Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

16.12.04 , 12:47 Uhr
CDU

Dr. Johann Wadephul: Homosexuelle Menschen und Lebensgemeinschaften haben einen Anspruch auf Nichtdiskriminierung

Nr. 586/04 16. Dezember 2004


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Innenpolitik TOP 14 Dr. Johann Wadephul: Homosexuelle Menschen und Le- bensgemeinschaften haben einen Anspruch auf Nichtdis- kriminierung
Mit der Schaffung des familienrechtlichen Instituts „eingetragene Lebenspartner- schaft“, durch das am 1. August 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsanpas- sungsgesetz des Bundes, wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit ein- geräumt, ihrer auf Dauer angelegten Partnerschaft einen rechtlichen Rahmen zu ge- ben.
Mit dem heute zu beschließenden Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz werden die entsprechenden Änderungen im schleswig-holsteinischen Landesrecht vorge- nommen. Dabei wird die Rechtsstellung von eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern in vielen Bereichen der von Eheleuten angeglichen.
Für die CDU sind Ehe und Familie die Keimzelle jeder staatlichen Gemeinschaft. Die Ehe ist mit keiner anderen Lebensgemeinschaft gleichzusetzen. Unsere Verfassung trägt diesem Wert für unsere Gesellschaft dadurch Rechnung, dass sie durch Artikel 6, Ehe und Familie unter den „besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ stellt. Diese Grundentscheidung unserer Verfassung steht nicht zur Disposition.
Homosexuelle Menschen und Lebensgemeinschaften haben in unserer Gesellschaft Anspruch auf Nichtdiskriminierung, Achtung und Nichtausgrenzung. Wir respektieren die Entscheidung von Menschen, die einen gleichgeschlechtlichen partnerschaftli- chen Lebensentwurf zu verwirklichen suchen. Auch in solchen Beziehungen können Werte gelebt werden, die für unsere Gesellschaft grundlegend sind. Es macht keinen Sinn und ist nicht im Interesse der Gesellschaft, demjenigen, für den Ehe und Familie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung als Lebensform nicht in Frage kommen, die Chance einer bürgerlichen Existenz und eines würdigen und erfüllten Lebens zu er- schweren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Juli 2002 festgestellt, dass Ehe und Lebenspartnerschaften unverbunden nebeneinander stehen. Und der Ge- setzgeber frei ist, für gleichgeschlechtliche Partnerschaften Rechte und Pflichten vor- zusehen, die denen der Ehe gleichzusetzen
Sind oder nahe kommen. Die Union respektiert diese mehrheitlich getroffene Ent- scheidung unseres höchsten deutschen Gerichts.
Deshalb wird die CDU dem heutigen Anpassungsgesetz zum Lebenspartnerschafts- gesetz auch ihre Zustimmung geben.
Das Anpassungsgesetz macht die überbordende Bürokratie in Schleswig- Holstein deutlich. So müssen Gesetze und Verordnungen geändert werden, die wohl kaum jemand kennt und bei denen man sich fragt, ob sie überhaupt erforderlich sind.
Beispielhaft möchte ich die Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flens- burger Innenförde erwähnen, die dahingehend geändert wird, dass nunmehr auch eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die Nutzung eines bestimmten Fischplatzes erben können.
Solche Regelungen bzw. ihre Änderungen sorgen zwar für Arbeitsaufwand in den Ministerien, tragen aber nicht dazu bei, Schleswig-Holstein nach vorne zu bringen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen