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15.12.04 , 15:09 Uhr
CDU

Martin Kayenburg: Nach Gebührendebatte muss Strukturde-batte kommen

Nr. 576/04 15. Dezember 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Medienpolitik TOP 11 und 19 Martin Kayenburg: Nach Gebührendebatte muss Strukturdebatte kommen
Schon in der Ersten Lesung habe ich für die CDU-Landtagsfraktion erklärt, dass wir ohne Einschränkung zum dualen Rundfunksystem stehen und dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk wollen.
Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Finanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks von einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz getragen wird. Deswegen ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Ministerpräsidenten in ihrer Jahreskonferenz vom 6. bis 8. Oktober bei ihrer Bewertung der von der KEF vorge- legten Gebührenempfehlung ihrer Gebührenentscheidung die Sozialverträglichkeit der Erhöhung als maßgebliches Kriterium zu Grunde gelegt haben. Die Ministerprä- sidenten haben ihre abweichende Entscheidung im Wesentlichen mit der Feststel- lung begründet, dass die nunmehr von der KEF vorgelegte Gebührenempfehlung in das Umfeld einer deutlich angespannten wirtschaftlichen Lage fällt, die große Her- ausforderungen und finanzielle Einschränkungen für alle Teile der Bevölkerungen mit sich bringt. Zusätzliche Belastungen aus dem öffentlichen und damit aus dem öffent- lich-rechtlichen Bereich seien daher hinsichtlich der Angemessenheit dieser Belas- tungen für die Gebührenzahler jenseits reiner Bedarfskalkulation zu berücksichtigen. Dies entspricht dem vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Grundsätzen in die Angemessenheit einer zusätzlichen Belastung des Gebührenzahlers sei - nach Auf- fassung der Ministerpräsidenten - ferner einzubeziehen, dass die KEF selbst in ihrem 14. Bericht auf vorhandene Einsparpotentiale hinweise, die längst nicht hinreichend erschlossen sind.
Der Hinweis auf die Einsparpotentiale könnte für sich allein genommen als eine me- dienpolitische Einflussnahme interpretiert werden. Dieser und die weiteren Hinweise zur Wettbewerbssituation oder auf strukturelle Veränderungen sind aber gerade in die Beurteilung der Angemessenheit einbezogen und insoweit nicht gesondert zu beurteilen. So kommt der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages auch zu dem Ergebnis: „Das Argument der angemessenen Belastung der Rundfunk- teilnehmer steht am Anfang der Begründung der abweichenden Entscheidung der Ministerpräsidenten. Es ist nichts dafür ersichtlich, dass dieses Argument für sich genommen die Entscheidung der Ministerpräsidenten nicht tragen würde“ und fährt dann fort „unter dieser Voraussetzung würde mögliche medienpolitische Äußerungen im Übrigen dann nichts an der Zulässigkeit der Abweichung von der Empfehlung der KEF aus Gründen der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer ändern“.
Zur Angemessenheit der Gebührenfestsetzung habe ich schon in der Ersten Lesung darauf hingewiesen, dass die Länder zurzeit viele Sozialausgaben und freiwillige Leistungen kürzen, die Verwaltungen straffen und Aufgaben abbauen. Insoweit kön- nen die Rundfunkteilnehmer erwarten, dass auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk alle Einsparpotentiale wahrgenommen werden, die angekündigten Strukturreformen endlich umgesetzt werden und wirklich alle Einsparmöglichkeiten genutzt werden sowie die üppigen Versorgungszusagen endlich abgebaut werden.
Vor diesem Hintergrund waren die Ministerpräsidenten nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet zu prüfen, ob die Sozialverträglichkeit einer Gebührenerhöhung überhaupt gegeben ist. Ich finde es deshalb unredlich, wenn einerseits die medien- politische Sprecherin der SPD den Ministerpräsidenten eine verfassungswidrige Ent- scheidung unterstellt und andererseits die Ministerpräsidentin suggeriert, sie sei von ihren Ministerpräsidentenkollegen erpresst worden.
