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10.11.04 , 17:46 Uhr
FDP

Veronika Kolb zum Lebenspartnerschaftsgesetz

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 363/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Mittwoch, 10. November 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Lebenspartnerschaftsgesetz



www.fdp-sh.de Veronika Kolb zum Lebenspartnerschaftsgesetz In Ihrem Redebeitrag zu TOP 13 (Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes) sagte die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Veronika Kolb:
„Erst am 29. Oktober diesen Jahres wurde ein überarbeiteter Entwurf des Lebenspartnerschaftsrechts im Bundestag mit den Stimmen der FDP verabschiedet.
Zuvor konnte sich rot-grün leider nicht dazu entschließen, den weitergehenden Gesetzentwurf der FDP zu folgen.
Dieser Entwurf, der unter anderem ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner vorsieht und damit weiter geht, als die jetzt verabschiedete Regelung mit einer sogenannten „Stiefkindadoption“, hätte die Rechte und Pflichten von Lebenspartnerschaften besser miteinander in Einklang gebracht.
Schade, um die vertane Chance.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 17. Februar 2002 zum Lebenspartnerschaftsgesetz folgende Kernaussage getroffen: „Aus der Zulässigkeit, (...) die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lässt sich kein (...) Gebot herleiten, andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen.“
Diese Aussage wird von uns unterstützt.
Der immer wieder in der Vergangenheit geführten Diskussion darüber, dass das grundgesetzlich geregelte Institut „Ehe“ durch ein Lebenspartnerschaftsgesetz entprivilegiert würde, wurde durch diese Entscheidung hoffentlich entgültig die Grundlage entzogen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Besonders wichtig war es, dass mit diesem Urteil Rechtssicherheit für alle bereits eingetragenen Lebenspartner und für die Zukunft geschaffen wurde.
Um so wichtiger ist deshalb, die bisherigen Fortschritte ernst zu nehmen, um den Abbau von Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare zu verbessern.
Denn in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gibt es heute im wesentlichen die selben Pflichten, wie in einer Ehe, die selben Rechte bleiben ihr dagegen in wichtigen Bereichen immer noch verwehrt. Folgerichtig sind die jetzigen Regelungen, die wir als Landesgesetzgeber schaffen können, ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.
Ich befürworte deshalb ausdrücklich, dass das Land Schleswig-Holstein von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht und neben den gesetzlichen Änderungen auch die Anpassung in den jeweiligen Verordnungen vorgenommen hat.
Sind wir mit der Anpassung landesrechtlicher Regelungen doch auf dem Weg zur Entdiskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare weiter vorangekommen.
Allerdings stelle ich mir die Frage, warum sind diese Regelungen erst jetzt vorgenommen werden sollen? Hätten wir diese Regelungen nicht bereits im Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz, das im Juli 2001 beschlossen worden ist, berücksichtigen können?
Spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2002 hätten die jetzt vorgelegten Änderungen beschlossen werden können.
Ich will an dieser Stelle nicht unterstellen, dass kurz vor der Landtagswahl noch eben schnell demonstriert werden muss, die Landesregierung tut etwas für bestimmte Bevölkerungsgruppen.
Das kann und darf nicht sein – wir würden sehr schnell unser Anliegen damit diskreditieren und genau das Gegenteil in der Bevölkerung damit bewirken.
Dieser Eindruck sollte deshalb nicht entstehen.
Natürlich kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, ob die Angleichung verwaltungsrechtlicher Regelungen dazu beitragen, dass das Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Partnern in der Bevölkerung akzeptiert wird.
Wir alle wissen, dass eine gesellschaftliche Diskriminierung über die Art des Zusammenlebens nicht durch ein Gesetz beendet werden kann. Dennoch ist die Anpassung ein Signal an die Gesellschaft und ein erster Schritt zur Normalisierung der Verhältnisse.
Aus diesem Grund stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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