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11.11.04 , 15:13 Uhr
SSW

Friesisch-Gesetz: Schleswig-Holstein beschreitet einen neuen Weg in der Minderheitenpolitik

Presseinformation
Kiel, den 11.11.2004 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 7 Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum


Mit dem Friesisch-Gesetz, wie es heute vorliegt, geht das Land Schleswig-Holstein einen
neuen Weg in der Minderheitenpolitik. Schon in der ersten Lesung des Gesetzes ist von
unserer Seite aus deutlich gemacht worden, dass dieser neue Weg quasi ein friesischer
Weg ist. Ich habe damals deutlich gemacht, dass die Bonn-Kopenhagener Erklärungen
für die deutsche Minderheit in Dänemark und die dänische Minderheit in unserem Land
eine herausragende Bedeutung hatten und immer noch haben.


Gleichzeitig wurde es aber auch Zeit, den Friesen, als weitere als nationale Minderheit in Deutschland anerkannte Gruppe, einen Weg hin zu einer modernen Minderheitenpolitik
aufzuzeigen. Genau wie andere Minderheiten in Europa, streben die Friesen nach rechtli-
chen Regelungen und entsprechenden Absicherungen. Nicht, weil sie dem Staat miss-
trauen, sondern weil es allgemein darauf ankommt, Rechte für Minderheiten zu gewäh-
ren und Minderheitengruppen anzuerkennen, damit man diese Rechte auch im täglichen
Leben einfordern kann. Da unterscheiden sich die Friesen nicht von den anderen Minder-
heiten im Grenzland. Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal ganz deutlich hervorheben, dass die
Ausschussberatungen ergeben haben, dass es sich bei dem Friesisch-Gesetz um ein
Gesetz zugunsten einer anerkannten Minderheit handelt und nicht nur um ein Sprach-
gesetz oder um ein Gesetz zur Förderung einer Kultur im Lande. Ich sage dies hier des-
halb noch einmal ganz deutlich, weil dieser Charakter des Gesetzes deutlich macht, dass
man weder für Regionalkultur noch für die Kultur von Einwanderern die gleiche Art von
Rechtsstellung erwarten kann. Durch die Formulierungen in der Präambel wird deutlich,
dass die Friesen die im Gesetz genannten Rechte erhalten, weil sie zu den anerkannten
hier heimischen nationalen Minderheiten zählen.


Mit der Einfügung einer kleinen Passage in der Präambel des Gesetzes gehen wir einen
wirklich wichtigen Schritt voran. Nachdem sich vor etwas mehr als 81 Jahren zum ersten
Mal Friesen in organisierter Form darauf berufen haben, eine eigene Minderheit neben
deutscher und dänischer Minderheit im Grenzland zu sein, wird nun im Friesisch-Gesetz
zum ersten Mal in der Geschichte der Friesen in einem Gesetz darauf abgehoben, dass
das friesische Bekenntnis frei ist. Diese Regelung ist eine logische Folge der Staatszielbe-
stimmungen aus Artikel 5 unserer Landesverfassung. Wer sich vergegenwärtigt, wie
wichtig die Festschreibung der Bekenntnisfreiheit in den Bonn-Kopenhagener Erklärun- gen für die deutsche und die dänische Minderheit im Grenzland war, kann ermessen, wie
wichtig diese kleine Passage jetzt für die Friesen ist. Sich als Friese zu bekennen ist hier-
nach ein Recht, das der einzelne hat.


Die Ausschussberatungen haben dazu beigetragen, dass noch einige andere wichtige
Ergänzungen in das Gesetz mit aufgenommen wurden. So ist zum Beispiel noch konkre-
tisiert worden, dass nicht nur Urkunden, sondern auch Eingaben, Belege und sonstige
Schriftstücke in friesischer Sprache vor Behörden vorgelegt werden dürfen, dass öffentli-
che Bekanntmachungen ebenfalls zweisprachig sein dürfen und dass das Land darauf
hinwirken soll, dass topografische Bezeichnungen in Nordfriesland und auf Helgoland
zweisprachig ausgeführt werden. Diese Bestimmungen in Verbindung mit den Bestim- mungen aus unserem Ursprungsentwurf führen dazu, dass die friesische Sprache den
derzeit höchst möglichen Grad an Gleichstellung gegenüber der Amtsprache Deutsch
erhält. Vorher gab es hier keinerlei Regelungen, was dazu führte, dass das was nicht
ausdrücklich erlaubt war von Amts wegen eben nicht erlaubt war. Hier sind also elemen-
tare Minderheitenrechte gewährt worden, was einen erheblichen Fortschritt für die
Friesen darstellt. Vor diesem Hintergrund möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass
nach unserer Auffassung durch das Friesisch-Gesetz jetzt insgesamt acht Bestimmungen
aus Artikel 10 der Sprachencharta zusätzlich für das Friesische erfüllt werden. Ich glaube,
das kann sich durchaus sehen lassen.


Das Friesisch-Gesetz ist als ein Gesetz konzipiert, das Rechte für eine der nationalen
Minderheiten in Deutschland gewähren soll. Diese Rechte gilt es nun in der Praxis vor Ort
umzusetzen und dabei hat das Land schon im Vorwege einige Selbstverpflichtungen
übernommen. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Friesen, dass ihnen außerhalb
der Verfassung des Landes in Schleswig-Holstein konkret formulierte Rechte in einem
Gesetz gewährt werden. Das ist in der Tat eine Weiterentwicklung der Minderheitenpoli-
tik in unserem Land. Aber Minderheitenpolitik lebt von der Weiterentwicklung.

E tid låpt widere än et lönj Slaswik-Holstiinj gungt önj e manerhäidepolitik ma e tid. Dat
koone we ai bloots bekånd weese, ouers deer koone we uk aw apbäge. Än dåt wan we
friiske. Wir gehen heute neue Wege in der Minderheitenpolitik und für Ihre Offenheit,
liebe Kolleginnen und Kollegen, sowie für die tatkräftige Unterstützung danke ich Ihnen
nicht nur als Abgeordneter, sondern auch als Angehöriger der friesischen Minderheit.

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