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11.11.04 , 16:13 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zur Förderung des Friesischen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP – Förderung des Friesischen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die Stellvertretende Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 373.04 / 11.11.2004
Kulturelle Bereicherung festigen
Der Schutz und die Bewahrung von Minderheiten ist ein Grundansatz unserer Politik. Unser Gesellschaftsbild geht von der individuellen Entfaltung unterschiedlicher Lebens- formen aus. Dies gilt auch für die Menschen in Schleswig-Holstein, die sich einer Min- derheit oder Volksgruppe zugehörig fühlen. Dabei verstehen wir Minderheit nicht mehr als einen Schutzbegriff vor Vereinnahmung, sondern wir sehen in den Erfahrungen und Kenntnissen durch die Bewahrung eigener Sprache, eigener Bräuche, eigener Kunst ei- ne wichtige Bereicherung der Mehrheitskultur. Diese Bereicherung wollen wir mit dem Friesischgesetz festigen.
Trotz der Konkurrenz der knappen Haushaltsmittel genießen heute unsere Minderheiten besondere Privilegien. Eine Stiftung sichert der Volksgruppe der Friesen in Nordfriesland ihre Kulturarbeit. Mit einer Honorarprofessur und der Aufnahme des Friesischen in die Prüfungsordnung für LehrerInnen der Sekundarstufe I sorgen wir dafür, dass das Netz zwischen dem "Nordfriisk Institut", den Schulen und Kindergärten in Nordfriesland und der nordfriesischen Wörterbuchstelle an der Christian-Albrechts- Universität Kiel intakt bleibt. Auch die Fortsetzung dieser Maßnahmen ist für die Bewahrung des Friesischen wichtig.
Dieses Gesetz ist kein Minderheitengesetz, sondern ein Sprachengesetz. Seine beson- dere Bedeutung liegt darin, dass der Sprache damit ein zunehmend offizieller Status zu- kommt. Sie wird allerdings keine Amtssprache. Jedoch tritt sie damit heraus aus der Ni- sche der reinen Kulturpflege und findet Eingang in das Verwaltungshandeln. Es darf in der Verwaltung auf friesisch ver- und gehandelt werden, sofern Dritte nicht beeinträchtigt werden. Offizielle Formulare, Hinweisschilder, Ortstafeln können zweisprachig beschriftet werden. Damit geben wir vielen Maßnahmen, die schon seit Jahren stattfinden, auch nachträglich unseren parlamentarischen Segen.
1/2 Wir machen mit diesem Gesetz hoffentlich viele Menschen auf den Reichtum unseres Landes aufmerksam. Ich freue mich, dass es auf breite Zustimmung von Parteien und Institutionen stößt. Aber auch das beste Gesetz kann eine Minderheitensprache nicht le- bendig halten, wenn die Sprache nicht gesprochen wird. Die Benutzung im öffentlichen Raum kann die Bestrebungen der Sprachgemeinschaft unterstützen, aber das Wichtigste ist, dass die Sprache gesprochen wird. Sülung Frasch snååked wårt, gungt et ai uner. ("Solange Friesisch gesprochen wird, geht es nicht unter")
Der Name der rot-grünen Wählerinitiative "Klaar Kimming" greift den Gedanken des schönen und wohl bekanntesten friesischen Spruchs auf: "RÜM HART, KLAAR KIMMING" ("Weites Herz, klare Sicht"). In diesem Sinne freue ich mich über unser Ge- setz und wünsche ihm viel Erfolg.
Foole tunk, dåt jam me tuhiird heewe! ("Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben!") Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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