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Jost de Jager: Landesregierung lässt Schlechterstellung der Hochschulen zu
Nr. 584/04 16. Dezember 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deHochschul-/Finanzpolitik TOP 5 Jost de Jager: Landesregierung lässt Schlechterstellung der Hochschulen zuIn der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsge- setzes erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und hochschulpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Jost de Jager:„Bei der Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes nutzt die rot-grüne Landesre- gierung ihre rahmenrechtlichen Gesetzesmöglichkeiten in Bezug auf die leistungsbe- zogene Professorenbesoldung nicht aus und riskiert somit eine Schlechterstellung der schleswig-holsteinischen Hochschulen im bundesweiten Vergleich. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehenen Besoldungsdurchschnitte liegen insbesondere für die Universitäten im unteren Bereich der Bundesländer. Hier liegt Schleswig-Holstein an drittletzter Stelle, nur Sachsen und Sachsen-Anhalt stel- len ihren Hochschulen im Durchschnitt weniger Mittel für die Besoldung der Profes- soren zur Verfügung. Dies führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wettbe- werbsfähigkeit schleswig-holsteinischer Hochschulen. Die rot-grüne Landesregierung setzt damit die Ausstattungsnachteile, die unsere Hochschulen jetzt schon haben, auch in der Professorenbesoldung fort.Hauptanliegen der CDU ist hingegen, diese Wettbewerbsnachteile zu beheben. Wir haben in unseren Änderungsanträgen vom Bundesrecht Gebrauch gemacht und die Besoldungsdurchschnitte sowohl für den Fachhochschulbereich als auch für die Uni- versitäten angehoben. Damit ermöglichen wir unseren Hochschulen einen finanziel- len Spielraum, den sie benötigen, um Leistungszulagen im Rahmen der W- Besoldung finanzieren und somit im Wettbewerb um die besten Professoren beste- hen zu können. Hält die Landesregierung an den niedrigen Besoldungsdurchschnit- ten fest, so wird es insbesondere in der ersten Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes den Hochschulen kaum möglich sein, entsprechend dem Bedarf Leistungsbezüge zu gewähren, da die Finanztöpfe, aus denen die Leistungsbezüge gewährt werden, noch leer sind.Nach unserem Autonomieverständnis muss es zudem den Hochschulen überlassen werden, durch Satzung das Verhältnis der W 2 zu den W 3-Stellen selbst festzule- gen. Eine Festlegung der Anteile an W 3-Stellen an der Gesamtzahl der W 2- und W 3-Stellen widerspricht allen Autonomiebestrebungen. Die Landesregierung erweist sich hierbei wieder einmal als regulierungswütig.Ein weiteres Hauptproblem, das die CDU immer wieder herausgestellt hat, ist die Problematik, dass Fachhochschulprofessoren, die bei ihrer Berufung auf eine C 2- Stelle eine weitere Berufung auf eine C 3-Professor in Aussicht gestellt bekommen haben, der automatische Aufstieg von C 2 nach C 3 mit der Einführung der W- Besoldung entfallen würde. Das Bildungsministerium hat hier seinen landesrechtli- chen Spielraum offenbar bewusst nicht ausgenutzt. Die CDU hat hierfür eine Lösung gefunden, die eine Schlechterstellung dieser Professorengruppe vermeidet. Der ent- sprechende Änderungsvorschlag von SPD und Grünen wird dem hingegen nicht ge- recht.Die CDU will die Kanzler, so wie es auch in den meisten anderen Bundesländern üblich ist, in die W-Besoldung aufnehmen. In einem kollegialen Rektorat, das viele gemeinsame Entscheidungen treffen soll, sollen auch alle nach den gleichen Grundsätzen bezahlt werden.Wir haben die Dienstrechtsreform des Bundes schon immer mit Bedenken betrach- tet. Unsere Änderungsanträge aber schöpfen die landesrechtlichen Möglichkeiten aus und sorgen im Rahmen der W-Besoldung für eine Besserstellung unserer Hoch- schulen und für mehr Freiheit bei der Ausgestaltung der leistungsorientierten Besol- dung.“