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11.11.04 , 16:57 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 369/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 11. November 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Be hm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Innen/8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki zum 8.Rundfunkänderungsstaatsvertrag In seinem Redebeitrag zu TOP 16 (8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:
„Weil ich Gebührenerhöhungen mag, mach‘ ich einen Staatsvertrag! Und wie es so Usus ist, soll das Parlament wohl auch diesmal den von der Landesregierung ausgehandelten Rundfunkstaatsvertrag abnicken, ohne, dass großer Widerspruch aufkeimt.
Nun, die FDP-Fraktion macht dieses Spielchen nicht mit und eigentlich dürfen die anderen Fraktionen dies auch nicht tun.
Wir stimmen einem Rundfunkstaatsvertrag nicht zu, der
- in keiner Weise die geplante Höhe der Gebührenerhöhung begründen kann, - der eine weltweit einmalige Gebühr für Computer oder Mobiltelefone einführt und - der datenschutzrechtlich unzulässig ist.
Die Gebühren für die Inhaber von Rundfunkgeräten sollen künftig um 88 Cent höher als bisher ausfallen. Das liegt zwar unter den von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagenen 1,09 Euro. Warum aber gerade 88 Cent der neue Erhöhungsbetrag sein soll, ist überhaupt nicht klar.
Genau darauf haben die Bürgerinnen und Bürger aber einen Anspruch. Es geht nicht an, einfach mal über den Daumen zu peilen, welchen Betrag die Gebührenzahler zusätzlich aufzubringen haben. Das muss man schon genauer erklären.
Eines wird auch in diesem Rundfunkstaatsvertrag wieder klar: Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Die Einsparpotentiale bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind noch nicht ausgeschöpft. Wenn die Gebührenerhöhung aber erst einmal vollzogen worden ist, wird es kein zurück mehr geben. So viel steht fest.
Es geht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten immer noch sehr gut. Im Gegensatz zu den Privaten geht des den öffentlich –rechtlichen Sendern insbesondere aufgrund der Gebühreneinnahmen sogar hervorragend.
Hierzu nur ein paar Zahlen: Der Gesamtetat von ARD und ZDF betrug im Jahr 2001 ca. 8 Milliarden Euro. Den Privaten, die sich ausschließlich über Werbeeinnahmen finanzieren, standen Mittel in Höhe von 4,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
In 2002 standen ARD und ZDF trotz Einbruch der Werbemärkte immer noch 8,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Bei den Privaten gingen hingegen die Einnahmen um 200 Millionen Euro zurück. Durch eine weitere Gebührenerhöhung wird die schon bestehende Verzerrung des Wettbewerbs also noch verschärft.
Das ist vielen anscheinend überhaupt nicht bewusst. Bei dieser Struktur müssen wir ansetzen und nicht ständig die Gebühren erhöhen. Aber bei der Gebührenerhöhung allein bleibt es ja auch nicht. Es wird auch noch der Gebührentatbestand erweitert. Demnächst sollen dann auch noch Computer und Handys gebührenpflichtig werden, wenn sie über die Möglichkeit zum Radioempfang verfügen. Das sind mittlerweile fast alle neuartigen Mobiltelefone und Computer.
Künftig muss man sich also überlegen, ob man telefonisch mobil erreichbar sein will oder ob man dafür eine Gebühr entrichten möchte. Gleiches gilt für PC’s mit Internetzugang.
Es kann doch nicht wahr sein, dass beispielsweise Freiberufler sich überlegen müssen, ob sie im Büro einen PC mit Internetzugang aufstellen wollen, wenn sie keine Gebühr entrichten wollen. Das kann im heutigen Zeitalter der Informationstechnik nicht ernsthaft gemeint sein.
Der bei Weitem gravierendste Mangel liegt aber beim Datenschutz. Um die Beschaffung beim kommerziellen Adresshandel gesetzlich zu legitimieren, soll der Rundfunkgebührenstaatsvertrag um eine Befugnis erweitert werden, nach der die Rundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) personenbezogene Daten unter den gleichen Bedingungen verarbeiten dürfen wie privatwirtschaftliche Unternehmen.
Das ist unzulässig und ich zitiere aus der Stellungnahme des Landesdatenschützers:
„Die Ihnen vorliegende Gesetzesänderung bewirkt, dass die für das Gebühreneinzugsverfahren zuständigen Stellen zwischen hoheitlichen und privatrechtlichen Befugnissen pendeln und sich auf diese Weise ihren rechtsstaatlich gebotenen öffentlich-rechtlichen Gesetzesbindungen entziehen können. Die angestrebte Regelung führt im Ergebnis zu einem verfassungsrechtlich unzulässigen Formenmissbrauch der Landesrundfunkanstalten bzw. der GEZ.“
Wer also besonders als Grüne oder Grüner diesem Staatsvertrag zustimmt, der hat die rote Karte des Datenschützers verdient und das Spielfeld des Rechtsstaates zu verlassen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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