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16.12.04 , 17:16 Uhr
SPD

Klaus Peter Puls (SPD) und Karl-Martin Hentschel (Bündnis90/Die Grünen):Weg frei für Zusammenschluss der Kieler Umlandgemeinden

16. Dezember 2004

Presseinformation Klaus Peter Puls (SPD) und Karl-Martin Hentschel (Bündnis90/Die Grünen):
Weg frei für Zusammenschluss der Kieler Umlandgemeinden
SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben heute gemeinsam im Innen- und Rechtsausschuss einen abgestimmten Vorschlag für die Änderung der Kommunalverfassung vorgelegt. Nach diesem Vorschlag können in Ämtern mit mehr als 8.000 Einwohnern künftig hauptamtliche Amtsdirektoren als Wahlbeamte bestellt werden. Damit wird dem Wunsch der Gemeinden Heikendorf, Mönkeberg und Schönkirchen Rechnung getragen.

Damit bei Amtsänderungen oder -neubildungen künftig auch die Mitarbeit von kleinen Fraktionen, die nach d´Hondt nicht im Amtsausschuss vertreten sind, gewährleistet ist, erhalten diese ein stimmloses Grundmandat.

Für die Besetzung der Ausschüsse in den Gemeinden und Kreisen werden ebenfalls einige Änderungen vorgenommen. So bekommen Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, automatisch ein stimmloses Grundmandat mit allen sonstigen Rechten eines Ausschussmitgliedes. Dieses Grundmandat und die dazu zu benennenden Stellvertretungen können auch von bürgerlichen Mitgliedern wahrgenommen werden. Verantwortlich:
Petra Bräutigam Fraktionslose Mitglieder in Kreistagen und Gemeindevertretungen Pressesprecherin der SPD-Landtagsfraktion erhalten ein solches Mandat in einem Ausschuss ihrer Wahl und Tel.: 0431/988-1305 Fax: 0431/988-1308 können sich auch durch eine Bürgerin oder einen Bürger ihrer Wahl Claudia Jacob vertreten lassen. Zugleich haben sie Antrags- und Rederecht in allen Pressesprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ausschüssen. Tel.: 0431/988-1503 Fax: 0431/988-1501 Nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass Zählgemeinschaften nicht mehr zulässig sind, entstanden Unsicherheiten bei der Benennung von Ausschüssen. Die Koalitionsfraktionen sind sich einig in der Rechtsauffassung, dass zwar Zählgemeinschaften nicht mehr möglich sind, dass Fraktionen oder fraktionslose Ratsmitglieder aber Listen einer anderen Fraktion wählen können, um dieser dadurch zu einem zusätzlichen Ausschusssitz zu verhelfen. Solche Listen können natürlich auch Mitglieder einer anderen Fraktion oder Fraktionslose enthalten.

Um zu verhindern, dass eine Fraktion, die in der Gemeindevertretung oder im Kreistag keine Mehrheit hat, eine Mehrheit in einem der Ausschüsse erhält, bekommt in diesem Fall die Fraktion, der nach d´Hondt der nächste Ausschusssitz zusteht, in Zukunft ein Ausgleichsmandat mit Stimmrecht.

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