Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

11.11.04 , 17:26 Uhr
CDU

Claus Ehlers: Tiermehle müssen lückenlos rückverfolgbar sein

Nr. 533/04 11. November 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de



Agrarpolitik TOP 25 Claus Ehlers: Tiermehle müssen lückenlos rückverfolgbar sein
Aufgeschreckt durch die Presseberichterstattung haben viele schon den nächsten Skandal in der Landwirtschaft gesehen.
Glücklicherweise hat sich herausgestellt, dass nicht alle Behauptungen den Tatsa- chen entsprechen und Tiermehl nicht in dunklen Kanälen versickert ist.
Es bleibt jedoch ein Unbehagen. Dies ist durch Pressemitteilungen Ende September noch verstärkt worden. Es ist der Eindruck entstanden, dass Tiermehle, die als Dün- gemittel vorgesehen sind, eventuell auch im Futtertrog gelandet sein können.
Die Auskunft im Ausschuss, nach Anlieferung auf den Höfen könne die Verwendung der Tiermehle nicht mehr nachvollzogen werden, trägt nicht gerade zur Vertrauens- bildung bei. Besonders pikant ist dieser Sachverhalt deshalb, weil Tiermehle offen- sichtlich vorrangig im ökologischen Landbau als Düngemittel zum Einsatz kommen. Ich denke nicht daran, den Ökobetrieben pauschal ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Aber die Möglichkeit, dass etwas geschieht, was nicht zulässig ist, hinterlässt einen schlechten Geschmack.
Tiermehle werden in drei Kategorien eingeteilt. In die Kategorie drei werden Tiermeh- le eingestuft, die aus Fleisch hergestellt werden, die für den menschlichen Genuss zugelassen sind. Hier stellt sich sehr wohl die Frage, warum das, was für Menschen geeignet ist, für Tiere, die keine Wiederkäuer sind, nicht geeignet sein soll. Allein die derzeitige Situation, entstanden durch die BSE-Krise, macht die Verfütterung unmög- lich. Die Verfütterung von Tiermehlen ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln! Dies muss man einfach zur Kenntnis nehmen, obwohl nüchtern betrachtet nichts gegen die Verfütterung von Tiermehlen der Kategorie drei spricht – natürlich nicht an Wie- derkäuer.
Verbraucherinnen und Verbraucher sind sehr sensibel geworden, wenn es um die Gesundheit von Lebensmitteln geht – und das ist auch gut so. Dies ist gelegentlich auch mit einer überzogenen Reaktion verbunden, aber auch das ist oftmals verständlich. Umso mehr ist uns daran gelegen, kein neues Misstrauen in der Öffentlichkeit aufkommen zu lassen. Deshalb müssen alle Tiermehle lückenlos rückverfolgbar sein.
Anders ist das weitgehend zurückgewonnene Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu halten.
Besonders schwerwiegend wäre, wenn Ökobetriebe, die Tiermehle als Dünger ein- setzen, Teile davon verfüttert haben sollten. Dann wäre jedes Vertrauen verloren. Da hilft es auch nicht weiter, wenn 80 % der Ökobetriebe sich verpflichtet haben, keine Tiermehle einzusetzen.
Es sollte auch bekannt sein, dass Bioprodukte von überall herkommen und schles- wig-holsteinische Betriebe daher für die Produkte in den Märkten keine Hand ins Feuer legen können.
Deshalb wäre ein Tiermehlverbot für landwirtschaftliche Betriebe die konsequenteste und radikalste Lösung. Aber das ist, ich habe es bereits ausgeführt, fachlich und sachlich nicht begründbar. Hier geht es eben nur noch um Empfindungen der Öffent- lichkeit, die wir aber ernst nehmen müssen.
Diese erneute Diskussion über Tiermehl hat gezeigt, dass es nicht jedem vergönnt ist, seine Meinung frei zu äußern. Erst dann nicht, wenn sich diese Meinung, wenn auch vorsichtig-kritisch, gegen grüne Interessen stellt. Sie war richtig und notwendig, weil sie eine Lücke bei der Tiermehl-Rückverfolgbarkeit aufgezeigt hat. Dafür sollten Kritiker nicht mundtot gemacht werden, sondern Anerkennung finden.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen