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Lebenspartnerschaftsgesetz: Wer Pflichten hat, muss auch Rechte bekommen
Presseinformation Kiel, den 16.12.2004 Es gilt das gesprochene WortSilke HinrichsenTOP 14 Lebenspartnerschaftsgesetz Drs. 15/3826Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Umsetzung des heute gültigen Lebenspartner-schaftsgesetz in Landesrecht vorgenommen. Wie bekannt wird auf Bundesebene geradeerneut über weitere Gleichstellungen in diesem Bereich verhandelt. Wie bisher werdenvom SSW alle Bestrebungen unterstützt, die eine Verbesserung der Stellung von Lebens-partnerschaften beinhaltet. In einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft solltengleichgeschlechtliche Lebensweisen prinzipiell die gleichen Rechte wie Ehegemeinschaf-ten von Mann und Frau bekommen.Nach unserer Ansicht kann es nämlich nicht so sein, dass die Lebenspartnerschaft nuraus Verpflichtungen besteht, aber nicht mit Rechten unterstützt wird. Für uns ist eslogisch, dass wenn jemand eine Verpflichtung eingeht, diese auch mit Rechten verbun-den sein muss. Hier wäre auch der Weg zu eröffnen, solange es in Deutschland noch einesteuerliche Begünstigung von Eheleuten gibt, diese Möglichkeit auch für Lebenspartner- 2schaften zu ermöglichen. - Wobei ich unterstreichen möchte, dass der SSW dafür eintrittzukünftig nicht die Ehegemeinschaft, sondern Familien mit Kindern steuerlich zu be-günstigen. Aber das ist ein anderes Thema. -Hier tun sich jedoch einige Parteien hervor, die zwar gerne die Pflichten aus der Eheweitergeben, aber auf keinen Fall die Rechte und dies kann so nicht sein. Auch die Le-benspartnerschaft muss eindeutig mit dem Signal verbunden werden, hier steht manzusammen in den guten und in den schlechten Zeiten.Auf Landesebene wird durch die hier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen der Weggeöffnet, soweit es dem Landesgesetzgeber möglich ist. Vor- und Nachteile werdenumgesetzt. Die Änderungen im Landesbeamtengesetz sind ein Beispiel dafür.Im übrigen möchte ich gerne die Kolleginnen und Kollegen auffordern, sich dafür einzu-setzen, dass insbesondere auf Bundesebene die Regelungen umgesetzt werden, damiteine faktische Gleichstellung zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen stattfindenkann.