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16.12.04 , 12:19 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Baurecht

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
TOP 12 – Änderung des Baugesetzbuchs- Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Ausführungsgesetzes & Telefax: 0431/988-1501 Änderung der Landesbauordnung Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Dazu sagt die wohnungsbaupolitische Sprecherin Internet: www.sh.gruene-fraktion.de
von Bündnis 90/Die Grünen, Nr. 413.04 / 16.12.2004 Irene Fröhlich:


Wohnungen sicher und umweltfreundlich gestalten Rauchmelder sind seit langer Zeit auf dem Markt erhältlich und sind mittlerweile auch sehr preiswert. Trotzdem und trotz der unbestrittenen Vorteile haben sie sich bislang nicht durchsetzen können. Wir müssen feststellen, dass Appelle hier nicht ausreichen. Die Erfahrungen zeigen uns: Immer wieder, auch erst vor wenigen Tagen, kommen Menschen in Schleswig-Holstein bei Bränden ums Leben. In den meisten Fällen handelt es sich um Tod durch Ersticken in Folge der Rauchentwicklung und sehr oft sind Kinder die Opfer. Wir können annehmen, dass viele der Menschen noch leben könnten, wenn sie rechtzeitig gewarnt worden wären.
Wie es auch im Straßenverkehr zur Durchsetzung von Eigensicherungsmaßnahmen ab- solut üblich ist, wollen wir aus diesem Grund eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen erlassen. Die Feuerwehren, aber auch andere Orga- nisationen, wie der Kinderschutzbund, haben uns mehrmals auf die Vorteile einer sol- chen Rauchmelderpflicht hingewiesen. Sie sind aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern, wie zum Beispiel Großbritannien, deutlich zu erkennen. Um den Interessen von Vermietern angemessen entgegen zu kommen, gleichzeitig aber auch in absehbarer Zeit eine flächendeckende Ausrüstung mit Rauchmeldern zu erreichen, haben wir uns für ei- ne Übergangsfrist von fünf Jahren entschieden.
Die andere Änderung der Landesbauordnung, die wir hier bearbeiten, betrifft das genau entgegengesetzte Element: Das Wasser. Bisher wird der Wasserverbrauch in älteren Mehrfamilienhäusern in der Mehrzahl einfach pro Kopf pauschaliert umgelegt. Dies be- rücksichtigt nicht die persönliche Lebensweise, wie zum Beispiel häufige Abwesenheit von der Wohnung, es honoriert aber vor allem nicht wassersparendes und damit
1/2 umweltfreundliches Verhalten. Die überwiegende Menge des Trinkwassers wird von pri- vaten Haushalten verbraucht, es ist ein Rückgang des Verbrauchs zu erwarten, wenn sich die Anschaffung sparsamer Geräte für den und die Einzelne in klingender Münze auszahlt.
Für den Einbau von Wasserzählern in jeder Wohnung haben wir eine sehr großzügige Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen. Den Vermietern soll die Gelegenheit gege- ben werden, den Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen herzustellen und damit den Einbau kostengünstig gestalten zu können. Um den Interessen von Vermietern ent- gegenzukommen ist weiterhin eine „Härtefallregelung“ vorgesehen.
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