vor Ort unterschiedliche Entlastungen.In welcher Größenordnung tatsächlich die jeweiligen Ent- und Belastungen auftreten werden, wenn zum Jahresende das Ausführungsgesetz zum Bundessozialhilfegesetz wegfällt, ist aber noch außerordentlich vage.Die derzeit erwartete Zahl von zu „aktivierenden Personen“ unterliegt nur einer ungenauen Schätzung. Einerseits werden durch die Definition derChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 „Bedarfsgemeinschaft“ neue Personenkreise hinzutreten, die bisher in den amtlichen Statistiken noch gar nicht auftauchen.Andererseits werden derzeit registrierte Personen als nicht mehr bezugsberechtigt von Sozialleistungen eingestuft werden, da sie über die Bedarfsgemeinschaft abgesichert sind.Wenn wir den Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung glauben dürfen, wird im Saldo die Zahl der künftigen Anspruchsberechtigten höher ausfallen, als bisher geschätzt.Die ursprüngliche vorgesehene Fassung des Gesetzentwurfes sah hier – außer der Regelung über eine Kreisumlage - keine Entlastungsmöglichkeit für die Kreise und kreisfreien Städte vor.Diese wären durch die Unterkunftskosten und deren Verwaltungskosten sowie mit den Aufwendungen für Betreuungsleistungen belastet worden.Die Anhebung der Kreisumlage stellt im Gegensatz zu der öffentlichen Darstellung des Finanzministers in seinem offenen Brief vom 23. September diesen Jahres aber keine qualitative Verbesserung dar.Vielmehr hätte dieses rot-grüne Schwarze-Peter-Spiel nach der Rasenmähermethode dazu geführt, dass die Sozialstrukturen vor Ort zu wenig berücksichtigt worden wären - ohne, dass eine Ausgleichsregelung für die Kreise bestanden hätte.Die jetzt gefundene Regelung ist deshalb geeignet, einen fairen Ausgleich entsprechend den Leistungen einer jeden Kommune zu schaffen.Zwar ist die Delegation der Aufgaben aufgrund des fehlenden Ausführungsgesetzes zum SGB XII immer noch nicht konkret geregelt, aber die hier gefundene finanzielle Ausgleichsregelung bietet ein Stück Rechtssicherheit.Weitere Unsicherheiten sind aber immer noch nicht vollständig ausgeräumt: Wie die tatsächliche Entlastung der Kommunen ausfällt.Gerade vor dem Hintergrund, dass für die angenommene Entlastung der Kommunen durch „Hartz IV“ gleich durch die Bundesregierung eine Verpflichtung nachgeschoben worden ist, für Kinder im Alter unter drei Jahren nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten, ist die Entlastung noch sehr vage.Wie hoch deshalb die weitere Belastung der Kommunen ausfallen wird und ob diese durch die versprochenen Entlastungen tatsächlich kompensiert werden kann, ist noch nicht geklärt.Um so wichtiger ist deshalb, dass das Land seine Versprechung wahrmacht und seine Netto-Entlastung an die Kommunen weiterleitet. Zwar regelt der vorliegende Gesetzentwurf, dass Ausgleichsleistungen des Bundes weitergeleitet werden – eine explizite Regelung, die das Land verpflichtet, seine aus der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entstandenen Entlastungen an die Kreise und kreisfreien Städte weiterzuleiten, fehlt aber.Wir werden hier genau überprüfen, ob hier die Versprechungen dieser Landesregierung eingehalten werden. Nach dem 20. Februar 2005 werden wir das dann selber tun.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/