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Irene Fröhlich zum Polizeiorganisationsgesetz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 6 – Polizeiorganisationsgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die innenpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 379.04 / 12.11.2004Moderne und leistungsfähige Polizeistruktur schaffenWir nehmen Sicherheit sehr ernst. Sie muss gewährleistet werden durch Prävention, In- tervention, aber eben auch durch Strafverfolgung. Diese liegt in den Händen von Polizei und Justiz. Hierfür müssen sie anständig ausgestattet sein, auch personell. Das Geld hierfür muss vom Parlament bereitgestellt werden. Gleichzeitig ist es aber auch parla- mentarische Aufgabe, unseren Teil dazu beizutragen, dass die vorhandenen und ja auch begrenzten Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden.Dazu muss die Polizei zunächst einmal von möglichst vielen Aufgaben befreit werden, damit der Polizeihaushalt auch wirklich nur Sicherheitsfragen finanzieren muss. Hierbei ist auch zu hinterfragen, ob wir wirklich ein eigenes Landes-Polizeiorchester brauchen. Wir sind immer für die Abschaffung des Orchesters eingetreten, sehen die von Innenmi- nister Buß vorgeschlagene Zusammenlegung mit Hamburg als möglichen Kompromiss an.Ich weiß, dass man mit solchen Positionen von niemandem Applaus bekommt. Aber wir Grünen sind gottlob nicht dafür bekannt, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, sondern dafür, Problemlösungen konsequent zu ende zu denken, auch wenn man dafür unbequeme Positionen einnehmen muss. Leider wählen andere Parteien lieber den Weg, der die kurzfristige Zustimmung verspricht, der Verkehrskasper in Polizeihänden lässt grüßen. Anders ist die von Sachargumenten weitgehend befreite Haltung der Op- position zu diesem Thema nicht zu erklären.1/2 Zu den parlamentarischen Aufgaben gehört es auch, die Grundzüge der Polizeiorganisa- tion gesetzlich zu regeln. Hierin unterscheiden sich die Polizeibehörden von den meisten sonstigen Landesbehörden. Glücklicherweise konnten wir hierbei auf die äußerst profes- sionelle Arbeit eines erfahrenen Praktikers zurückgreifen, der dieses Mammutprojekt von Anfang bis zum Schluss umsichtig und professionell gemanagt hat. Herrn Pistol und sei- nem Team sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gedankt.Wahrscheinlich ist ein solches Projekt nur mit einem guten Ergebnis zu bewältigen, wenn man im Ansatz ergebnisoffen arbeitet und am Anfang lediglich die Eckpunkte und wich- tigsten Parameter der neuen Ordnung festlegt. Dieser wichtigste Eckpunkt war die wei- test mögliche Straffung der Stabsorganisation, also des Verwaltungsaufwands innerhalb des Polizeiapparats. Hierfür wurden verschiedene Modelle geprüft, unter anderem auch die sogenannte 13 plus eins-Variante. Es ist dann aber das acht plus eins Modell gewor- den, weil dieses Modell das Minimum an Organisationseinheiten darstellt und gleichzeitig dem Grundsatz der maximal möglichen Zentralisierung gerecht wird.Leider lehnt trotzdem die CDU das vorliegende Modell einfach nur ab, weil angeblich die 13 plus eins Variante nicht genug geprüft sei, so jedenfalls die Begründung im Aus- schussWir jedoch sind davon überzeugt, mit diesem Polizeiorganisationsgesetz eine moderne und leistungsfähige Polizeistruktur zu schaffen. ***