Unabhängig davon, dass der Wissenschaftliche Dienst diese Auffassung von Frau Böhrk nicht teilt und sie in der Ausschusssitzung mit Unterstützung der Staatskanzlei auch zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ihr Vorwurf doch wohl nicht berechtigt sei, finde ich es geradezu schäbig, auf welche Weise sich Frau Simonis bei den öf- fentlich-rechtlichen Anstalten andient und ihre Ministerpräsidentenkollegen unredli- cher Verfahrensweisen bezichtigt.
Vor diesem Hintergrund muss man fast Verständnis dafür aufbringen, dass insbe- sondere die ARD-Intendanten arrogant und unbelehrbar verbreiten, die Abweichung vom KEF-Vorschlag durch die Ministerpräsidenten sei nicht verfassungskonform und die Entscheidung hätte die KEF nachhaltig beschädigt. Dafür wie die Beschwerden der Intendanten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der politischen Diskussion großen Schaden genommen hätte, weil man ihn als monsterartige Einrichtung dar- stelle, die gezähmt werden müsse, habe ich genauso wenig Verständnis wie für den arroganten Hinweis, dass man froh wäre, wenn vieles in unserer Gesellschaft so funktioniere wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der mit dem Geld sehr viel an die Gesellschaft zurückgebe, was von Kommunen und Ländern nicht mehr geleistet werden könne.
Dies ist ein Selbstverständnis, das die Abgehobenheit der Verantwortlichen mehr als deutlich macht, deren Anspruchsdenken und uns erkennen lassen sollte, dass die parlamentarische Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inzwischen nicht mehr sachgerecht ausgeübt wird. Und so ist es auch nur erklärlich, dass ein Inten- dant sich zu der Äußerung versteigt, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seien nicht die Politiker so gefährlich, sondern nur das Publikum. Ich hoffe, dass jetzt auch die roten Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endlich erkennen, dass es nach der Gebührendebatte endlich auch zu einer Struk- turdebatte kommen muss, wenn wir unsere verantwortliche Aufgabe als Politiker wahrnehmen wollen.
Neben der Frage der Gebührenerhöhung sind aber auch noch die datenschutzrecht- lichen Probleme des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu klären. Und da die Bedenken des Datenschutzbeauftragten nicht ausgeräumt sind und selbst bei grünen Politikern verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, werden wir diesem Teil des Staatsvertrages nicht zustimmen. Da Rot-Grün eine getrennte Abstimmung aber ab- lehnt, werden wir den Staatsvertrag insgesamt ablehnen.
Und ich finde es schon bemerkenswert, dass die Kollegin Fröhlich in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses die verfassungsrechtlichen Bedenken des Daten- schutzbeauftragten ernst nimmt und auch teilt und deswegen den Wissenschaftlichen Dienst um eine Stellungnahme bitten möchte, aber im Verlaufe der Diskussion er- klärt, sie fühlte sich von ihrem Koalitionspartner, der SPD, unter Druck gesetzt und müsse aus Koalitionsdisziplin folgen und wolle deswegen von einer weiteren Prüfung absehen.
Dies allerdings ist ein unentschuldbarer Vorgang, und zwar nicht bei Frau Fröhlich, sondern bei denen, die sie unter Druck gesetzt haben und damit im Grunde die Aus- übung eines freien Mandats behindern, zumindest aber beeinflussen.
Dies alles zusammen genommen macht deutlich, wie sehr es um Machterhalt geht und nicht um saubere, sachliche und rechtlich einwandfreie Lösungen.
Ich will Sie erinnern: Frau Böhrk behauptet, der Beschluss der Ministerpräsidenten sei verfassungswidrig. Frau Simonis fühlt sich von ihren Kollegen erpresst. Frau Fröhlich fühlt sich von ihrem Koalitionspartner unter Druck gesetzt. Ich kann nur sa- gen, Sie sollten sich schämen, ein solches Bild von Regierungshandeln und parla- mentarischer Demokratie der Öffentlichkeit zu vermitteln. Mit Ihnen von Rot-Grün ist wirklich kein Staat zu machen.

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