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Martin Kayenburg: Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist vertretbarer Kompromiss
Nr. 531/04 11. November 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deMedienpolitik TOP 16 Martin Kayenburg: Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist vertretbarer Kompro- missDer 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist auf der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten der Länder Anfang Oktober diesen Jahres unterzeichnet worden. Die Parlamente sollen ihn nun beraten und dürfen ihn abnicken. Damit wird er in Landesrecht umgesetzt. Wesentlicher Inhalt ist die öffentlich heftig diskutierte Höhe der Rundfunkgebührenerhöhung für die nächste Gebührenperiode 2005 bis 2008. Darüber hinaus werden im Rundfunkstaats- vertrag erste Schritte einer Strukturreform beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeleitet. Die Ministerpräsidenten der Länder haben dabei Punkte aufgegriffen, die von der Kommissi- on zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) immer wieder angemahnt worden sind.Mit der aktuellen Gebührenentscheidung wird erstmalig von einer Gebührenempfehlung der KEF abgewichen. Diese Möglichkeit hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorge- sehen. Die letzte Verantwortung und die letzte Entscheidung liegen bei den Parlamenten und nicht bei der KEF. Der Landtag muss seiner Verantwortung gegenüber dem Gebührenzahler und gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerecht werden. Eine bloße Notarfunktion der Landtage kann also nicht im Sinne des Bundesverfassungsgerichts sein.Die Gebührenempfehlung der KEF fällt in eine deutlich angespannte wirtschaftliche Lage. Große Teile der Bevölkerung müssen zurzeit finanzielle Einschränkungen hinnehmen, wie die Gesetzesverfasser in der Begründung auch anerkennen. Insgesamt dürfte mit der Erhö- hung der Rundfunkgebühren um 88 Cent ein tragbarer Kompromiss beschlossen werden.Insbesondere die Intendanten von ARD und ZDF halten die Abweichung vom KEF-Vorschlag für nicht verfassungskonform. Sie behaupten auch, die KEF sei mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten nachhaltig beschädigt worden. Insbesondere die Vertreter der ARD- Anstalten versuchen zudem, auf die Landtage einzuwirken mit dem Hinweis, man wolle ge- gebenenfalls vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, wenn die Entscheidung der Minis- terpräsidenten und nicht der Vorschlag der KEF umgesetzt werde.Wir stehen zum dualen Rundfunksystem, und wir wollen auch einen starken öffentlich- rechtlichen Rundfunk. Dazu bedarf seine Finanzierung aber auch der gesellschaftlichen Ak- zeptanz. Die Länder kürzen zurzeit viele Sozialausgaben und freiwillige Leistungen, straffen die Ver- waltung und bauen Aufgaben ab. In solch einer Situation ist eine Gebührenerhöhung den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer zu vermitteln.Akzeptanz wird nur dann entstehen, wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ernst machen mit den versprochenen Strukturveränderungen.Mal abgesehen von zu hohen Personalkosten und hohen Aufwendungen für eine üppige zusätzliche Altersversorgung, wird man über den Stellenwert des Sports in den Hauptpro- grammen von ARD und ZDF diskutieren müssen. Der Sport verursacht - wie im 14. KEF- Bericht nachzulesen ist - bei ARD die höchsten Selbstkosten. Die Konkurrenz mit den Priva- ten am Sportrechtemarkt treibt die Kosten und führt zu Verzerrungen. ARD und ZDF sollten lieber ein paar anspruchsvolle Filme mehr senden, um dem Kulturauftrag gerecht zu werden, und nicht um jeden Preis um Sportrechte kämpfen.Mit der Begrenzung der Rundfunkprogramme im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (§ 1 ARD-Staatsvertrag, § 2 ZDF-Staatsvertrag) ist ein wichtiger Schritt zur Rundfunkstrukturre- form getan. Einer weiteren Ausuferung des quantitativen Programmangebots in Fernsehen und Hörfunk wird damit entgegen gewirkt. Durch die Möglichkeit des Austausches von vor- handenen Programmen gegen neue Programme wird die erforderliche Programmautonomie der Rundfunkanstalten sichergestellt. Die Rundfunkstrukturreform muss aber viel weiter ge- hen, damit die öffentlich-rechtlichen Anstalten zukunftsfähig sind. Jetzt sind die Fachleute aus der Politik gefordert, gemeinsam mit den Öffentlich-Rechtlichen ein Konzept zu erarbei- ten, um Akzeptanz bei Rundfunkmachern und Konsumenten zu erreichen.Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag konkretisiert darüber hinaus speziell für Nord- deutschland eine verbindliche Verpflichtung der beiden bundesweit reichweitenstärksten pri- vaten Fernsehveranstalter zur Aufnahme von regionalen Fensterprogrammen. Dies trägt erheblich zur Sicherung der Medienvielfalt in Schleswig-Holstein bei.Nachteilig sind allerdings für ein Tourismusland die neuen Regelungen zum Hotelprivileg. Bisher galt für das Beherbergungsgewerbe grundsätzlich eine 50-prozentige Gebührenbe- freiung für Zweitgeräte in Gästezimmern. Die Gebührenermäßigung in Höhe von 50 Prozent gilt jetzt nur noch für Betriebe mit bis zu 50 Gästezimmern. Bei größeren Betrieben von mehr als 50 Gästezimmern beträgt die Ermäßigung künftig 25 Prozent. Wieder einmal konnte Frau Simonis die Interessen unseres Landes nicht durchsetzen.Neu ist auch, dass neuartige Rundfunkempfangsgeräte - insbesondere Rechner, die Rund- funkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können - zu- künftig der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen, wenn nicht bereits andere gebührenpflichti- ge Rundfunkempfangsgeräte - wie Radio und TV - im Haushalt vorhanden sind. Das Gebüh- renmoratorium für PCs bleibt allerdings bis zum Dezember 2006 bestehen, so dass die neue Regelung für PCs erst ab 2007 greift. Damit wird der Konvergenz zwischen PCs mit Inter- netanschluss und Radio- bzw. Fernsehempfangsgeräten, das heißt der künftigen techni- schen Entwicklung im Multimediabereich, Rechnung getragen. Insoweit können wir dieser Regelung zustimmen.Der Staatsvertrag insgesamt ist als vertretbarer Kompromiss anzusehen; deswegen werden wir ihm zustimmen.