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16.12.04 , 17:27 Uhr
FDP

Veronika Kolb zur Bekämpfung von Stalking

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Nr. 411/2004 Stellvertretender Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 16. Dezember 2004 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL
Opferschutz/Stalking



www.fdp-sh.de Veronika Kolb zur Bekämpfung von Stalking In ihrem Redebeitrag zu TOP 28 (Bekämpfung von Stalking) sagte die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Veronika Kolb:
„Telefonterror, Sachbeschädigung und körperliche Gewalt – wenn Liebe zum Wahn wird, schrecken vor allem Männer vor fast nichts zurück.
Steffi Graf wurde über Monate von einem Fan belästigt. Damit seine Angebetete zum Sieg kommen sollte, stach dieser am Ende sogar ihre Konkurrentin Monika Seles nieder.
Die Sängerin Jeanette Biedermann suchte sich eine neue Wohnung, nachdem ein Fan in ihr Schlafzimmer eingedrungen war und in ihrem Bett genächtigt hatte.
Erst vor drei Wochen hatte ein Student in Göttingen aus enttäuschter Liebe versucht, seine Mitbewohnerin zu töten und sich dann mit einem Sprung aus dem Fenster des Leben genommen.
Das so genannte Stalking – ein Begriff aus der englischen Jägersprache für „Anschleichen“ und „Anpirschen“ ist längst kein Problem mehr, das allein Prominente betrifft.
Das Belästigen und Verfolgen aus enttäuschter Liebe ist schon lange zu einem Massenphänomen geworden, bestätigen Suchtberater und Sozialarbeiter. Eine Studie der Technischen Universität Darmstadt kommt zu dem Schluss, dass 85 Prozent der Betroffenen weiblich ist und in jedem zweiten Fall der Stalker ein ehemaliger Partner war.
Nach der Studie kam es oft schon in der Partnerschaft zu Auffälligkeiten. So zeigten 85 Prozent der Stalker während der Beziehung ein starkes „Kontrollverhalten“, drei von vier ehemaligen Partnern waren sehr eifersüchtig.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 In neun von zehn Fällen standen die Leidtragenden in irgendeiner Beziehung zum Stalker, sei es über den Freundes- und Bekanntenkreis oder den Arbeitsplatz.
Stalking hat für die Opfer schwerwiegende Folgen. Für fast alle Betroffenen hat sich das Leben durch die Verfolgung, Bedrohung oder Belästigung massiv verändert. Viele sind ängstlich, nervös, schreckhaft und benehmen sich gegenüber anderen Menschen vorsichtig und zurückhaltend. Die Konsequenzen sind absehbar: Sozialer Rückzug, Konflikte in einer neuen Partnerschaft oder auch Umzug und Berufswechsel sind vielfach die Folge.
Bisher ist Stalking - anders als in England oder den USA - kein Straftatbestand.
Deshalb ist es für die Strafverfolgungsbehörden schwierig, die sich aufbauende Bedrohungsspirale zu durchbrechen. Denn viele Handlungen eines Stalkers überschreiten die Schwelle zum strafbaren gerade nicht. Polizei und Justiz können regelmäßig erst dann eingreifen, wenn es zu Handgreiflichkeiten gekommen ist. Und dann ist es oftmals schon zu spät.
Mit dem bisherigen Strafrecht ist Stalking nicht ausreichend zu fassen.
Zwar sind Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch strafbar, doch werden damit einzelne Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, nicht aber eine wochenlange Belästigung oder Psychoterror.
Genau an diesem Punkt besteht aber das Problem für den Gesetzgeber: Die Schwelle zur Strafbarkeit ist vielfach nicht konkret genug zu definieren.
Die hessische Bundesratsinitiative hat deshalb mit der Definition des „unzumutbaren Nachstellens“ oder „Verfolgens“ von Personen diese Verhaltensweisen in eine strafrechtliche Form zu gießen versucht.
Genau hier wird aber deutlich, dass einerseits eine offene Formulierung notwendig ist, um das Problem nur annähernd lösen zu können – andererseits durch eine unpräzise Formulierung die Gefahr besteht, durch unbestimmte Rechtsbegriffe keine rechtsstaatlich einwandfreie Formulierung zu finden.
Hieran scheitert auch der hessische Gesetzentwurf. Die Formulierungen sind zu unbestimmt. Unser Ziel sollte es deshalb sein, eine konkretere Regelung im Sinne des Opferschutzes zu finden. Möglicherweise könnte hier eine weitere Ausgestaltung des sog. Gewaltschutzgesetzes einen Ausweg bieten?
Zwar sieht dieses Gesetz erst nach Erwirkung einer zivilrechtlichen Entscheidung einen Schutz vor Stalking vor – doch sollte geprüft werden, ob nicht auf dieser Grundlage eine weitere Lösung entwickelt werden kann.
Prominente Opfer haben meist die Mittel und Möglichkeiten, sich aktiv vor Stalkern zu schützen, die „Otto-Normalopfer“ regelmäßig nicht zur Verfügung stehen.
Einer Bundesratsinitiative, die Stalking in einer rechtsstaatlich einwandfreien Form verbietet und die Opfer von Stalking besser schützt, wird deshalb von der FDP- Fraktion unterstützt.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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