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16.12.04 , 12:51 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zu eingetragenen Lebenspartnerschaften

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
TOP 14 – Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 von Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Irene Fröhlich: Nr. 414.04 / 16.12.2004


Eingetragene Lebenspartnerschaften werden zur Normalität Mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, das am 26. November den Bundesrat passiert hat, wird die Rechtsstellung eingetragener Le- benspartnerschaften deutlich verbessert. Gleichstellung mit der Ehe gibt es zum Beispiel im Güterrecht, im Unterhaltsrecht und in der Hinterbliebenenversorgung bei der gesetzli- chen Rente. Lebenspartner haben gleiche Pflichten wie Ehegatten. Von daher ist es nur gerecht, dass sie auch gleiche Rechte erhalten. Gleichgeschlechtliche Familien mit Kin- dern werden gestärkt. Wir ermöglichen die Stiefkindadoption von Kindern, die in einer Lebenspartnerschaft aufwachsen. Das dient dem Kindeswohl und sichert die Kinder rechtlich besser ab.
Der CDU/CSU ist es nicht gelungen, die Verbesserungen des Lebenspartnerschafts- rechts zu torpedieren. Mit ihrem Widerstand gegen das Gesetz hat die Union erneut ge- zeigt, dass sie eine einfallslose ideologische Gesellschaftspolitik von vorgestern betreibt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung mit der Ehe für rechtens erklärt. In der Gesellschaft findet das Lebenspartnerschaftsgesetz große Akzeptanz. Die Union steht mit ihrer hinterwäldlerischen Fundamentalopposition im Abseits. Wir wollen, dass Menschen, die in guten und in schlechten Tagen füreinander einstehen wollen, aus die- ser Verpflichtung auch die gleichen Rechte haben.
Unabhängig von diesen erfreulichen Erfolgen in Berlin sind auch die Länder gefragt. Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 wurde die erste bundespolitisch wichti- ge Weichenstellung vorgenommen. Heute verabschieden wir ein Artikelgesetz, das diese Weichenstellung konsequent auch in das Landesrecht übernimmt. Das hat verschiedene Folgen: Auch Lebenspartner, wenn sie die Partnerschaft mit der Eintragung besiegelt haben, werden als mitarbeitende Familienangehörige von InhaberInnen eines landwirt- schaftlichen Betriebes angesehen und Lebenspartnerinnen werden Ehemännern bei der Gewährung von Sonderurlaub im Fall der Niederkunft ihrer Partnerin gleichgestellt. Es gibt aber auch Einschränkungen, wie zum Beispiel die, dass Verpartnerte ebenso wie Ehepaare, nicht gleichzeitig bei einer Gemeindekasse arbeiten dürfen. Kurzum: Es zieht gesellschaftliche Normalität ein.
Die rot-grüne Koalition in Berlin bereitet nun als zweiten Schritt ein Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft vor. Das Ergänzungsgesetz wird die noch ausstehenden zu- stimmungspflichtigen Elemente enthalten, wie zum Beispiel die Anerkennung im Steuer- recht. Das wird dann die Nagelprobe für die FDP, ob sie im Bundesrat Länderstimmen für die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft organisieren kann.
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