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Jutta Scheicht: Nationale Alleingänge schaden dem Tierschutz
Nr. 597/04 17. Dezember 2004 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PRESSESPRECHER Torsten Haase Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deUmweltpolitik TOP 44 Jutta Scheicht: Nationale Alleingänge schaden dem Tierschutz Ich bedanke mich für den ausführlichen und im Umfang angemessenen Tierschutz- bericht bei den Mitarbeitern der Verwaltung.Zu Beginn möchte ich noch einmal betonen, dass der Tierschutz nicht nur für die Landesregierung und die Schleswig-Holsteiner, sondern über alle Parteigrenzen hin- weg für alle Deutschen eine Herzensangelegenheit ist. Daher haben wir auch in Deutschland eines der ältesten und in der gegenwärtigen Fassung strengsten Tier- schutzgesetze der Welt.Leider wird die Tierliebe der Menschen in unserem Land von Rot-Grün gern miss- braucht, um ihre Wählerschaft zu mobilisieren. Dadurch schaffen Sie aber neue Probleme, statt an Lösungen zu arbeiten, wenngleich ich nicht bestreiten möchte, dass es noch Defizite im Tierschutz gibt. Dass diese abgebaut werden müssen, kann man nicht nur dem Tierschutzbericht entnehmen – es entspricht auch der Gefühlsla- ge der Menschen.Was bleibt, ist die Streitfrage, welche Wege geeignet sind, um den Tierschutz in un- serem Land zu verbessern. Gerade hier liegen Anspruch und Wirklichkeit rot-grüner Politik meilenweit auseinander.Dies gilt u. a. auch für das Thema Schächten. In Ihrer Bundesratsrede, Herr Minister, haben Sie das Thema zwar angeschnitten, hier im Bericht aber, wo ich es erwartet hätte, suche ich es vergeblich – das Thema wird schlichtweg ausgeblendet.Im Bericht werden dann die korrekten Zahlen zu Tierversuchen in Schleswig-Holstein gebracht, aber auch auf Bundesebene ist Fakt, dass bis 1997 die Anzahl der Tier- versuche gesunken war. Erst mit der Regierungs-übernahme von Rot-Grün in Berlin ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Im Jahre 2002 mussten unter der Verantwortung von Frau Künast über 2 Millionen Tiere zu Versuchszwecken ihr Leben lassen – eine Steigerung um 31 %. Auf Seite 32 des Berichtes müssen wir feststellen, dass sich die Anzahl der Versuchstiere allein in Schleswig-Holstein im gleichen Zeitraum mit insgesamt 34.077 Individuen mehr als verdoppelt hat. Die derzeit von der Europäischen Union geplante Neuordnung des Europäischen Chemikalienrechtes könnte sogar noch zu einer inflationären Zunahme von Tierver- suchen führen. Die bedenkliche Zahl von 12 Millionen Tieren blieb bislang von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, sollte uns aber zu Denken geben.Die CDU-Landtagsfraktion fordert eine Beschränkung von Tierversuchen auf das ab- solut notwendige Maß, dabei setzen wir gleichzeitig auf die Weiterentwicklung von Alternativmethoden und deren internationaler Anerkennung.Doch was macht die Bundesregierung? Statt den Förderetat für Forschung und Al- ternativmethoden zu erhöhen, wird dieser weiter eingeschmolzen. Für 2004 bis 2006 sind jährlich nur noch 2,5 Mio. € eingeplant – eine Kürzung um 60 %. Auch dies soll- te jeder Tierschützer im Lande wissen. Gerade auch vor dem Hintergrund der 2002 erfolgten Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz sind diese Kürzungen völ- lig unverständlich.Damit bin ich bereits beim nächsten Punkt des Berichtes. Durch die Aufnahme des Staatszieles „Tierschutz in die Verfassung“ haben Sie, Herr Minister, den Bürgern in unserem Land suggeriert, das es für den Tierschutz einen großen Fortschritt geben werde. Genau das Gegenteil ist der Fall – statt schöner Worte ist hier Handeln ge- fragt.Im Bericht heißt es weiter: Ein effektives Mittel für die Verwirklichung des Staatszie- les Tierschutz ist die Verbandsklage. Hier, Herr Minister, erarbeiten Sie sich ein tier- schutzpolitisches Alibi, um von Ihrer Verantwortung abzulenken. Hat doch der Bun- desrat klar entschieden, dass durch das geltende Tierschutzgesetz ausreichende Bestimmungen zur Gewährleistung des Tierschutzes vorliegen. Die Einführung eines Verbandsklagerechts hätte eine Verlagerung der Forschung in Länder bewirkt, wo nur geringe oder keine tierschutzrechtlichen Vorschriften gelten – so der Bundesrat.Ebenso verhält es sich bei den tiergerechten Haltungssystemen in der Landwirt- schaft. Ohne eine Versachlichung in der Diskussion - unter der Berücksichtigung und Einsicht, dass die Belange des Tierschutzes heutzutage nicht mehr allein national, sondern nur noch europäisch und im internationalen Verbund machbar sind - kom- men wir nicht weiter.Das gilt auch für cross compliance und ebenso der Nutztierhaltungsverordnung. Na- tionale Alleingänge führen hier lediglich zu Wettbewerbsnachteilen – der Missstand wird verlagert, aber nicht abgestellt. Die Verlagerung von Produktion und Nahrungs- mittelherstellung ins Ausland – darüber sind wir uns wohl alle einig – kann nicht Ziel der Tierschutzpolitik in Schleswig-Holstein sein.