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Helmut Jacobs zu TOP 41: CDU hat aus der Flutkatastrophe 2002 nichts gelernt
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 17.12.2004 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 41 – Verbesserung des HochwasserschutzesHelmut Jacobs:CDU hat aus der Flutkatastrophe 2002 nichts gelerntBevor ich näher auf den CDU-Antrag eingehe, der nebenbei eine Zumutung für alle Ab- geordneten ist, möchte ich die vorletzte Novellierung des Landeswassergesetzes in Er- innerung rufen. In dem Gesetz gab es die Paragraphen 57 – 59, in denen geregelt wur- de, was Überschwemmungsgebiete sind und wie sie festgesetzt werden. Zu den Verbo- ten gehörten die Errichtung von baulichen Anlagen und das Umbrechen von Grünland in Ackerland. Im Gesetz war außerdem festgeschrieben, dass die Wasserbehörde zur Wahrung der im Wasserhaushaltsgesetz genannten Schutzziele anordnen kann, dass die Nutzungsberechtigten von Grundstücken 1. Gegenstände und Ablagerungen sowie bauliche und sonstige Anlagen, die den Wasserabfluss behindern, beseitigen und 2. Grundstücke so bewirtschaften, wie es zum schadlosen Abfluss des Hochwas- sers, insbesondere zur Verhütung von Bodenabschwemmungen oder zur Ver- meidung des Abschwemmens von Düngemitteln oder Pflanzenbehandlungsmit- teln erforderlich ist.Seinerzeit wurden diese Regelungen vom Bauernverband, von den Unternehmensver- bänden und von den Industrie- und Handelskammern vehement bekämpft. Man be- fürchtete Nachteile für die Landwirtschaft, für Gründstückseigentümer und für Gewerbe- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-betriebe. Wir blieben im Wesentlichen bei den Formulierungen, ließen aber das öffentli- che Interesse als einen Ausnahmetatbestand zu.Die CDU fordert nun lapidar, das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hoch- wasserschutzes im Bundesrat abzulehnen. Gründe werden nicht genannt, warum die- ses Gesetz, das als Konsequenz der Flutkatastrophe des Jahres 2002 auf den Weg ge- bracht worden ist, abgelehnt werden soll. Das Gesetz ist vom Bundestag mit den Stim- men von SPD und Grünen beschlossen. Eine Ablehnung im Bundesrat erübrigt sich, weil es bereits geschehen ist. Es liegt jetzt im Vermittlungsausschuss. Am Mittwoch wurde die Behandlung auf Februar vertagt. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz durch Kompromisse im Vermittlungsausschuss so verändert wird, dass die Länder, die sich dagegen aussprechen, zufrieden sein können.Mit dem Hochwasserschutzgesetz sollen die verschiedenen hochwasserrelevanten Rechtsvorschriften des Bundes den Erfordernissen einer wirksamen Hochwasservor- sorge angepasst werden. Es ist vorgesehen, in Überschwemmungsgebieten grundsätz- lich keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr auszuweisen. Die entsprechenden Gebiete sollen von den Ländern innerhalb von fünf Jahren flächendeckend benannt werden. Ackerbau soll in flutgefährdeten Regionen nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein. So dürfen dabei bestimmte Pflanzenschutz- und Düngemittel nicht einge- setzt werden. Auch muss der Boden ganzjährig bepflanzt sein. In besonders erosions- gefährdeten „Abflussbereichen“ soll Ackerbau generell verboten werden. Dort werden auch keine neuen Ölheizungsanlagen mehr genehmigt, es sei denn, Alternativen sind wesentlich teurer. Landesrecht soll auch die Erneuerung vorhandener Ölheizungen re- geln.Es wird vorgegeben, mindestens ein „100-jährliches Hochwasser“ für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zu Grunde zu legen. Der Gesetzesentwurf verpflichtet die Länder, die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete -3-in den Raumordnungs- und Bauleitplänen zu kennzeichnen. Dadurch erfolgt eine früh- zeitige Information über Hochwassergefahren, auf die sich die Kommunen und die Bür- gerinnen und Bürger einstellen können.Mit dem Gesetz sollen in Zukunft die immensen Schäden, die bei Hochwasserkatastro- phen wie im August 2002 durch die Zerstörung von Gebäuden entstehen, vermieden werden. Auch die Landwirtschaft muss sich künftig an den Gefahren des Hochwassers orientieren. Der Ackerbau ist in den Überschwemmungsgebieten bis Ende des Jahres 2012 grundsätzlich einzustellen. Das Gesetz wird künftig verhindern, dass Industriean- lagen und Gewerbeflächen den Flüssen in den Weg gebaut und dadurch erneut Milliar- denschäden bei der nächsten Flutwelle programmiert werden.Ein Gesetz, das Lehren aus schlimmen Katastrophen in der Vergangenheit zieht, ist nicht abzulehnen. Vermutlich ist die Überflutung der Elbe schon wieder vergessen. Als die Bilder noch frisch waren, war die Bereitschaft groß, auf Bebauungen in der Nähe von hochwassergefährdeten Gebieten zu verzichten. Jetzt scheinen diese Vorsätze wieder zu verblassen. Die CDU hat nichts dazu gelernt. Der Antrag ist unsinnig und ab- zulehnen.