Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

17.12.04 , 12:25 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Hochwasserschutz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 41 – Hochwasserschutz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 423.04 / 17.12.2004


Der CDU ist Hochwasserschutz offenbar egal
Ich finde es ein starkes Stück von der CDU, hier einen so schlichten Antrag vorzulegen. Er lautet: "Der Landtag wolle beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat das „Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes“ ab- zulehnen.“ Mehr nicht.
Es wird nicht gesagt, welche Einzelregelungen in dem Gesetzentwurf aus Sicht der CDU zu ändern seien. Was will die CDU, muss man sich fragen und es bleibt nur eine Antwort: Die CDU will keine Regelung zum vorbeugenden Hochwasserschutzes, sie lehnt das Gesetz nicht in Teilen ab, sondern im Ganzen. Die CDU legt auch keine Alternative vor. Die CDU will keine Regelungen zum Hochwasserschutz treffen.
Offensichtlich ist Ihnen das Thema Hochwasserschutz egal.
Bei den Überschwemmungen der Vergangenheit wurde doch eines überdeutlich: Die Ursachen sind Folgen von Fehlentscheidungen der Menschen.
Es wurde auf der einen Seite der Wasserrückhalt vernachlässigt, das heißt vom Regen- tropfen auf den Boden irgendwo in der Landschaft bis zur dadurch ausgelösten Wasser- standserhöhung an den Messpegeln unserer Flüsse geht es viel zu schnell.
Auf der anderen Seite steht die Nutzung von Überschwemmungsgebieten, durch die Hochwasserereignisse so teuer werden. Eine überschwemmte Wiese tut niemandem weh, ein überschwemmtes Haus mit auslaufendem Öltank, ein abgesoffenes Auto, eine unterspülte Strasse, eine weggerissene Brücke, die gehen ins Geld.
1/2 Wir müssen also in zwei Richtungen Vorsorge betreiben: Wir brauchen eine wirksame Ablaufverzögerung durch Schaffung von Retentionsräumen, wasserbauliche Maßnah- men, dazu gehört auch Renaturierung von Fliessgewässern. Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird sich hier viel Gutes tun lassen. Dazu gehört auch eine ent- sprechende Landnutzung. Eine Weide hält mehr Wasser zurück als ein blanker Acker.
Und es muss endlich Schluss gemacht werden mit der Siedlung und ungeeigneten Nut- zung von Überschwemmungsgebieten und auch von gefährdeten Gebieten. Das mag in Gemeinden wie Lauenburg oder Kellinghusen vielleicht bedauert werden. Gleichzeitig ist der Ruf aus solchen Regionen nach öffentlicher Hilfe im Falle von Schäden durch Über- schwemmung umso lauter. Mit solchen Fehlentwicklungen muss endlich Schluss sein.
Der Text des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes liegt noch gar nicht fest. Daher können wir auch gar nicht wissen, über was wir streiten sollen hier im Hohen Hause.
Gleichwohl stellt die CDU einen Antrag auf Ablehnung. Das ist nur so zu erklären: Der Antragsteller als Erfüllungsgehilfe des Bauernverbandes vertritt hier dessen vermeintli- ches Interesse und die ganze CDU-Fraktion macht dieses Spiel mit. Wir werden daher den Antrag auf Ablehnung ablehnen.

***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen