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16.12.04 , 12:58 Uhr
SSW

Lebenspartnerschaftsgesetz: Wer Pflichten hat, muss auch Rechte bekommen

Presseinformation
Kiel, den 16.12.2004 Es gilt das gesprochene Wort



Silke Hinrichsen
TOP 14 Lebenspartnerschaftsgesetz Drs. 15/3826

Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Umsetzung des heute gültigen Lebenspartner-
schaftsgesetz in Landesrecht vorgenommen. Wie bekannt wird auf Bundesebene gerade
erneut über weitere Gleichstellungen in diesem Bereich verhandelt. Wie bisher werden
vom SSW alle Bestrebungen unterstützt, die eine Verbesserung der Stellung von Lebens-
partnerschaften beinhaltet. In einer modernen und aufgeklärten Gesellschaft sollten
gleichgeschlechtliche Lebensweisen prinzipiell die gleichen Rechte wie Ehegemeinschaf-
ten von Mann und Frau bekommen.


Nach unserer Ansicht kann es nämlich nicht so sein, dass die Lebenspartnerschaft nur
aus Verpflichtungen besteht, aber nicht mit Rechten unterstützt wird. Für uns ist es
logisch, dass wenn jemand eine Verpflichtung eingeht, diese auch mit Rechten verbun-
den sein muss. Hier wäre auch der Weg zu eröffnen, solange es in Deutschland noch eine
steuerliche Begünstigung von Eheleuten gibt, diese Möglichkeit auch für Lebenspartner- 2

schaften zu ermöglichen. - Wobei ich unterstreichen möchte, dass der SSW dafür eintritt
zukünftig nicht die Ehegemeinschaft, sondern Familien mit Kindern steuerlich zu be-
günstigen. Aber das ist ein anderes Thema. -


Hier tun sich jedoch einige Parteien hervor, die zwar gerne die Pflichten aus der Ehe
weitergeben, aber auf keinen Fall die Rechte und dies kann so nicht sein. Auch die Le-
benspartnerschaft muss eindeutig mit dem Signal verbunden werden, hier steht man
zusammen in den guten und in den schlechten Zeiten.


Auf Landesebene wird durch die hier vorgeschlagenen Gesetzesänderungen der Weg
geöffnet, soweit es dem Landesgesetzgeber möglich ist. Vor- und Nachteile werden
umgesetzt. Die Änderungen im Landesbeamtengesetz sind ein Beispiel dafür.


Im übrigen möchte ich gerne die Kolleginnen und Kollegen auffordern, sich dafür einzu-
setzen, dass insbesondere auf Bundesebene die Regelungen umgesetzt werden, damit
eine faktische Gleichstellung zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen stattfinden
kann.

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