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Monika Schwalm: NEIN zu mehr Bürokratie!
Nr. 585/04 16. Dezember 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deInnenpolitik TOP 12 Monika Schwalm: NEIN zu mehr Bürokratie!Heute stehen Änderungen im Bereich des Baurechtes zur Beschlussfassung. Zum TOP 12 a – Änderung des Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes - will ich nur kurz sagen, dass es sich hier um eine Fristverlängerung handelt. Zur Zeit können Anträge auf „Umnutzung“ von älteren bisher landwirtschaftlich genutzten Gebäuden nur noch bis Ende 2004 gestellt werden. Die Frist soll bis Ende 2008 verlängert wer- den. Dies kommt nicht nur den Landwirten entgegen, sondern kommt auch unter an- derem dem Tourismus zu gute. Wir sind uns alle einig, dass dies eine sinnvolle Maß- nahme ist, die wir alle gemeinsam tragen.Bei der Änderung der Landesbauordnung handelt es sich • zum einen um die Verpflichtung, zukünftig Rauchwarnmelder in private Woh- nungen in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren einzubauen und • zum zweiten um die Verpflichtung, jede Wohnung mit einem Wasserzähler zu versehen.Beim Thema „Rauchwarnmelder“ kommen Sie einer langjährigen Forderung des Landesfeuerwehrverbandes nach – zuletzt gefordert in seiner Resolution auf dem diesjährigen Landesfeuerwehrtag.Rheinland-Pfalz und das Saarland haben entsprechende Bestimmungen in ihre Lan- desbauordnungen aufgenommen – allerdings nur für Neubauten. Sie wollen dagegen eine gesetzliche Regelung auch für den Wohnungsbestand und räumen dafür eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2009 ein.Keine Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen, Rauchwarnmelder können Leben ret- ten. Ca. 600 Menschen sterben in unserem Land jährlich durch Feuer in Wohnun- gen. Die Ausstattung unserer Wohnungen mit Rauchwarnmeldern liegt bei 7 %. Das ist wahr – das ist zu wenig, da stimmen wir mit Ihnen überein.Allerdings – ständig und überall beklagen wir, dass wir zu viele Vorschriften haben – gerade im Baurecht und in der Landesbauordnung. Ständig und überall treten wir – mehr oder weniger – für Bürokratieabbau und Dere- gulierung ein.Ständig und überall fordern wir mehr Eigenverantwortung der Bevölkerung.Wir haben den Architekten und Entwurfsverfassern bei bisherigen Änderungen der LBO mehr Verantwortung gegeben – und mit diesen neuen Vorschriften erreichen Sie genau das Gegenteil: mehr Bürokratie, mehr staatliche Regulierung und Gänge- lung. Und wenn Sie das alles ernst meinen, dann auch noch mehr Überwachung, mehr Kontrolle und mehr Personal, mehr Kosten.Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das kann nicht der richtige Weg sein. Ein Ge- setz, das von niemandem auf Einhaltung kontrolliert wird, ist überflüssig und wir- kungslos. Das brauchen wir nicht !!!Einig sind wir uns doch sicher darüber, dass keine Behörde in unserem Land, die Forderungen, die Sie in die LBO aufnehmen wollen, kontrollieren kann. Oder wenn Sie neue Kontrollen wollen, dann nur mit erheblichen Kosten für Eigentümer und Mie- ter. Sagen Sie hier, wie Sie dann ab 1.1.2010 alle Wohnungen in Schleswig-Holstein dahin überprüfen wollen, ob jetzt Rauchwarnmelder vorhanden sind !! Das kann nicht Ihr Ernst sein – gleiches gilt natürlich für die Wasserzähler.Problematisieren müssen wir dann auch die Frage, ob ein batteriebetriebener Rauchwarnmelder (relativ günstig im Baumarkt zu erhalten) ausreicht oder ob es doch das wohl sicherere Gerät mit festem Netzanschluss und redundanter Stromver- sorgung sein muss. Ihr Gesetzentwurf lässt diese Frage offen. Die Regelungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland im Übrigen auch.In der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses hat sich allerdings unser In- nenminister klar positioniert:Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung sah er nicht, wenn es aber unbedingt sein muss, dann nur in Neubauten und nur fester Netzanschluss.Wir sind gespannt, Herr Minister, wie Sie heute die Vorlage von der Koalitionsfraktio- nen beurteilen.Für problematisch halten wir auch die nicht geklärte Frage der Wartung. Hier könnte der Fall eintreten, dass der installierte Rauchwarnmelder eine „Sicherheit“ vortäuscht, die gar nicht vorhanden ist, weil die Wartung nicht verantwortlich vorgenommen wur- de. Und welche Auswirkungen das auf Versicherungsleistungen haben könnte, wenn im Schadensfall Rauchwarnmelder nicht funktionieren sollten, ist ein ebenso unge- klärtes Problem.Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, so erreichen Sie Ihr Ziel nicht. Wir sind an Ihrer Seite, wenn es darum geht, die Bevölkerung von dem Sinn von Rauchwarnmeldern zu überzeugen – keine Frage.Aber wir sagen NEIN zu mehr Bürokratie. Wir sagen JA zu mehr Eigenverantwortung der Menschen in diesem Land und werden daher Ihren Gesetzentwurf ablehnen.