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Dr. Johann Wadephul: Reform der Juristenausbildung weiterentwickeln
Nr. 582/04 15. Dezember 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deJustizpolitik TOP 16 Dr. Johann Wadephul: Reform der Juristenausbildung weiterentwickelnIn dieser Tagung müssen wir sowohl in erster als auch in zweiter Lesung den Ge- setzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schles- wig-Holstein über ein gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972 debattieren.Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Begriff der „zweiten Staatsprüfung“ als Ersatz für die „Große Juristische Staatsprüfung“ eingeführt wird.Des Weiteren sieht er die Verlängerung der Rechtsanwaltspflichtstation auf neun Monate vor.Insbesondere diese Änderung sowie die Anhebung der Anforderungen an das Be- stehen der Prüfung gegenüber dem bisherigen Recht hätten im Grunde eine Anhö- rung im Innen- und Rechtsausschuss erforderlich gemacht, die nun aufgrund der Tatsache, dass die Länder möglichst noch im Jahre 2004 den Staatsvertrag in Kraft treten lassen möchten, nicht mehr stattfinden kann. Hier wird wieder einmal das handwerkliche Ungeschick dieser Landesregierung deutlich, aber im Grunde schließt sich nur der Kreis: Auch beim Juristenausbildungsgesetz, das der Landtag in 2. Le- sung im Februar 2004 beschlossen hat, war Schleswig-Holstein eines der letzten Bundesländer, das sein Landesrecht an die bundesgesetzlichen Vorgaben ange- passt hat.Einen Gesetzentwurf derart spät in die parlamentarische Beratung einzubringen, ist schon ein starkes Stück, insbesondere wenn man bedenkt, dass das Gesetz zur Re- form der Juristenausbildung bereits am 11. Juli 2002 in Kraft getreten ist.Die CDU erkennt die Notwendigkeit, die Anwaltsstation stärker zu betonen. Fakt ist, dass mehr als 10.000 Referendarinnen und Referendare jährlich die Zweite Juristi- sche Staatsprüfung bestehen und Eintritt in einen juristischen Beruf suchen. Nur etwa 10 % von ihnen kommen nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins in der Justiz oder sonst im öffentlichen Dienst unter. Die Wirtschaft stellt nach Schät- zungen nur etwa 15 % der Abgänger ein. Ca. 75 % aller Absolventen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung werden Anwälte bzw. müssen trotz anders lautender Be- rufswünsche Anwalt werden, wenn sie überhaupt eine juristische Beschäftigung aus- üben wollen.Dies führt zu der dramatischen Steigerung der Zahl der zugelassenen Anwälte von jährlich mehr als 4 % (2003 um etwa 6.000). Berücksichtigt man die natürlichen Ab- gänge (Tod oder Ausscheiden aus dem Beruf) dürften etwa 8.000 Berufsanfänger jährlich neu in den Anwaltsstand eintreten.Und genau hier liegt auch das Problem: Es muss für die Zukunft sichergestellt sein, dass diejenigen Anwälte die Ausbildung in der Anwaltsstation übernehmen, die über genügend Fachwissen und Erfahrung verfügen. Hierüber wäre in den Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses zu sprechen gewesen.Es gibt keinen Zweifel an der Notwendigkeit einer Reform der Juristenausbildung, und es gibt ebenso wenig Zweifel, dass das Bundesgesetz zur Reform der Juristen- ausbildung aus dem Jahre 2002 Verbesserungen darstellt.Aus den von mir genannten Gründen werden wir dem Gesetz trotzdem nicht zustim- men. Wir werden uns der Stimme enthalten.