Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Gisela Böhrk zu TOP 11 + 19: Signal für Fortbestand und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 15.12.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 11 + 19 – Gesetz zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag / Änderung LandesrundfunkgesetzGisela Böhrk:Signal für Fortbestand und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rund- funksDer Staatsvertrag legt die Rundfunkgebühren für die nächsten fünf Jahre fest. Wir brauchen diesen Staatsvertrag, um finanzielle Sicherheit für die öffentlich-rechtlichen Sender zu schaffen. Die Entschließung nimmt die Kritik in gebotener Zurückhaltung, aber auch unsere Erwartungen an die Sender auf. Es ist die Formulierung, die die norddeutschen Medienausschüsse in Bremen einstimmig verabschiedet haben und von der der Herr Oppositionsführer in Bremen zu Recht sagte, er hätte sich auch eine schärfere Formulierung vorstellen können. Sie wird ergänzt durch eine Passage, die die Bedenken der Landesbeauftragten für Datenschutz aufnimmt und die Landesregie- rung bittet, diese Problematik im Auge zu behalten.Ich räume ein, dass ich es in der letzten Plenarsitzung bei diesen Thema an der gebo- tenen Zurückhaltung habe fehlen lassen. Ich nehme zurück, dass es sich um ein ver- fassungswidriges Verfahren handelte. Das habe ich nicht sagen wollen. Das Verfahren war ungewöhnlich und hoffentlich in dieser Form einmalig.Im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄSTV) gibt es neue Regeln für die Unab- hängigkeit regionaler Fensterprogramme. Künftig muss nicht nur organisatorisch si- chergestellt sein, dass das Fensterprogramm in journalistischer Eigenständigkeit zu- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-stande kommt. Es soll vielmehr ein gänzlich unabhängiges Rundfunkunternehmen mit der Erstellung des Regionalfensters betraut werden. Dafür muss die ULR eine eigen- ständige Lizenz vergeben.Bisher waren regionale Fensterprogramme regelmäßig nur Bestandteile eines Vollpro- grammveranstalters. Entsprechend enthält das Landesrundfunkgesetz bisher keine speziellen Vorschriften über die Zulassung von Regionalfensterprogrammveranstal- tern.Für die Zulassung der nunmehr eigenständigen Fensterprogrammveranstalter hält der wissenschaftliche Dienst eine gesetzliche Regelung für geboten. Die vorhandenen allgemeinen Vorschriften böten nur ein lückenhaftes Reglement, das dem Gesetzes- vorbehalt im Hinblick auf die betroffenen Grundrechte der beteiligten Rundfunkveran- stalter und der staatlichen Gewährleistungspflicht für eine grundrechtsfreundliche Ver- fahrensgestaltung nicht gerecht würde.Wir sind deshalb dem Vorschlag des wissenschaftlichen Dienstes gefolgt, mit der Än- derung des Landesrundfunkgesetzes eine spezielle Ausschreibungsvorschrift zu for- mulieren. Sie ist dem im Baden-Württembergischen Landesrecht nachgebildet. Damit wollen wir sicherstellen, dass insbesondere die Mitwirkung des Hauptprogrammveran- stalters an der Auswahlentscheidung der ULR klar geregelt ist. Uns geht es darum, dass Rechtssicherheit im Zusammenhang mit den Vorschriften des 8. RÄSTV gege- ben ist. Deshalb wollen wir dieser Änderung des Landesrundfunkgesetzes im Zusam- menhang mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag Geltung verschaffen.Die Parteien- und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere des NDR, ist ein hohes Gut. Der Herr Ministerpräsident des Landes Niedersachsen hat ei- ne mögliche Kündigung des NDR-Staatsvertrages in Aussicht gestellt. Mehr Regionali- sierung, das klingt gut. Zu denken gibt, dass Ministerpräsident Wulf diese Kritik nicht -3-zunächst in Hinsicht auf die privaten Rundfunkveranstalter vorgebracht hat, deren Re- gionalbeiträge häufig nicht mehr als ein dürftiges Feigenblatt für das Hauptprogramm darstellen. Zu denken gibt auch, dass die letzte Kündigung des Staatsvertrages, zu Zeiten der Ministerpräsidenten Albrecht und Stoltenberg – lang ist es her –, mit sehr ähnlichen Argumenten betrieben wurde. Es ging damals aber um die staatliche und parteipolitische Einflussnahme auf den Sender, insbesondere auf seine Personalent- scheidungen im Verwaltungsrat.Der NDR arbeitet auf der Basis eines Staatsvertrags, der die größte Staatsferne im Vergleich aller Sender sichert. Das soll so bleiben. Wir wollen hier im Norden nicht Zu- stände wie beim ZDF und im Bayerischen Rundfunk, wo der bayerische Ministerpräsi- dent die Leitungspositionen nach dem Parteibuch besetzt. Der NDR gehört den Ge- bührenzahlern und nicht den Regierungen und Parteien, und das soll so bleiben.Unser Stimmverhalten zugunsten des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrags wird we- gen der finanziellen Absicherung für die Zukunft in den Sendeanstalten und in der inte- ressierten Öffentlichkeit als ein Signal zugunsten des Fortbestands und der Weiter- entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstanden. Ich fände es gut und richtig, wenn eine große Mehrheit trotz mancherlei Bedenken ein positives Votum zu- gunsten des Staatsvertrages abgeben würde.