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15.12.04 , 15:59 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Grüne machen sich lächerlich"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 402/2004 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 15. Dezember 2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Medien/ (8. Rundfunkstaatsvertrag) Veronika Kolb, MdL


Wolfgang Kubicki: „Grüne machen sich lächerlich“



www.fdp-sh.de In seinem Redebeitrag zu TOP 11 (8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag/ Landesrundfunkgesetz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:
„Wir haben hier heute zwei Themenkomplexe zu behandeln:
1. die zweite Lesung zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und 2. die erste Lesung zum Landesrundfunkgesetz.
Ich komme zunächst zum ersten Komplex.
Die FDP-Fraktion wird dem heute hier vorliegenden 8. Rundfunkänderungs- staatsvertrag nicht zustimmen.
Dabei sind die 88 Cent Erhöhung der Rundfunkgebühren pro Monat oder die weltweit einmalige Einführung einer Gebührenpflicht für Internet-Computer oder Mobiltelefone nicht die wesentlichsten Gründe.
Der größte Mangel bleibt die verfassungswidrige Legitimation der Beschaffung von Daten beim kommerziellen Adresshandel durch die Rundfunkanstalten bzw. die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die in § 8 Absatz 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vorgesehen ist.
Ich wiederhole noch einmal, was ich schon in der ersten Lesung gesagt habe:
Der hier vorliegende Rundfunkänderungsstaatsvertrag bewirkt, dass die für das Gebühreneinzugsverfahren zuständigen Stellen zwischen hoheitlichen und privatrechlichen Befugnissen pendeln und sich auf diese Weise ihren rechtsstaatlich gebotenen öffentlich-rechtlichen Gesetzesbindungen entziehen können.
Die angestrebte Regelung führt im Ergebnis zu einem verfassungsrechtlich unzulässigen Formenmissbrauch der Landesrundfunkanstalten bzw. der GEZ.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Das hat der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz , Herr Dr. Weichert, auch bei den Beratungen im Ausschuss noch einmal bestätigt. Nun ist das so mit Staatsverträgen. Entweder man beschließt sie, oder man läßt es. Dann müssen sie erneut ausgehandelt werden. Abändern kann man sie als Parlament nicht mehr.
Aber: Wir sind als Abgeordnete der Verfassung verpflichtet. Wenn wir der Auffassung sind, dass ein Gesetzentwurf oder eine Initiative nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, dürfen wir nicht zustimmen.
Die Grünen haben im Ausschuss klar zum Ausdruck gebracht, dass sie unsere datenschutzrechtlichen Bedenken gegen diesen Staatsvertrag teilen. Wie das mit den Grünen aber immer so ist, Reden ist das Eine, Handeln ist das Andere.
Es ist schon beeindruckend, wie die Kollegin Fröhlich im Ausschuss erst ihre erheblichen datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Staatsvertrag vorträgt und zu Protokoll gibt, um den Gesetzentwurf dann zu beschließen – Koalitionsraison. Für uns ist diese Form von Politik unglaublich.
Nun wollen die Grünen ihre Hände damit in Unschuld waschen, dass sie noch einen Entschließungsantrag hinterherschieben, der eine kritische Würdigung der Bedenken der Datenschützer verlangt. Für mich machen Sie sich damit lächerlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen: Entweder stimmen Sie heute mit uns gegen diesen Staatsvertrag und zeigen endlich einmal rechtsstaatliches Profil, oder sie mögen für immer schweigen. Ein rechtsstaatliches Profil kann man sich nämlich nicht einfach umhängen, das erwirbt man durch Handeln. Aber wir haben heute ja noch einen Gesetzentwurf zu diskutieren. Uns liegt in erster Lesung nun schon wieder ein Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes vor.
Worin besteht eigentlich der plötzliche Regelungsbedarf, nachdem wir von Beginn bis Herbst dieses Jahres intensiv mit diversen Anhörungen über das Landesrundfunkgesetz beraten haben und die letzten Änderungen erst Ende Oktober in Kraft getreten sind?
Erst am 13.12.2004 war zwar im sh:z zu lesen, dass nach RTL nun auch Sat.1 „Medien Müller“ verläßt und sich einen neuen Partner für die technische Abwicklung seines Regionalprogrammes sucht. Der Versuch dem Genossen Müller auch künftig sein Einkommen zu sichern wird sicherlich nicht der alleinige Grund für diesen Gesetzentwurf sein.
Dennoch gibt es eine Parallele zu früheren Vorstellungen des Kollegen Müller, denn der Entwurf befasst sich mit neuen Zulassungsvoraussetzungen von Veranstaltern der Regionalfensterprogramme.
Nach den Vorstellungen von Rot-Grün sollen Hauptprogrammveranstalter wie beispielsweise SAT. 1 künftig gezwungen werden, für die Gestaltung des Regionalfensterprogramms Veranstalter zu wählen, an denen sie mit höchstens 25 % beanteiltigt sind.
Darüber hinaus sollen die Veranstalter der Regionalfensterprogramme künftig faktisch von der Landesanstalt ausgewählt werden. Die Anstalt schreibt das Fensterprogramm nämlich aus. Dann soll nach Eingang der Anträge verschiedener Anbieter mit dem Hauptprogrammveranstalter Einvernehmen über den geeignetsten Fensterprogrammanbieter erzielt werden. Gibt es kein Einvernehmen, dann entscheidet die Landesanstalt allein. Die Finanzierung der Fensterprogramme ist aber durch den Hauptprogrammveranstalter sicherzustellen, egal ob er den regionalen Anbieter nun wollte oder nicht.
Künftig soll also die öffentliche Hand auswählen, wer für Sat. 1 das Regionalprogramm macht. Bezahlen dürfen aber beispielsweise Sat.1 oder RTL. Ich kündige Ihnen schon heute den Widerstand meiner Fraktion gegen diesen Gesetzentwurf an.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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