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15.12.04 , 16:56 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zu Konsequenzen aus dem "Kopftuch-Urteil"

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 50 – Konsequenzen aus dem „Kopftuch-Urteil“ Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die migrationspolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 408.04 / 15.12.2004 Integration bleibt das oberste Ziel Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Gesetzgebungskompetenz zur Frage eines „Kopftuchverbotes“ an die Länder zurück gegeben. Sie können und sie sol- len eigenverantwortlich eine politische und moralische Entscheidung nach ausführlicher Abwägung der unterschiedlichen Rechtsgüter treffen, die den jeweiligen landesspezifi- schen Gegebenheiten Rechnung trägt.
Die CDU hat daraufhin unverzüglich ihren Antrag eingebracht und für Schleswig-Holstein eine gesetzliche Regelung – also ein „Verbot des Kopftuches an Schulen“ - gefordert. Al- lerdings ohne dass es in unserem Land konkreten Handlungsbedarf gäbe. Uns sind von keiner Schule Schwierigkeiten bekannt, die eine gesetzliche Regelung notwendig ma- chen würden.
Ganz im Gegenteil. Aus anderen Bundesländern liegen sogar positive Erfahrungen vor: In Nordrheinwestfalen unterrichten zum Beispiel 15 Muslima von denen sieben verbeam- tet sind, ohne dass es zu Beschwerden gekommen wäre. Bundesweit sind es nach Re- cherche des Zentralrates der Muslime sogar zwischen 30 und 40 Beamtinnen, die Kopf- tuch tragen. Die langjährige Erfahrung kopftuchtragender Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in mehreren Bundesländern zeigt, dass das Kopftuch allein weder von Schüler- Innen und Eltern, noch KollegInnen als Zwangsmissionierung empfunden wird.
Die Gemengelage der durch die Kopftuchfrage betroffenen Rechtsgüter ist überaus komplex. Neben der religiösen Glaubensfreiheit und dem freien und gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern sind die persönliche Freiheit der Lehrkraft sowie die der Schüler- Innen berührt. Weitere Rechtsgüter, wie der staatliche und der elterliche Erziehungsauf- trag, das Neutralitätsgebot des Staates, die Gleichberechtigung von Männern und Frau- en und nicht zuletzt die Glaubensfreiheit der SchülerInnen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Zudem muß auch das Verhältnis von Schule, Schulunterricht und christlicher Reli- gion und christlichem Religionsunterricht auf Länderebene kritisch betrachtet werden. 1/2 Im Bildungsausschuss ging es denn auch vor allem um folgende Fragen: „Wird das Kopftuch aus freien Stücken getragen oder unfreiwillig aufgrund von religiösen und/oder familiärem Zwang? Ist das Kopftuch überhaupt ein Symbol und wenn ja, ein re- ligiöses oder ein frauendiskriminierendes? Ist das Tragen eines Symbols bereits Manipu- lation? Ist die Schule und ist der Staat zur religiösen Neutralität verpflichtet? Und wenn ja, was passiert dann mit dem christlichen Religionsunterricht?
Fragen über Fragen, auf die es nicht die eine, sondern viele verschiedene, eben indivi- duelle Antworten gibt. Ebenso auch Fragen, auf die es gleiche Antworten aber mit unter- schiedlichsten Begründungen gibt.
Wir haben im Bildungsausschuss beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der CDU abzulehnen. Wir halten eine gesetzliche Regelung zum derzeitigen Zeitpunkt für nicht geboten.
- Erstens, weil wir keinen Handlungsbedarf in Schleswig-Holstein sehen. - Zweitens, weil wir letztendlich der Auffassung sind, das das staatliche Neutralitätsgebot und die demokratischen Bürgerrechte der Lehrerinnen nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden sollten. - Drittens, weil unsere obersten Ziele die Integration und das gleichberechtigte gesell- schaftliche Zusammenleben sind. - Viertens, weil es für den Fall, dass LehrerInnen faktisch versuchen, die ihnen anvertrau- ten SchülerInnen in irgendeiner Art und Weise zu benutzen oder zu manipulieren, die vorhandenen dienstaufsichtsrechtlichen Instrumente ausreichend sind.
Wir wollen diese Diskussion dort weiter führen, wo Religion und gesellschaftliche Werte täglich gelebt werden – in der Mitte der Gesellschaft. Recht und Rechtspraxis müssen dem realen Leben Rechnung tragen. Wir werden weiterhin mit denen sprechen, die di- rekt betroffen sind. SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und Religionsgemeinschaften. Und wir sind bereit, dann über weiteren Handlungsbedarf nachzudenken, wenn es zu konkre- ten Problemen kommen sollte.
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