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Dr. Ulf von Hielmcrone zu TOP 7a: Eine Aufwertung der friesischen Sprache
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 11.11.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 7 – a Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen RaumDr. Ulf von Hielmcrone:Eine Aufwertung der friesischen SpracheDer Schleswig-Holsteinische Landtag wird heute nach fast einjähriger Beratungszeit – ich bin mir sicher, mit sehr breiter Mehrheit – ein Gesetz zur Förderung des Friesischen verabschieden. Es war ein langer Weg von der Vorlage des Entwurfs durch den SSW im Landtag bis heute. Und dieser Weg hätte sicher nicht zu diesem Ziel geführt, wenn sich nicht alle an der Diskussion Beteiligten im Landtag und außerhalb des Landtages außerordentlich erfolgsorientiert und darum auch kompromissbereit gezeigt hätten.Schleswig-Holstein wird mit diesem Gesetz einen großen Schritt in die Richtung gehen, den Brandenburg und Sachsen für die Sorben bereits gegangen sind. Wir werden je- doch anders als diese Länder kein Friesen-Gesetz, sondern ein Friesisch-Gesetz ver- abschieden. Denn es geht nicht darum, den Status der Friesen, die in Artikel 5 der Lan- desverfassung als friesische Volksgruppe definiert werden und denen die Verfassung den Anspruch auf Schutz und Förderung zugesteht, neu festzusetzen, sondern wir wol- len zu einer Aufwertung der friesischen Sprache gelangen.Denn hier reicht die Garantenpflicht des Landes weiter als bei den anderen bei uns ge- sprochenen Minderheiten- und Volksgruppensprachen, weil die friesische Sprache in ih- ren verschiedenen nordfriesischen Varietäten (anders als das Dänische oder das Ro- manes) nur in unserem Land, und zwar nur in Teilen des Kreises Nordfriesland sowie Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-auf der Insel Helgoland, gesprochen wird. Anders gesagt: Wenn wir es zulassen, dass diese in ihrem Bestand bedrohte Sprachform in Schleswig-Holstein verschwindet, so ist sie eben weltweit ausgestorben.Aus diesem Grund haben wir den Antrag des SSW mit großer Sympathie aufgenommen und in den vergangenen Monaten intensiv begleitet, weil dieses Gesetz eben nicht das Einfallstor für andere nationale Minderheiten oder ethnolinguistische Gruppen auf Gleichbehandlung ist.Dies enthebt uns nicht unserem Verfassungsauftrag gegenüber den Dänen und auch nicht unserem politischen Auftrag, dem wir uns gegenüber den Sinti und Roma ver- pflichtet fühlen, die bisher noch nicht ausdrücklich in unserer Landesverfassung Erwäh- nung gefunden haben. Es enthebt uns auch nicht der Notwendigkeit, mittelfristig zu ei- ner neuen Definition von Minderheitenpolitik zu gelangen, da die systematische Tren- nung zwischen unseren drei traditionellen Minderheiten und den in den letzten Jahr- zehnten durch Migration entstandenen Minderheiten von Jahr zu Jahr obsoleter wird. Es wäre aber unverantwortlich, ihnen gegenüber Erwartungen zu wecken, die weder das Bundesland Schleswig-Holstein noch die Bundesrepublik Deutschland aus finanziellen Gründen würden einlösen können.In der Fassung des Gesetzentwurfes, auf die wir uns verständigt haben, wird der friesi- schen Sprache der Weg in die Behörden und damit in die Amtssprache geöffnet. Das stellt eine kleine Sprachgemeinschaft vor erhebliche Herausforderungen, denn was bis- her Haussprache im ländlichen Raum, aber eben nicht Rechtssprache war, wird da- durch auch unter den Zugzwang gesetzt, Terminologien sowie syntaktisch und seman- tisch eindeutige und rechtsfeste Begrifflichkeiten zu entwickeln. Hierbei wird den wis- senschaftlichen Institutionen wie dem Nordfriesischen Institut in Bredstedt und der Wör- terbuchstelle in Kiel eine entscheidende Rolle zufallen müssen. -3-Wir haben die Aufträge an die kommunalen Gebietskörperschaften und die Appelle an private Institutionen so gefasst, dass die letzte Entscheidung bei diesen liegt, statt von Landesseite eine Verpflichtung festzulegen, die mit der Konnexität der Kostenübernah- me verbunden gewesen wäre.Als regionaler Abgeordneter bin ich mir der finanziellen Situation unserer Gemeinden bewusst, hoffe aber, dass sie diesen für unsere regionale Identität so entscheidenden Bereich nicht vernachlässigen werden. Dies schließt nicht nur die vergleichsweise ge- ringen Kosten für Beschilderungen ein, sondern auch die Bereitstellung eines entspre- chenden Schulungsangebotes für die Mitarbeiter.Eines muss klar sein: Ob eine Sprache eine Zukunft hat, kann vom Gesetzgeber er- leichtert oder erschwert werden. Die alles entscheidende Frage ist jedoch, ob die Men- schen selbst ihre traditionelle Sprache als Relikt der Vergangenheit entsorgen, oder ob sie sie als etwas Erhaltenswertes anwenden und an die nächste Generation weiterge- ben. Die Chancen für kleine Minderheitensprachen haben sich in Europa – anders als in den meisten anderen Erdteilen – in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert.Und ich bin deshalb optimistisch, dass Historiker, die in 50 Jahren das Gesetz- und Verordnungsblatt auswerten, es nicht als obskures Kuriosum empfinden werden, wenn sie dort erstmals einen friesischsprachigen Text finden, sondern dass sie dies als selbstverständlichen Ausdruck einer erfolgreichen Minderheitenpolitik würdigen werden.