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15.12.04 , 11:47 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 38: Die Opposition auf der Suche nach einem Wahlkampfthema

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 15.12.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 38 – Antrag auf Entlassung der Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie

Klaus-Peter Puls:

Die Opposition auf der Suche nach einem Wahlkampfthema

Die SPD-Landtagsfraktion weist den Antrag von CDU und FDP auf Entlassung der Jus- tizministerin zurück: Er ist nicht begründet. Auch wir bedauern, dass die Flucht eines Straftäters aus der Justizvollzugsanstalt Lü- beck zur Tötung eines Menschen führte: Der Justizministerin aber auch nur indirekt Verantwortung für den geschehenen Mord zuzuschieben, ist aus unserer Sicht nicht nur unverantwortlich, sondern unanständig.

Wir halten es für nicht in Ordnung, wenn unmittelbar nach dem Tatgeständnis des Flüchtigen und wieder Festgenommenen am 01. Dezember die Kollegen Dr. Wadephul und Kubicki unisono verkünden, die Justizministerin trage die Verantwortung dafür, „dass ein unschuldiger Mensch Opfer eines Gewaltverbrechens… geworden sei“ – so Dr. Wadephul – und dass – so der Kollege Kubicki wörtlich – „die Schlamperei im … Justizministerium ein Menschenleben gekostet hat“.

Und wir halten es genau so wenig für in Ordnung, dass noch in der Innen- und Rechtsausschusssitzung am 08. Dezember unterstellt wird, die Gewalttat hätte vermie- den werden können,

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



wenn nach der Flucht die Staatssekretärin auf einer Pressekonferenz deutlicher vor dem gefährlichen Täter gewarnt hätte – so Dr. Wadephul – oder wenn – so Herr Kubicki – vor der Flucht „dem Ministerium nicht völlig egal gewe- sen wäre, wie dieser siebenmalig erfolgreiche Ausbrecher untergebracht war“.

Die Vorwürfe treffen weder die Staatssekretärin noch die Ministerin: Wenn Her Dr. Wadephul der Staatssekretärin unterstellt, sie habe in besagter Pressekonferenz am Fluchttag nicht gesagt, der Flüchtige sei gefährlich, sondern lediglich, man könne nicht sagen, er sei nicht gefährlich, dann ist das kein sachli- cher Vorhalt, sonder Haarspalterei. Wenn die Staatssekretärin die Worte benutzt hätte „er ist gefährlich“ statt der Worte „Vorsicht, wir können nicht sagen, er ist nicht gefährlich“ – meinen Sie wirklich, Herr Kollege Wadephul, der Öffentlichkeit weis machen zu können, dass dann die Überlebenschance des bereits vorher konkret ausgesuchten Opfers auch nur um 1 Promille höher gewesen wäre?

Nein – und Herr Kubicki, der Ministerin zu unterstellen, „Herr Bogner wäre nicht ausgebrochen und hätte keinen Menschen getötet“, wenn sie, die Ministerin, sich durch Nachfrage fachaufsichtlich in den Einzelfall eingeschaltet hätte, ist glei- chermaßen daneben, wenn Sie im gleichen Atemzug ausweislich des vorläufigen Protokolls des Innen- und Rechtsausschusses vom 08. Dezember (S. 20) Wert auf die Feststellung legen, zu keinem Zeitpunkt erklärt zu haben, die fachauf- sichtliche Einschaltung der Ministerin „sei geboten gewesen“; Sie hätten nur ge- sagt, es wäre „nicht verboten“ gewesen.

Das sind formale Spielereien, juristisch-exegetische Kunstgriffe, l’art pour l’art. Es ist nicht die dem Ernst der Lage angemessene seriöse Untersuchung möglicher Mängel im Strafvollzug, wie sie am Beispiel des gravierenden Einzelfalls selbstverständlich der Opposition zuzugestehen ist. Und auch Ihre Rücktritts- und Entlassungsforderung in Richtung Justizministerin ist nicht seriös, weil Sie verlangen, dass politische Konse- -3-



quenzen aus einem Sachverhalt gezogen werden, der nach Ihrer eigenen Überzeugung noch gar nicht aufgeklärt ist: Sie selbst verlangen doch von der Ministerin zu Recht ständig die neuesten Informationen über die Umstände und Vorgänge im Zusammen- hang mit der Flucht. Und auch Ihr legitimes Akteneinsichtsbegehren, dem wir uns selbstverständlich angeschlossen haben, kann doch sinnvoller Weise nur den Zweck verfolgen, die vorhandenen Informationen zu vervollständigen, die die Ministerin uns im Innen- und Rechtsausschuss mit zwei umfangreichen Berichterstattungen bereits gege- ben hat.

Beide Berichte zeigen auf, wie im Zusammenwirken von JVA und Ministerium ständig der Auftrag des Strafvollzugsgesetzes erfüllt wird, die Sicherheit innerhalb der Anstal- ten, aber auch den Schutz der Allgemeinheit vor Flucht und weiteren Straftaten optimal zu gewährleisten: Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die für die recht- und zweckmäßige Er- füllung der gesetzlichen Aufgaben zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten in Schleswig-Holstein hoch qualifizierte und jahre- zum Teil jahrzehntelang bewährte Kräfte sind.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei der Personalzuweisung im Verhält- nis Mitarbeiter zu Gefangenen Schleswig-Holstein im Bundesvergleich an dritter Stelle liegt und dass in Schleswig-Holstein die JVA Lübeck wegen ihrer besonde- ren Aufgabenstellungen die günstigste Personalausstattung aller sechs Justiz- vollzugsanstalten hat.

Wir haben erfahren, dass und wie im Bereich von Alarmierung, Postzustellung, Telefon- und PC-Nutzung, bei der Mitnahme von Gegenständen in die Werkstät- ten und bei persönlichen Gefangenenbesuchen Sicherheitsvorsorge getroffen und ständig geübt wird. -4-



Uns ist erläutert worden, wie das Ministerium selbst die ihm nach den Strafvoll- zugsvorschriften des Bundes obliegende Rechts- und Fachaufsicht über das Dienstpersonal der Justizvollzugsanstalten ausübt und:

Wir haben insbesondere mit Zufriedenheit und Zustimmung zur Kenntnis ge- nommen, dass die Ministerin selbst sofort nach Bekanntwerden des aktuellen Vorfalls in der JVA Lübeck generell damit begonnen hat, jedes individuelle Fehl- verhalten, aber auch mögliche strukturelle Schwächen im Vollzugsablauf einer konsequenten und umfassenden Aufklärung und Überprüfung zu unterziehen und dies, ohne Rücksicht auf die eigenen Zuständigkeiten, auch im Bereich der Rechts- und Fachaufsicht des Ministeriums zu tun.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass bei besonders gefährlichen Gefangenen, bei Sicherungsverwahrten und bei langstrafigen Gefangenen nicht nur die Sicher- heitsvorkehrungen in den Justizvollzugsanstalten, sondern auch die Kontrollmög- lichkeiten des Ministeriums weiter verbessert werden sollen.

Und wir begrüßen ausdrücklich auch, dass umgehend nicht nur der Strafvoll- zugsausschuss der Länder, sondern auch eine Kommission unabhängiger Exper- ten die bisherige Praxis des Controllings besonders gefährlicher Gefangener in Schleswig-Holstein unter Einbeziehung fachaufsichtlicher Erfordernisse über- prüft, mit anderen Ländern vergleicht, bewertet und ggf. Verbesserungsvorschlä- ge vorlegt.

All dies sind Maßnahmen, mit denen die Justizministerin die ihr obliegende politische Verantwortung für den Justizvollzug in Schleswig-Holstein und für den konkreten Einzel- fall wahrnimmt. Sie daraus zu entlassen, wäre nicht nur nicht sachgerecht, sondern es wäre im Sinne der eingeleiteten Überprüfungen und angestrebten weiteren Verbesse- rungen des Strafvollzugs sogar kontraproduktiv. -5-



Will die Opposition überhaupt und eigentlich selbst die von ihr beantragte Entlassung? – Die vermutlich wahrheitsgemäße Antwort hat Dr. Wadephul in der taz vom 09.12. gege- ben: „Für uns als CDU gäbe es … gar nichts Besseres, als wenn Lütkes bis zum Wahl- tag im Amt bleibt: Dann haben wir ein Dauerthema.“ Ich gehe davon aus, dass Herr Ku- bicki sich dieser Erklärung anschließt, denn er hat der CDU die Ehe versprochen und will jedenfalls bisher noch nicht zugeben, dass er sich ins falsche Bett gelegt hat.

Für die SPD-Landtagsfraktion darf ich deshalb abschließend aus einer Presseerklärung der Neuen Richtervereinigung Schleswig-Holstein vom 14.12. zitieren, der wir voll inhalt- lich zustimmen und der nichts hinzuzufügen ist: „Eine Landtagsdebatte ist gut und rich- tig – wenn sie denn Parlament und Öffentlichkeit die Gefahren und Risiken des Straf- vollzugs vor Augen führt und eine sachgerechte Auseinandersetzung darüber fördert, wie diesen Gefahren und Risiken begegnet werden kann. – Unerträglich wäre es …, wenn der Tod eines Menschen zum Wahlkampfthema würde.“

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