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17.12.04 , 12:36 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: Der Gesetzentwurf zum vorbeugenden Hochwasserschutz von Trittin gehört in die parlamentarische Mülltonne"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 416/2004 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 17. Dezember 2004 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Umwelt/Agrar
Günther Hildebrand: Der Gesetzentwurf zum



www.fdp-sh.de vorbeugenden Hochwasserschutz von Trittin gehört in die parlamentarische Mülltonne“ In seinem Redebeitrag zu TOP 41 (Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes) erklärte der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Als im Jahre 2002 der Bundesregierung das Wasser bis zum Halse stand, kam die große Jahrhundertflut.
Der Kanzler konnte Gelder verteilen, Steuersenkungen wurden verschoben und die Bundesregierung durfte im Amt bleiben.
Die Wahl war gewonnen und bei der Bundesregierung kehrte Ruhe um den Hochwasserschutz ein. Es war die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, die mit ihrem Antrag „Hochwasserschutz – Solidarität erhalten, Eigenverantwortung stärken“ bereits im Juli 2003 das Thema wieder aufgriff und zahlreiche konkrete Maßnahmen für eine für die Zukunft tragfähige und vorausschauende Strategie für den Hochwasserschutz vorgeschlug.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat dabei insbesondere auf eine ausgewogene Lösung zwischen den ökologischen aber auch ökonomischen Interessen hingewirkt ohne dabei natürlich den Aspekt der Gefahrenabwehr zu vergessen.
In ökologischer Hinsicht ging es vor allem um Maßnahmen zur Erhaltung eines naturnahen Gewässerzustandes, zur Entsiegelung der Flächen, zur Verminderung der Bodenverdichtung und zur Verbesserung der Regenwasserversickerung.
In ökonomischer Hinsicht ging es insbesondere um die grundsätzliche Möglichkeit der weiteren Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen bzw. des finanziellen Ausgleichs für diejenigen Flächen, die im Rahmen des Hochwasserschutzes nicht mehr bewirtschaftet werden können.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Zwei Jahre brauchte die Bundesregierung um selbst einen Gesetzentwurf zu Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes auf den Weg zu bringen. Dieser Entwurf ist allerdings inakzeptabel, weil er insbesondere die Interessen der Landwirte, aber auch sonstiger Gewerbetreibender fast völlig ignoriert.
Erst am Mittwoch ist die Entscheidung im Vermittlungsausschuss wieder vertagt worden, weil keine Einigung über das umstrittene Gesetz erreicht werden konnte. Schuld daran ist vor allem der bockbeinige Grüne an der Spitze des Umweltministerium – ich glaube er heißt Trittin.
Er will seien Frontalangriff auf bäuerliche Existenzen weiter fortführen und sich nicht vom Weg der Unvernunft abbringen lassen.
Er will den Ackerbau in festgelegten Überschwemmungsgebieten ab 2013 komplett verbieten lassen. Ein völlig unverhältnismäßiger Wahnsinn.
Es ist insbesondere nicht nachvollziehbar vor dem Hintergrund, dass auf Äckern wegen der niedrigeren Abflusswerte mehr Regen versickert als auf magerem und extensiv genutztem Grünland.
Bundesweit – und es handelt sich hier um ein Bundesgesetz – haben viele Betriebe für Grünland keinerlei Verwertungsmöglichkeiten und die wirtschaftlichen Folgen eines Ackerbauverbotes würden den Exitus vieler landwirtschaftlicher Betriebe nach sich ziehen. Wir halten diese einseitige Sicht der Dinge für fatal.
Dabei stehen die Landwirte einem gezielten Hochwasserschutz sehr aufgeschlossen gegenüber. Sie haben sehr wohl auch Lehren aus dem Jahrhunderthochwasser gezogen.
So ist ein zentrales Anliegen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) die steigende Versiegelung der Landwirtschaft zurückzudrängen. Der DBV unterstützt auch nachdrücklich die Forderung des Rates für Nachhaltige Entwicklung, den Flächenverbrauch durch Versiegelung von rund 120 Hektar je Tag auf 30 Hektar zurückzudrängen. Es sind im übrigen auch nicht die Bauern, die diese Flächen versiegeln.
Liebe Grüne, reden Sie doch einfach mal mit diesen Landwirten. Reden Sie doch einfach auch mal mit Menschen, die nicht im grünen Saft schmoren und hören Sie auf diejenigen, die keine grüne Ideologie in dieser Gesellschaft vertreten. Bei der Landwirtschaft wird das augenscheinlicher als anderswo. Die Landwirte, die nicht so produzieren, wie es einem grünen Weltbild entspricht, werden durch Trittin und Müller mit Auflagen gegängelt geknebelt und letztlich wirtschaftlich erstickt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat auch gravierende Auswirkungen auf die Planungshoheit der Kommunen. Er erschwert damit wirtschaftliche und soziale Entwicklungsmöglichkeiten.
Kurzum, der Trittinsche Gesetzentwurf zum vorbeugenden Hochwasserschutz gehört in der aktuellen Fassung in die parlamentarische Mülltonne. Wir stimmen daher dem Antrag der CDU zu.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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