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10.11.04 , 17:14 Uhr
CDU

Helga Kleiner: Pflegesituation – Sozialministerium sollte auf schriftliche Berichte bestehen

Nr. 526/04 10. November 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Sozialpolitik TOP 22 Helga Kleiner: Pflegesituation – Sozialministerium sollte auf schriftliche Berichte bestehen In der Praxis der Fachaufsicht des Sozialministeriums über die Heimaufsichtsbehör- den ist ein grundlegender Wandel eingetreten. Bis zum Amtsantritt von Sozialministe- rin Trauernicht wurde immer wieder behauptet, die Landesregierung verfüge über keine wirkungsvollen Instrumente, um in die Tätigkeit der Heimaufsichtsbehörden einzugreifen. Den immer wieder gebetsmühlenartig wiederholten Satz, man könne Qualität nicht in die Pflegeheime hineinkontrollieren, haben wir wohl alle noch deut- lich im Ohr. Diese sowohl rechtlich, als auch sachlich unhaltbare Position hat in der Vergangenheit zu heftigen Auseinandersetzungen geführt. Sozialministerin Trauer- nicht hat nun in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage eingeräumt, was ich seit Jahren im Plenum und im Sozialausschuss vortrage und was ich auch schon vor lan- ger Zeit mit einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bewiesen habe: Die Fachaufsicht des Sozialministeriums über die Heimaufsichtsbehörden verfügt über ein ausreichend großes Instrumentarium von wirkungsvollen Eingriffsmöglichkeiten. Wegen der näheren Einzelheiten verweise ich auf Seite 3 der Drucksache. Ich bin sehr erfreut darüber, dass ich diese Feststellung in meinem voraussichtlich letzten Redebeitrag hier im Landtag treffen kann.
Jetzt geht es nicht mehr um Grundsätzliches, sondern nur noch um Einzelheiten. Der wesentliche Punkt besteht darin, dass die Sozialministerin die Heimaufsichtsbehör- den auch weiterhin – und ich meine: verstärkt – anhalten muss.
Jede Heimaufsichtsbehörde ist von Gesetzes wegen verpflichtet, alle Pflegeheime ihres Dienstbezirks mindestens einmal im Jahr auch auf die Pflegequalität hin zu überprüfen. Diese Kontrolldichte wird nach wie vor nicht erreicht. Insoweit verweise ich auf die Seiten 7, 8, 4 und 5 der Drucksache. Hier wird die Sozialministerin ständig nachfassen müssen.
Die den Heimaufsichtsbehörden in diesem Jahr konkret auferlegte Pflicht, der Sozi- alministerin auch über „besonders gravierende Pflegemängel“ unverzüglich zu be- richten, wird noch nicht zufriedenstellend erfüllt. Sonst hätte das Sozialministerium in der Besprechung mit den Heimaufsichtsbehörden am 26. August 2004 diese Ver- pflichtung nicht „erneut bekräftigen“ müssen. Ich empfehle der Sozialministerin, auf schriftlichen Berichten zu bestehen und sich zukünftig nicht mehr mit einer mündli- chen Unterrichtung zufrieden zu geben. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die gemäß § 22 Abs. 2 des Heimgesetzes von den Heimaufsichtsbehörden zu erstattenden und zu veröffentlichenden Tätigkeitsberichte zwar auch ein nützli- ches Hilfsmittel für die Fachaufsicht darstellen, aber wegen der zeitlichen Verzöge- rung auf keinen Fall geeignet sind, die den Heimaufsichtsbehörden jetzt auferlegte Berichtspflicht in irgendeiner Weise zu ersetzen.
Ich muss zum Bereich Fachaufsicht über die Heimaufsichtsbehörden noch eine kriti- sche Bemerkung vortragen: Wir hatten nach der Zahl der in den Jahren 2003 und 2004 festgestellten Fälle von gefährlicher Pflege gefragt. Hierauf haben wir leider keine Antwort erhalten. Mit neuen Definitionen ist uns nicht geholfen. Wir haben nach „gefährlicher Pflege“ im Sinne des Stufenmodells „Gefährliche Pflege – Routi- nepflege – angemessene Pflege – optimale Pflege“ gefragt. Damit war hinreichen klar, was wir wissen wollten. Hierüber hätte die Landesregierung also konkrete An- gaben machen können und auch müssen.
Meine Redezeit ist wie immer beschränkt, ich kann daher nur noch zu 2 Punkten Stellung nehmen – alles andere muss im Ausschuss erörtert werden.
1. Das von der Landesregierung initiierte Modellprojekt einer „Vereinfachten Pflege- planung und Pflegedokumentation“ findet in grundsätzlicher Hinsicht meine volle Zustimmung. Auch in anderen Bundesländern wird an ähnlichen Projekten gear- beitet. Es sollte – meine ich – möglich sein, hier zu einer weitgehend bundesein- heitlichen Praxis zu kommen. 2. Zur Einführung von PLAISIR: Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das haben sowohl die Landes- regierung, als auch die Bundesregierung mehr als einmal öffentlich erklärt. Gleichwohl hat die Bundesregierung die Verhandlungen mit dem kanadischen Rechteinhaber allein den Spitzenverbänden der Pflegekassen, der Bundesar- beitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände, dem Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste und dem Kuratorium Deutsche Altershilfe überlassen. Die Bundesregierung wollte auch nicht die Rechte an dem Verfahren PLAISIR haben und sie wollte sich auch nicht an den Kosten des Lizenzerwerbs beteiligen. Das ist zwar nicht rechtlich, wohl aber politisch zu beanstanden. Die Einführung eines objektiven Bemessungsverfahrens zur Feststellung des Bedarfs an Pflege- kräften stellt die unverzichtbare Grundlage für eine rational geordnete Pflegepoli- tik dar. Hier durfte die Bundesregierung ihre Mitwirkung nicht verweigern. Und hier durfte auch die Landesregierung sich nicht mit der Zuschauerrolle begnü- gen. Hier wird folgendes deutlich: Jeder, der sich mit Pflegepolitik befasst, weiss, dass nach der Einführung von PLAISIR die Abschaffung der Pflegestufen sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Vorschriften notwendig wird. Eine Bundes- regierung, die PLAISIR einführen will, muss also zwangsläufig die Große Reform der Pflegeversicherung zügig in Angriff nehmen. Aber davor scheut die rot-grüne Bundesregierung zurück wie der Teufel vor dem Weihwasser. Hier liegt ganz of- fenkundig das Motiv dafür, dass die Bundesregierung sich nicht an den Verhand- lungen mit dem Rechtsinhaber von PLAISIR beteiligt hat. Und hier liegt nach mei- ner Bewertung auch das Motiv dafür, dass die Landesregierung sich mit der Rolle der Zuschauerin begnügt hat. Ich will es auf den Punkt bringen: Die Landesregie- rung möchte wohl, aber sie darf nicht wollen!
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und beantrage Ausschussüberweisung.

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