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Helmut Jacobs zu TOP 2: Abwasserabgabe ermöglicht segensreiche Investitionen für Trinkwasser
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 16.12.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 2 – Änderung des GrundwasserabgabengesetzesHelmut Jacobs:Abwasserabgabe ermöglicht segensreiche Investitionen für TrinkwasserDie Grundwasserentnahmeabgabe wird seit 1994 für Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erhoben. Mit der jetzigen Novelle soll das Gesetz zum einen an die ak- tuelle Rechtslage angepasst werden. Zum anderen soll die im Haushaltsgesetz 2004/2005 vorgenommene Erhöhung um 6 Cent pro cbm auch ab 1.1. 2006 Gültigkeit haben. Für gewerbliche Großverbraucher gilt zur Sicherung der Standortbedingungen ein ermäßigter Satz von 0,05 EURO. Nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfs gab es eine schriftliche Anhörung, an der sich 11 Verbände beteiligt haben. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde die Erhöhung überwiegend strikt abgelehnt. Die Hauptkritikpunkte sind: • Eine zusätzliche Kostenbelastung der privaten Verbraucher, • ein zu hoher Anteil für Verwaltungs- und Personalkosten, • die Aufhebung der Zweckbindung, • die Höhe eines Schwellenwertes von 1.500 Kubikmetern.Der Bauernverband möchte, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe im Gesetz wie Gewerbebetriebe im Sinne des Steuerrechts behandelt werden. Die Europäische Kommission würde diese Begünstigung als von der EU zu genehmigende Beihilfe für die Landwirtschaft einstufen. Bis zum Ablauf des voraussichtlich mehrjährigen Ge- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-nehmigungsverfahrens mit ungewissem Ausgang dürfte die Regelung nicht in Kraft gesetzt werden. Das Land hätte erhebliche Einnahmeausfälle.Es wurde aber der Interessenlage der Landwirtschaft Rechnung getragen. So ist die Entnahme von Grundwasser aus eigenen Brunnen für den landwirtschaftlichen Hofbe- trieb von der Abgabe völlig befreit. Für die Entnahme für Zwecke der Berieselung und Beregnung wird lediglich ein reduzierter Abgabesatz von 0,02 Euro/cbm erhoben.Mittel zur Neuwaldbildung stehen im Haushalt kaum noch zur Verfügung. Da forstliche Maßnahmen unbestritten positive Auswirkungen auf Qualität und Quantität des Grundwassers haben, boten sich Einnahmen aus der Grundwasserabgabe für die Fi- nanzierung der Neuwaldbildung an. Im § 7 wird nun folgerichtig die Zweckbindung des Abgabeaufkommens ergänzt. Es können Maßnahmen zur Neuwaldbildung, zum Waldumbau und zur ökologischen Stabilisierung von Wäldern aus der Abgabe geför- dert werden, sofern diese dem Schutz des Grundwassers und der Verbesserung des Wasserhaushaltes dienen. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) und der Bund deutscher Forstleute (BDF) möchten diese Beschränkung gestrichen haben. Wir wollen aber diese Einschränkung belassen. Das Ministerium wird für den Vollzug in der Praxis einen Katalog erarbeiten, in dem die Kriterien aufgelistet werden, die bei zukünftigen Maßnahmen zur Neuwaldbildung zu beachten sind.Mit den Mitteln aus der Wasserabgabe können Komplementärfördermittel des Bundes in Millionenhöhe aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für die Neuwaldbildung eingeworben werden. Auch die CDU hat bei den letzten Haushaltsberatungen in Anträgen eine „Förderung der Neuwaldbildung zum Zwecke des Grundwasserschutzes“ verlangt. Der Umwelt- ausschuss hat sich zuletzt am 17. Nov. mit den Anregungen und Bedenken der Ver- bände auseinandergesetzt. Wir haben zwar die Vorschläge sehr ernst genommen, a- ber in ihnen keine Alternative zum Gesetzesentwurf gesehen. Letztendlich haben wir -3-nur dem Wunsch des Landesverbandes der Wasser und Bodenverbände entsprochen, einen Vertreter dieses Verbandes in den Beirat aufzunehmen. Von der Opposition ka- men keine Änderungsvorschläge.Natürlich haben wir bei der Abgabenerhöhung Bauchschmerzen. Wir meinen aber, dass das Segensreiche der Abgabe überwiegt. Es werden – wie bereits erwähnt – mehrere Millionen Euro für die Neuaufforstung ermöglicht. Außerdem gibt es Abgabe- mittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, zur Ko-Finanzierung der Modula- tion in der Landwirtschaft, für Wasserversorgungsanlagen und für Ausweisungen von Wasserschutzgebieten. Die Grundwasserabgabe ermöglicht segensreiche Investitio- nen für unser Trinkwasser.