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Irene Fröhlich zu Wohnformen für ältere Menschen
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 24 – Wohnformen für ältere Menschen Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die wohnungsbaupolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 375.04 / 11.11.2004Die CDU fordert was Gutes – Die Landesregierung tut esDen vorliegenden CDU-Antrag könnte man auch mit den Worten zusammenfassen: Wir wollen, dass alles gut wird. Der Antrag ist relativ allgemein gehalten und liest sich so, als sei der Bedarf an altengerechtem Wohnen ein ganz neues Phänomen und als sei nicht in diesem Bereich in den letzten Jahren sehr viel geschehen.Worum geht es: Nicht erst seit der Veröffentlichung der Demographiestudie wissen wir, dass die Alterung der Gesellschaft, aber auch die veränderten Bedürfnisse der älteren Generation es erfordern, dass wir uns ständig mit der Verbesserung des Wohnangebots für Ältere beschäftigen.Hierzu hat die Landesregierung in den letzten Jahren viel getan: Modelle des „betreuten Wohnens“ wie auch des generationenübergreifenden Wohnens sind auf den Weg ge- bracht worden. Dabei hat das Land Öffentlichkeitsarbeit geleistet, hat die wissenschaftli- che Begleitung von Projekten gefördert und vieles mehr. Dies muss fortgeführt werden. Also: weiter so, Landesregierung.Ein weiteres Problem, das dringend ernst genommen und bearbeitet werden muss, ist die Pflege demenzkranker Menschen außerhalb von Pflegeeinrichtungen. Hier gibt es bereits Modelle von selbstorganisierten Wohngemeinschaften. Unsere Fraktion hat dazu kürzlich eine Anhörung durchgeführt, deren Ergebnisse wir jetzt auswerten. Auch dies soll das Land durch Öffentlichkeitsarbeit, Unterstützung der Vernetzung sowie Förderung der wissenschaftlichen Begleitung schwerpunktmäßig voran zu bringen.1/2 Die schrumpfende und gleichzeitig alternde Bevölkerung wird es erforderlich machen, dass anstelle von Neubau bestehende Häuser saniert werden. Hier müssen rechtzeitig Initiativen ergriffen werden, damit sich barrierefreie Sanierung etabliert und somit auch im Altbaubereich ausreichend barrierefreie Wohnungen entstehen.Schließlich ist aus der Mitte des Altenparlaments der Wunsch geäußert worden, den bis- her relativ wahllos benutzten Begriff des „betreuten Wohnens“ insofern zu schützen, als dass die Begriffe des „Wohnens mit Service“ und des „Wohnens mit Pflege“ an bestimm- te Kriterien gebunden sind. Dies dient der Markttransparenz und der Vergleichbarkeit von Leistungen.Das Land kann hierfür zweierlei tun: Es kann ein Audit beziehungsweise Gütesiegel ein- führen und es kann die Vergabe von Fördermitteln an die Erfüllung dieser Kriterien bin- den. Es muss zum Beispiel gewährleistet sein, dass Mietverträge und Serviceverträge voneinander entkoppelt sind, dass ein Mindestangebot an Serviceleistungen erfüllt ist und dass Pflegeleistungen später zusätzlich angefordert werden können.Sie sehen, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU: Wir haben unsere Hausauf- gaben längst gemacht und konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Der Ursprungsantrag aus Ihrer Feder zielt in die richtige Richtung. Er bietet jedoch keine konkrete Handlungsagen- da, sondern formuliert lediglich die Selbstverständlichkeit, dass Wohnangebote für die Bedürfnisse alter Menschen geschaffen werden sollen. ***