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16.12.04 , 12:47 Uhr
SPD

Peter Eichstädt zu TOP 14: Ein großer Schritt für Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 15.12.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 14 – Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz

Peter Eichstädt:

Ein großer Schritt für Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft

Das Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz passt in 26 Artikeln Gesetzesregelungen des Landes an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes an. Im Wesentlichen geht es dabei darum, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft den Verhältnissen zwi- schen Ehepartnern gleichzustellen.

Im Juni 2001 hat der Bundestag das Gesetz über gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften beschlossen, dem wir das entsprechende Landesausfüh- rungsgesetz folgen ließen. Seitdem haben Lesben und Schwule ein eigenständiges familienrechtliches Institut, das in einem gesicherten Rechtsrahmen ein auf Dauer an- gelegtes Zusammenleben und die Anerkennung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität ermöglicht.

Die Versuche einiger unionsregierter Länder, das Bundesgesetz zu stoppen, sind vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Es wäre gut, wenn auch die CDU endlich voll- ständig hinter dem alten Ofen hervorkäme und mit uns gemeinsam den Abbau von se- xueller Diskriminierung weiter voranbrächte.

Die Stellung homosexueller Menschen in unserem Land hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. Einer dumpfen, unaufgeklärten Ablehnung von Lesben und
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Schwulen, die Verweigerung gesellschaftlicher Anerkennung ihrer sexuellen Identität ist schrittweise die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gefolgt. Ein Meilenstein auf dem Weg zu weniger Diskriminierung war – und ist – das Lebens- partnerschaftsgesetz.

Und auch heute, anlässlich der Beratung des Landesanpassungsgesetzes, ist es ei- nerseits nur einer kleiner Schritt der Gesetzestechnik, andererseits aber ein großer Schritt für die Menschen, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft ebenso wie dies in heterosexuellen Partnerschaften der Fall ist, Verantwortung füreinander überneh- men wollen.

Keine Frage, wir sind in den letzten Jahren beim Abbau von Diskriminierung sexueller Identität ein großes Stück vorangekommen. So ändern sich die Zeiten: Titelte die Bild- Zeitung noch vor Jahren entsetzt: „Berliner Bürgermeister: Ich bin schwul!“, schreibt sie besorgt vor Wochen: „Bürgermeister nicht mehr schwul?“ Ein gutes Beispiel für Abbau von Diskriminierung. Aber es gibt auch heute noch Töne, die deutlich machen, dass selbst sogenannte Fachleute an dem alten Bild des verirrten, kranken Homose- xuellen festhalten. Lassen Sie mich zur Verdeutlichung aus einer medizinischen Fachzeitung zitieren. Der Kieler Neurologe Dr. Flöttmann, er betreibt eine psychothe- rapeutische Praxis in Kiel, schreibt im Informationsdienst für Neurologen und Psychia- ter „Neuro-Date“ vom Mai 2004 zum Thema „Homosexualität und Ehe: „Wer das Ka- russell der Verliebtheiten Homosexueller, ihre Kränklichkeiten kennt, das Chaos ihrer Beziehungen, der schätzt den Wert einer in sich ruhenden Familie hoch.“ Und weiter, an anderer Stelle: „Homosexuelle sind schwer in der Lage, treu zu sein. Verletzungen des Partners ereignen sich häufig. Nach Jahren einer konfliktreichen Freundschaft wird das Verhältnis unter Schmerzen zerstört.“ Und dann wendet sich der Herr Doktor an uns: „Die Homosexuellen haben mit dem ehelichen Gleichstellungsgesetz, mit dem Wunsch nach Kindern, eine ethische Grenze überschritten. Es zeugt von fehlender in- nerer Ordnung eines Parlaments, eine neurotische Lebenshaltung in Gesetzesform zu -3-



gießen. Die Homosexuellen sprechen sich per Gesetz frei von jeglichem Zweifel an ih- rer Fehlhaltung.“

An diesem Artikel beunruhigt mich weniger, dass ein einzelner Arzt diese Auffassung vertritt. Bemerkenswert finde ich aber die Tatsache, dass dieser Artikel in einem medi- zinischen Fachblatt abgeduckt wird – ohne Kommentar oder gegenteilige Position.

Dies ist vielleicht eine ganz gute Gelegenheit für meine Fraktion, nochmals zu erklä- ren: Wir begrüßen es außerordentlich, dass alle drei Richtlinien des Europäischen Ra- tes zur Schaffung eines bundesdeutschen Antidiskriminierungsgesetzes und auch ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot für die Merkmale der sexuellen Identität und Orientierung endlich in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden.

Deutschland ist in Europa, das wissen wir, in keiner Weise Vorreiter in Sachen gleich- geschlechtlicher Lebenspartnerschaften. In Dänemark gibt es das Institut der eingetra- genen Lebenspartnerschaft schon seit 1989. In Schweden, Island, Norwegen, Holland und Frankreich gibt es ähnliche Gesetze.

Im Juni 2001, bei der Beratung des Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschafts- gesetz, konnte sich die CDU hier im Landtag – mit wenigen Ausnahmen – nicht dazu entschließen, zuzustimmen. Vielleicht ist das diesmal anders. Zeit wäre es – auch für Sie.

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